Einige kämpfen dafür, endlich schwanger zu werden, andere möchten eine Schwangerschaft unbedingt ausschließen. Auch in diesem Fall hatte sich eine Frau extra sterilisieren lassen, um eine Schwangerschaft auszuschließen. Sie dachte, sie wäre auf der sicheren Seite und müsste sich mit diesem Thema nicht mehr beschäftigen. Sie hatte schon zwei Kinder und wollte kein drittes Kind mehr. Stattdessen wurde sie aber trotzdem schwanger. Ist in einem solchen Fall das Krankenhaus, dass den Sterilisations-Eingriff durchgeführt hatte, haftbar zu machen? 10.000 Euro wollte sie vom Krankenhaus. Steht ihr dieses Schmerzensgeld zu? Wie sieht es mit einem Unterhalt von Seiten des Krankenhauses aus? Soll sie, wie von ihr gefordert, wirklich 300 Euro monatlich erhalten? Das Oberlandesgericht Hamm musste ein Urteil in dieser Sache fällen.
Entscheidung des OLG fällt hier zugunsten des Krankenhauses aus
Das Oberlandesgericht Hamm sprach dem Krankenhaus in dieser Sache Recht zu. Es erklärte, dass auch nach einer Sterilisation eine sogenannte „verbleibende Versagerquote“ zu berücksichtigen sei und die Patienten darüber informiert worden war. Die Quote liegt bei 4 Fällen von 1000. Hätte sie nicht darüber Bescheid gewusst, sähe die Sache anders aus. So jedoch kann sie das Krankenhaus nicht dafür haftbar machen, trotzdem schwanger geworden zu sein. Zudem wurde ein sachverständiger Begutachter hinzugezogen, der keinen Behandlungsfehler feststellen konnte. Die Operationsmethode sei in Ordnung gewesen. Für eine hundertprozentige Sicherheit hätte sie noch mit anderen Mitteln verhüten müssen, so das Gericht weiter.
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Frau trotz Sterilisation schwanger – Haftet das Krankenhaus? erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.09.2014, Az.: 26 U 112/13
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