Sowieso bringt Amazon Buchhändler gegen sich auf, die es lieber sehen würden, man käme zu ihnen, um Bücher zu kaufen, anstatt bei dem Internet-Händler Amazon zu bestellen und die Bücher geschickt zu bekommen. Jetzt wollte auch noch ein Förderverein Eltern von Schülern die Schulbuchbestellung leichter machen und mit Amazon zu diesem Zweck kooperieren. Zudem wollte Amazon dem Schulförderverein dafür Provisionen zahlen, was auch tatsächlich erfolgt ist.
Schulförderverein legte Eltern nahe, über Amazon zu bestellen
Für solche Projekte ist es nötig, eine sogenannte „Verkaufsunterseite“ bei Amazon einzurichten. Der Link dazu war auf der Internetseite der Schule untergebracht. Das heißt, Eltern konnten, wenn sie ein Schulbuch für ihre Kinder bestellen wollten, einfach auf den entsprechenden Button klicken, landeten bei Amazon, erhielten das Schulbuch und der Schulförderverein eine Provision von Seiten Amazons. Diese betrug bis zu sieben Prozent des Kaufpreises, die dem Verein gutgeschrieben wurden. Allerdings kamen dadurch die Bücher für die Eltern nicht günstiger. Wird daher die Buchpreisbindung, die in Deutschland gilt, verletzt oder eben nicht, da die Endverbraucher ja das gleiche zahlen, was sie auch in einer Buchhandlung zahlen würden?
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Amazon darf nicht mit Berliner Schule kooperieren erhalten
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Kooperation ist unangemessen
Das Gericht urteilte in diesem Fall zugunsten des Buchhandels und erklärte, dass die Kooperation mit Amazon eine unzulässige Verkaufsförderung darstelle. Das Verbraucherverhalten der Eltern werde beeinflusst, in denen ihnen nahegelegt wird, über Amazon zu bestellen. Außerdem würden sie sich, wenn die meisten Eltern so bestellen, an dieser Gemeinschaft orientieren und diesem Verhaltensmuster folgen. Das Gericht hält das sowie die Provisionen für unangemessen. Wieder einmal zeigt sich mit diesem Urteil, dass das Internet das reale Leben und hier besonders das Kaufverhalten immer mehr unterläuft. Das hat Vor- und Nachteile. Solche Prozesse wird es wohl in Zukunft häufiger geben.
Quellen:
- http://www.morgenpost.de/berlin/article130685243/Gericht-verbietet-Amazon-Kooperation-mit-Berliner-Schule.html (29.7.14)
- Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.7.14
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