Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 07.11.2023 Christian Schebitz

Was ist ein Erbvertrag?

Wie auch das Testament wird der Erbvertrag rechtssystematisch den Verfügungen von Todes wegen zugerechnet. Durch den Abschluss des Erbvertrages verfügt der Erblasser, dass nach seinem Tod sein Vermögen auf eine oder mehrere Personen übergehen soll. Rechtsgrundlage für den Erbvertrag sind die §§ 1941, 2274-2302 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Als Erbe kann in einem Erbvertrag sowohl der Vertragspartner des Erblassers als auch jede beliebige dritte Person bestimmt werden.

Was ist ein Erbvertrag?

Er ist eine spezielle Form der letztwilligen Verfügung, die zwischen zwei oder mehr Personen abgeschlossen wird. Im Unterschied zum Testament, das jederzeit einseitig geändert oder widerrufen werden kann, ist der Erbvertrag verbindlich und kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten verändert werden. Er stellt daher mehr Sicherheit und Planbarkeit für die Erblasser und Erben bereit.

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Was ist ein Erbvertrag? erhalten

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Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?

Beides sind letzte Willenserklärungen zur Regelung des Nachlasses.

Doch es gibt wichtige Unterschiede: Ein Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen, die sich gegenseitig oder gemeinsam Dritte als Erben einsetzen. Ein Testament wird von einer Person allein verfasst, die ihren Erben bestimmt.

Ein Erbvertrag…

  • muss notariell beurkundet werden. Das bedeutet, er muss von einem Notar aufgesetzt und von allen Beteiligten persönlich unterschrieben werden. Für ein Testament ist kein Notar erforderlich. Es kann handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden.
  • ist verpflichtend und kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert oder widerrufen werden. Ein Testament hingegen ist frei widerruflich und kann jederzeit einseitig geändert oder aufgehoben werden.
  • sorgt für mehr Sicherheit und Planbarkeit, da er nicht so einfach geändert oder widerrufen werden kann. Ein Testament bietet dem Erblasser mehr Freiheit bei der Gestaltung, da er es jederzeit anpassen oder zurücknehmen kann.

Warum sollte man einen Erbvertrag abschließen?

Er kann aus vielen Gründen nützlich sein. Zum Beispiel, um den Ehe- oder Lebenspartner abzusichern, ohne ihn zum Alleinerben zu machen.

  • Man könnte vereinbaren, dass der Partner ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht an einem Grundstück hat, während die Kinder oder andere Verwandte als Erben eingesetzt werden.
  • Oder wenn es mehrere Erben gibt und Konflikte vermieden werden sollen. Man kann z.B. die Anteile am Erbe festlegen, Vermächtnisse aussprechen oder den Pflichtteil ausschließen.
  • Falls man jemanden bedenken möchte, der nicht zu den gesetzlichen Erben gehört, etwa einen Freund, Verein oder eine Stiftung, kann man z.B. eine bestimmte Summe oder einen Gegenstand vermachen oder auch eine Anweisung erteilen.
  • Wenn man spezielle Wünsche hat, die auch nach dem eigenen Ableben noch gültig sein sollen – etwa in Bezug auf die Art der Beisetzung, die Grabpflege oder die Fortführung eines Unternehmens – kann man zum Beispiel einen Testamentsvollstrecker bestimmen oder eine Nacherbschaft anordnen.

Wie schließt man einen Erbvertrag ab?

Hierfür ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, das heißt, der Vertrag muss von einem Notar erstellt und von allen beteiligten Parteien persönlich unterschrieben werden. Der Notar gibt den Vertragsparteien diesbezüglich rechtliche Ratschläge und überprüft, ob der Erbvertrag den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Außerdem ist es dem Notar überlassen, das Original des Vertrags aufzubewahren und ihn beim zentralen Testamentsregister anzumelden.

Welche Vorteile bietet ein Erbvertrag?

Er garantiert Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten, da er nicht ohne Weiteres verändert oder aufgehoben werden darf.

  • Eine persönliche und flexible Gestaltung der Erbfolge wird ermöglicht, die den individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
  • Klare Regelungen innerhalb des Testaments können Streitigkeiten zwischen den Erben vermeiden oder reduzieren.
  • Der Verfasser des Testaments kann durch die optimale Ausnutzung von Freibeträgen und Steuerklassen Steuervorteile erzielen.

Welche Nachteile hat ein Erbvertrag?

  • Er ist mit höherem Aufwand und Kosten verbunden als ein Testament, da er notariell beurkundet werden muss.
  • Zudem schränkt er die Gestaltungsfreiheit der Vertragsparteien ein, da er nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert oder widerrufen werden kann.
  • Wenn sich die Lebensumstände oder die Beziehungen der Vertragsparteien ändern, kann er zu unerwünschten Bindungen führen.

Gibt es Beispiele für einen Erbvertrag?

Hier sind drei Beispiele:

  • Ein Ehepaar ohne Kinder schließt einen Vertrag, in dem sie sich gegenseitig zum alleinigen Erben ernennen und ihre jeweiligen Geschwister als Schlusserben bestimmen. Sie möchten sicherstellen, dass der überlebende Partner das gesamte Vermögen erhält und nach dessen Tod das Vermögen an ihre Familien zurückgeht.
  • Ein Geschäftsmann mit zwei Kindern unterzeichnet einen Testament, in dem er seinen Sohn als Alleinerben seines Unternehmens bestimmt und seiner Tochter eine Abfindung in Höhe von 500.000 Euro zusichert. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass sein Sohn das Unternehmen weiterführen kann und dass seine Tochter angemessen berücksichtigt wird.
  • Ein Paar ohne Kinder schreibt einen Vertrag, in dem sie vereinbaren, dass ihr gemeinsamer Freund Alleinerbe wird. Sie legen zudem fest, dass ein Teil des Vermögens an eine gemeinnützige Organisation gehen soll. Auf diese Weise möchten sie ihrem Freund eine finanzielle Sicherheit geben und gleichzeitig Gutes tun.

Welche Gesetze gelten für diesen Vertrag?

Er muss gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere den §§ 1941 bis 2273, geschlossen werden. Zusätzlich gelten allgemeine Regeln des Vertragsrechts und des Erbrechts.

Um einen solchen Vertrag zu schließen oder sich über erbrechtliche Ansprüche beraten zu lassen, ist es ratsam, einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren. Ein Erbrechtsanwalt ist ein spezialisierter Anwalt mit der nötigen Qualifikation und Erfahrung im Bereich Erbrecht.

Der Erbvertrag und sein Inhalt

Die bedeutendste Vorschrift zum Inhalt des Erbvertrages ist § 1941 BGB. § 1941 Abs. 1 BGB besagt: „Der Erblasser kann durch Vertrag einen Erben einsetzen, Vermächtnisse und Auflagen anordnen sowie das anzuwendende Erbrecht wählen (Erbvertrag).“ Hieraus wird ersichtlich, dass der Erblasser den Erbvertrag als Instrument zur Abwendung der gesetzlichen Erbfolge zum Einsatz bringen kann. Dies entspricht der im deutschen Erbrecht geltenden Testierfreiheit, die lediglich durch den Pflichtteil einer Einschränkung unterliegt. Andere Verfügungen als Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und die Wahl des anzuwendenden Erbrechts können nach § 2278 Abs. 2 BGB vertragsmäßig nicht getroffen werden. Einen Erbvertrag kann als Erblasser nur schließen, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist (§ 2275 Abs. 1 BGB).

Formvorschrift

Nach § 2276 Abs. 1 BGB muss der Erbvertrag in notarieller Form geschlossen werden. Nötig ist außerdem die Anwesenheit beider Vertragspartner während der Beurkundung durch den Notar. Nach § 2276 Abs. 2 BGB genügt in Fällen, in denen ein Erbvertrag zwischen Ehegatten oder zwischen Verlobten mit einem Ehevertrag in derselben Urkunde verbunden wird, die für den Ehevertrag vorgeschriebene Form. Da für den Ehevertrag jedoch nach § 1410 BGB die notarielle Form ebenfalls vorgeschrieben ist, kommt man nicht um die notarielle Beurkundung herum, wenn man einen Erbvertrag aufsetzen möchte. Wer hinsichtlich des Verbleibs seines Erbvertrages sichergehen will, kann ihn beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen lassen.

Erbvertrag – Vorteile und Nachteile

Anders als beim Testament, wo der Erblasser jederzeit nachträglich Änderungen veranlassen kann, ist eine Änderung des Erbvertrages nur innerhalb sehr enger Grenzen möglich. Auf der anderen Seite ist eine Verankerung von Gegenleistungen des Erben zu Lebzeiten des Erblassers in einem Erbvertrag nicht nicht möglich. Auch für nicht verheiratete Paare ist der Erbvertrag eine gute Wahl, da in solchen Fällen kein Ehegattentestament errichtet werden kann. Vor- und Nachteile des Erbvertrages müssen in jedem Einzelfall gut gegeneinander abgewogen werden.

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