Nicht nur in Berlin oder in Frankfurt stören sich Anwohner oder Eigentümer von Grundstücken an Fluglärm oder einem Flughafenausbau, auch in der Region um den Flughafen Köln/Bonn gibt es dieses Problem. Oftmals haben die Kläger keinen Erfolg, in diesem Fall jedoch schon, wie das Bundesverwaltungsgericht entschied.
Anwohner fordern entsprechende Genehmigungen
Die Kläger besitzen Grundstücke, die in unmittelbarer Nähe des Flughafens Köln/Bonn liegen. Sie fühlen sich durch das Lärmaufkommen aufgrund des Flughafenbetriebes sowieso bereits belästigt. Wenn nun auch noch das Vorfeld erweitert werden würde, rücke der Lärm noch näher und hätte eine noch größere Belastung zur Folge. Deswegen gingen sie gerichtlich dagegen vor. Sie akzeptierten nicht, dass die zuständige Behörde beschlossen hatte, dass die Flughafenbetreiberin keine Planfeststellung sowie keine Plangenehmigung benötigt. Sie forderten vielmehr, dass es ein luftverkehrsrechtliches Zulassungsverfahren geben und eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen muss.
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BVerwG gibt Klägern Recht
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Kläger verlangen können, dass die Flächen bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigungen, die noch ausstehen, eine Vorfeld-Stilllegung verlangen können. Es gibt noch keine Genehmigung, welche die Erweiterung betrifft. Somit erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Kläger als klagebefugt. Zudem sei das sogenannte Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zu berücksichtigen. Demnach wurde die Vorprüfung der Umweltverträglichkeit fehlerhaft durchgeführt. Aus all diesen Gründen ist es das gute Recht der Bürger, zu klagen und das Einschreiten der entsprechenden Behörde zu fordern. Noch ist die Ausbaumaßnahme nämlich nicht legal.
Quelle:
- Pressemitteilung des BVerwG vom 18.12.14, Az.: BVerwG 4 C 36.13
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