Schon wieder ist der neue, immer noch nicht eröffnete Berliner Flughafen in den Nachrichten. Von einigen Anwohnern des Flughafens Berlin-Tegel wurden nämlich Klagen erhoben, dass „infolge der Nichteröffung des Flughafens Berlin Brandenburg“ das Luftverkehrsaufkommen in Berlin Tegel erheblich zugenommen hat. Wäre der neue Flughafen schon in Betrieb, wäre der alte Flughafen entlastet. Da dies aber nicht der Fall ist, forderten die Anwohner Geld als Entschädigung beziehungsweise einen Schallschutz. Diese Forderung brachten sie vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg vor. Sie berufen sich auf das Fluglärmschutzgesetz aus dem Jahr 2007. Demnach sind Vorschriften geregelt, was passiven Schallschutz und Entschädigungen angeht.
Bestehender Fluglärm ist noch im Rahmen
Das Oberverwaltungsgericht hatte eine Entscheidung zu fällen und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Lärmschutzbelastungen noch im Rahmen sind. Das heißt, unzumutbare Lärmbelastungen sind nicht auszumachen. Außerdem sei entscheidend, dass der Flughafen Berlin-Tegel nicht mehr länger als zehn Jahre geöffnet sein wird. Innerhalb der nächsten zehn Jahre soll nämlich seine Schließung erfolgen. Ein sogenannter Lärmschutzbereich muss daher nicht neu festgesetzt werden. Damit müssen sich die Anwohner, die geklagt haben, nun abfinden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
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- Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg vom 11. Juni 2014, Az.: OVG 6 A 10.14, 14.14, 18.14 und 23.14
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