In diesem Fall ging es um eine Arbeitnehmer, der aufgrund seines Alters mehr Urlaubstage beanspruchte als sein jüngeren Kollegen. Das klingt einerseits schwierig, da die jüngeren Arbeitgeber sich dann evtl. unfair behandelt fühlen könnten. Andererseits könnte man die Sache aber auch so sehen, dass ältere Arbeitnehmer eine Art Schutz bedürfen, und es ihrer Gesundheit und ihrem Wohlbefinden dienlich ist. Das Bundesarbeitsgericht musste zu diesem Thema eine Entscheidung treffen.
Arbeitnehmerin fühlt sich wegen Urlaubsregelung diskriminiert
Konkret ging es um einen älteren Arbeitgeber, der jährlich mehr Urlaubstage bekam als seine jüngeren Kollegen. Dies war so mit dem Arbeitgeber vereinbart. Ist das in Ordnung so? Das Bundesarbeitsgericht erklärte, dass die “unterschiedliche Behandlung wegen des Alters” gerechtfertigt sein kann, wenn es um den Schutz des älteren Arbeitnehmers geht. Das sei aber von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Es kommt auf die Art der Arbeit an und wie schwierig diese ist beziehungsweise darauf, ob eine starke körperliche Beanspruchung vorliegt und so weiter. Dann kann es gerechtfertigt sein, dass der Arbeitgeber freiwillig entscheidet, dass die Urlaubsregelung in seinem Unternehmen dem Schutz älterer Beschäftigter dienen sollte. Das kann geeignet und erforderlich sowie angemessen sein. Hierbei sei jedoch die konkrete Arbeitssituation des jeweiligen Beschäftigten in dem entsprechenden Unternehmen zu berücksichtigen. Im hier vorliegenden Fall arbeitete der Beschäftigte in der Schuhproduktion. Nach der Vollendung des 58. Lebensjahres standen ihm – abgesegnet vom Arbeitgeber – jährlich 36 Arbeitstage zu; also zwei mehr als seinen Kollegen, die das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Eine Kollegin hatte deswegen geklagt und erklärt, dies stelle eine Altersdiskriminierung dar. Sie pochte daher darauf, genauso viele Urlaubstage zu erhalten.
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BArbG: Urlaubsregelung des Unternehmens gerechtfertigt
Schon vor den Vorinstanzen war ihre Klage allerdings gescheitert. Das Bundesarbeitsgericht sprach dem Arbeitnehmer Recht zu, da die Schuhproduktion körperlich ermüdend und eine schwere Arbeit ist. Daher sei es durchaus gerechtfertigt, ältere Arbeitnehmer zu schützen und ihren zwei Urlaubstage mehr zuzugestehen. Der Arbeitgeber habe diesen Ermessensspielraum.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 2014, Az.: 9 AZR 956/12
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