Ein Rechtsanwalt suchte ein neues Aufgabenfeld. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches. Er hat jahrelang als Einzelanwalt gearbeitet und ist zudem promoviert. Er erfüllt also viele Kriterien, um gute Chancen bei der Stellensuche zu haben. Doch beim Bewerben auf Stellenanzeigen, wurde ihm bewusst, dass sein Alter als Ausschlusskriterium gewertet wurde. Er ist zum Zeitpunkt der Stellensuche sechzig Jahre alt. Als er eine Stellenausschreibung einer Rechtsanwaltspartnerschaft liest, in der steht, dass Berufsanfänger gesucht werden beziehungsweise Bewerber erwünscht sind, deren Abschluss höchstens zwei Jahre zurückliegt, ist er empört, bewirbt sich aber trotzdem – und wird abgelehnt. Daraufhin reicht er Klage bei Gericht ein. Von der beklagten Kanzlei forderte er eine Entschädigung. Er fühlte sich diskriminiert. Das Arbeitsgericht Essen hatte über den Erfolg seiner Klage zu entscheiden.
Kläger und Beklagte einigen sich auf einen Kompromiss
Das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf erklärte zwar, dass aufgrund des Inhalts der Stellenanzeige tatsächlich von „einem diskriminierenden Sachverhalt“ zu sprechen ist. Allerdings zweifelte es die Glaubwürdigkeit der Bewerbung des Klägers an. Zu dem Schluss kam es aufgrund der Gesamtumstände, wie es erklärte. Die Angelegenheit wurde letztlich so geregelt, dass die beklagte Kanzlei eine größere Summe für einen gemeinnützigen Zweck spendete und der Kläger seine Berufungsklage schließlich zurückzog.
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Rechtsanwalt geht wegen Inhalt einer Stellenanzeige vor Gericht erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 13 Sa 1198/13
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