Ratgeber 16.04.2025 Christian Schebitz

Vermögen durch Testament & Erbvertrag absichern

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Vermögen durch Testament & Erbvertrag absichern erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Ihr Vermögen: Erbfolge, Testament und Erbvertrag – was Sie wissen sollten

Wer bekommt was nach meinem Tod? Diese Frage beschäftigt viele – zu Recht. Denn das deutsche Erbrecht ist komplex, und ohne klare Regelung greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer dem persönlichen Wunsch entspricht. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie durch Testament, Erbvertrag und andere Maßnahmen Ihre Erbfolge gezielt gestalten können – und wie Sie Streit vermeiden. Die verlinkten Stichworte führen Sie auf tiefergehende Ratgeber zu den jeweiligen Themen, so dass Sie ihr Wissen vertiefen können.

Gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge nach den §§ 1924 ff. BGB. Diese ordnet die Erben nach Ordnungen:

  • 1. Ordnung: Kinder und Kindeskinder
  • 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge
  • 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge

Der Ehegatte erbt zusätzlich: neben Kindern ein Viertel (ggf. plus Haushaltsausgleich), neben Verwandten der 2. Ordnung die Hälfte (§ 1931 BGB).

Testament: Form, Widerruf und Änderungen

Welche Formen sind zulässig?

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben, mit Datum versehen und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Alternativ kann ein notarielles Testament errichtet werden.

Können Ehegatten gemeinsam testieren?

Ja, in Form des gemeinschaftlichen Testaments (§ 2265 BGB), meist als „Berliner Testament“. Dabei setzen sich Ehegatten gegenseitig als Erben ein und bestimmen gemeinsame Schlusserben. Änderungen sind nach dem Tod eines Ehepartners grundsätzlich nur eingeschränkt möglich (§ 2271 BGB).

Kann man ein gemeinsames Testament einseitig widerrufen?

Nur vor dem Tod des Partners möglich, durch notariell beurkundeten Widerruf (§ 2271 Abs. 2 BGB).

Wie ändert man sein Testament?

Ein Testament kann jederzeit durch ein neues Testament oder durch ausdrücklichen Widerruf (§ 2253 BGB) geändert werden.

Wie verhindert man Pflichtteilsansprüche?

Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehegatten, ggf. Eltern) können nicht einfach enterbt werden. Ein vollständiger Ausschluss ist nur unter engen Voraussetzungen (§ 2333 BGB) möglich. Eine Pflichtteilsreduzierung durch lebzeitige Schenkungen ist möglich, kann aber Pflichtteilsergänzungsansprüche (§ 2325 BGB) auslösen.

Darf ein Erbe vor dem Erbfall Ansprüche erheben?

Nein. Ein Erbe wird erst mit dem Tod des Erblassers rechtswirksam (§ 1922 BGB). Vorher gibt es lediglich Erwartungen, aber keine durchsetzbaren Rechte.

Schutz des Nachlasses vor Streit und Einfluss

Wie schützt man Vermögenswerte?

Durch klare Testamentsregelungen, Teilungsanordnungen und ggf. Vermächtnisse. Auch eine Testamentsvollstreckung (§ 2197 BGB) kann sinnvoll sein.

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag (§§ 1941, 2274 BGB) ist eine verbindliche Vereinbarung, meist zwischen zwei Personen (z. B. unverheiratete Partner), in der der Erblasser festlegt, wer was erhalten soll. Der Erbvertrag kann nur einvernehmlich geändert oder aufgehoben werden.

Kann man die Erbfolge vorwegnehmen?

Ja, durch eine vorweggenommene Erbfolge, z. B. durch Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt oder Überlassungsverträge.

Wie schützt man sein Erbe vor neuen Partnern?

Durch Bindungen im Testament, etwa bei Wiederverheiratungsklauseln. Auch eine Testamentsvollstreckung kann helfen, Zugriff durch neue Partner zu verhindern.

Praktische Tipps

  • Formulieren Sie Ihr Testament klar, vollständig und eigenhändig.
  • Nutzen Sie ein gemeinschaftliches Testament nur, wenn Sie sich der Bindungswirkung bewusst sind.
  • Bei komplexen Vermögensverhältnissen: Lassen Sie sich notariell oder anwaltlich beraten.
  • Denken Sie an die Pflichtteilsansprüche – komplette Enterbung ist kaum möglich.
  • Nutzen Sie Erbverträge oder Schenkungen zur frühzeitigen Gestaltung.

Überblick: Testamentsarten und Möglichkeiten

Gestaltungsinstrument Besonderheit Widerruf möglich?
Eigenhändiges Testament Handschriftlich, jederzeit änderbar Ja
Notarielles Testament Vor Notar, höhere Beweiskraft Ja
Gemeinschaftliches Testament Bindungswirkung nach Tod eines Partners Nur zu Lebzeiten beider
Erbvertrag Vertraglich bindend Nur einvernehmlich
Vorweggenommene Erbfolge Schenkung zu Lebzeiten Teilweise

Weitere Ratgeber zum Thema Testament und Vererben

Erben

Erbfall

Generalvollmacht

Erbfolge

Fazit

Die Gestaltung der Erbfolge ist ein sensibles und juristisch komplexes Thema. Wer Streit vermeiden und seine Wünsche rechtssicher umsetzen möchte, sollte nicht nur ein Testament schreiben, sondern auch über andere Möglichkeiten wie Erbvertrag oder lebzeitige Übertragungen nachdenken.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Erbrecht. Sie können auch ein Beratungsgespräch (15 Minuten für 29 €) über die Deutsche-Rechtsanwaltshotline buchen.

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Dr. Brigitte Glatzel - rechtsanwalt.com
Dr. Brigitte Glatzel ist Rechtsanwalt für Erbrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Dr. Brigitte Glatzel - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive