Soll für „Tantra Massage“ Vergnügungssteuer gelten?
Tatsächlich hatte das Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Vergnügungssteuer für die sogenannte „Tantra Massage“ zu verhandeln. Die Klägerin bietet solche Tantra-Massagen an. Sie war von der Stadt Stuttgart dazu aufgefordert worden, Vergnügungssteuer zu bezahlen. Dies sei laut Vergnügungssteuersatzung und laut Steuertatbestand