Rechtsnews 27.04.2016 Katharina Gärtner

Das Wichtigste zum Flughafenstreik

Ver.di fordert Mitarbeiter des öffentlichen Diensts an sechs wichtigen Flughäfen auf, ihre Arbeit niederzulegen. Von dem Warnstreik sind zehntausende Passagiere betroffen.

Die Arbeitsniederlegung am Mittwoch führt zu zahlreichen Ausfällen und Verzögerungen im Flugverkehr, allein Lufthansa streicht 60 Prozent der geplanten Flüge. Grund für den Streik ist die nächste Verhandlungsrunde im Tarifkonflikt.

Bestreikt werden die Flughäfen Frankfurt am Main, München, Köln/Bonn, Düsseldorf, Hannover und Dortmund. Ver.di trifft damit einen empfindlichen Punkt in der Verkehrsinfrastruktur. Knapp 90.000 Fluggäste müssen sich auf die Einschränkungen einstellen.

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Einzelheiten zu den Flughäfen

Am schwersten von den Streiks betroffen ist der Flughafen München, dort wird ganztägig gestreikt. Lediglich 90 von 645 Verbindungen können stattfinden. In Frankfurt wird hingegen nur bis 15 Uhr gestreikt.

Konkret werden Werkstätten, Luftsicherheitskontrollen und Bodenverkehrsdienste wie Gepäck, Verwaltung und Fracht sowie die Flughafenfeuerwehren bestreikt.

Was ist mit meinem Flug?

Die Airlines informieren Passagiere auf ihren Homepages darüber, welche Flugverbindungen ausfallen und welche durchgeführt werden können. Fluggäste können sich außerdem auf den Seiten der Flughäfen über den Flugstatus erkundigen.

Passagiere, deren Flüge gestrichen wurden, können ihr Ticket kostenlos stornieren oder innerhalb Deutschlands gegen eine Bahnfahrkarte eintauschen. Für Flüge, die trotz Streiks stattfinden, muss trotzdem mehr Zeit als üblich eingeplant werden.

Passagierrechte bei Streik

Rechtlich steht vom Streik betroffenen Passagieren eine Ersatzbeförderung oder eine kostenfreie Stornierung zu. Ein Recht auf Entschädigung haben Fluggäste aber nicht.

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