Ratgeber 13.09.2023 Christian Schebitz

Die Eidesstattliche Versicherung im Erbrecht

Die Eidesstattliche Versicherung ist ein wichtiges Instrument im deutschen Rechtssystem, das in verschiedenen Situationen Anwendung finden kann. In diesem Blogbeitrag werden wir Schritt für Schritt die wichtigsten Fragen zur Eidesstattlichen Versicherung beantworten und Ihnen aktuelle Informationen sowie konkrete Tipps zum weiteren Vorgehen geben.

Was ist eine Eidesstattliche Versicherung?

Die Eidesstattliche Versicherung, auch Offenbarungseid genannt, ist eine schriftliche Erklärung, die eine Person abgeben muss, wenn sie nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen. Mit der Eidesstattlichen Versicherung gibt der Schuldner eine eidesstattliche Erklärung über seine finanzielle Situation ab und offenbart alle Vermögenswerte, die zur Tilgung der Schulden verwendet werden könnten.

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Welche rechtlichen Folgen hat die Eidesstattliche Versicherung?

Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung hat verschiedene rechtliche Folgen:

  • Vollstreckungsmaßnahmen
    Durch die Eidesstattliche Versicherung erhält der Gläubiger die Möglichkeit, Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner einzuleiten, um die offenen Forderungen einzutreiben. Dies kann beispielsweise die Pfändung von Vermögenswerten oder die Lohnpfändung umfassen.
  • Eintrag im Schuldnerverzeichnis
    Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung führt zur Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis. Dies kann sich negativ auf die Bonität des Schuldners auswirken und seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.
  • Befreiung von der Restschuldbefreiung
    Wenn der Schuldner eine Eidesstattliche Versicherung abgibt, wird er für eine bestimmte Zeit von der Möglichkeit der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass er seine Schulden nicht durch ein Insolvenzverfahren loswerden kann.

Wie wird die Eidesstattliche Versicherung angewandt?

Die Eidesstattliche Versicherung wird in verschiedenen Situationen angewandt, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Hier sind drei Beispiele, wie die Gesetze üblicherweise angewandt werden:

  • Privatpersonen
    Wenn eine Privatperson ihre Schulden nicht begleichen kann, kann der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirken und die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung verlangen. Der Schuldner muss dann seine finanzielle Situation offenlegen und alle vorhandenen Vermögenswerte angeben.
  • Selbstständige und Unternehmer
    Auch Selbstständige und Unternehmer können in eine finanzielle Krise geraten. In solchen Fällen kann die Eidesstattliche Versicherung dazu dienen, die finanzielle Situation des Schuldners offenzulegen und eine Grundlage für weitere Vollstreckungsmaßnahmen zu schaffen.
  • Insolvenzverfahren
    Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann die Eidesstattliche Versicherung eine Rolle spielen, wenn der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung kann dazu führen, dass der Schuldner von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen wird und seine Schulden nicht durch das Insolvenzverfahren loswerden kann.

Konkrete Tipps und Handlungsanweisungen

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, sind hier einige konkrete Tipps und Handlungsanweisungen, die Ihnen helfen können:

  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten
    Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Eidesstattlichen Versicherung informieren. Lesen Sie das entsprechende Gesetz und konsultieren Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte korrekt durchführen.
  • Dokumentieren Sie Ihre finanzielle Situation
    Bevor Sie die Eidesstattliche Versicherung abgeben, ist es ratsam, Ihre finanzielle Situation gründlich zu dokumentieren. Erfassen Sie alle Vermögenswerte, Schulden und Einkommensquellen.

Was sind die Besonderheiten einer EV im Erbrecht?

Eine eidesstattliche Versicherung (EV) hat im Erbrecht verschiedene Besonderheiten und Anwendungsbereiche. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Im Erbscheinsverfahren müssen bestimmte Angaben vor dem Nachlassgericht eidesstattlich versichert werden. Diese Angaben betreffen beispielsweise die Identität des Erblassers, die Erbenstellung und die Erbquoten der einzelnen Erben.
  • Miterben haben das Recht, sich gegenseitig die Auskünfte über ausgleichspflichtige Zuwendungen zu Lebzeiten eidesstattlich versichern zu lassen. Das bedeutet, dass ein Miterbe von einem anderen Miterben verlangen kann, dass dieser eidesstattlich versichert, dass er alle relevanten Informationen über solche Zuwendungen gegeben hat.
  • Ein Nachlassgläubiger kann vom Erben verlangen, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit des Nachlassinventars eidesstattlich versichert wird. Das bedeutet, dass ein Gläubiger des Nachlasses verlangen kann, dass der Erbe eidesstattlich versichert, dass das Inventar des Nachlasses korrekt und vollständig ist.
  • Im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsanspruch kann eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls relevant sein. Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben Auskunft über den Bestand und Wert des Nachlasses verlangen. Der Erbe ist verpflichtet, diese Auskunft zu erteilen, und kann dazu aufgefordert werden, die Richtigkeit seiner Auskunft an Eides statt zu versichern.

Die eidesstattliche Versicherung hat im Erbrecht eine erhebliche Bedeutung. Sie dient dazu, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben und Auskünften zu bestätigen und kann im Streitfall als Beweismittel dienen. Eine falsche eidesstattliche Versicherung kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Es ist daher ratsam, die eidesstattliche Versicherung im Erbrecht sorgfältig und gewissenhaft abzugeben.

Im Erbrecht kommt die eidesstattliche Versicherung meist in Verbindung mit den Auskunftsansprüchen des Pflichtteilsberechtigten oder des Erben selbst zum Einsatz. Darüber hinaus kann sie auch bei der Beantragung des Erbscheins eingesetzt werden, um sicherzugehen, dass kein weiterer Miterbe existiert. Sie dient als verbindliche Bestätigung dafür, dass angegebene Informationen der Wahrheit entsprechen. Da sie einem nicht gerichtlichen Eid gleichkommt, sind falsche oder unvollständige Auskünfte gemäß § 156 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar. Die Richtlinien zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung  sind in § 410 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) festgehalten.

Pflichtteilsberechtigter

Wird ein Angehöriger vom Erblasser aus dessen Testament ausgeschlossen,  hat er zumindest noch einen Anspruch auf seinen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte von dem gesetzlichen Erbteil des Angehörigen. Da für den Pflichtteilsberechtigten jedoch nicht immer ersichtlich ist, welche konkreten Gegenstände der Nachlass umfasst, kann er von dem Erben ein Verzeichnis zur Übersicht anfordern (Nachlassverzeichnis). Bestehen Zweifel an der Aufrichtigkeit dieser Aufstellung, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung zu verlangen, in der der Auskunftsverpflichtete an Eides statt bestätigen muss, dass alle von ihm übermittelten Angaben der Wahrheit entsprechen. Gibt der Erbe bewusst falsche oder unvollständige Informationen weiter, drohen ihm eine Geldstrafe oder sogar ein Freiheitsentzug.

Erbschaftsbesitzer

Auch bei Streitigkeiten zwischen Erbe und Erbschaftsbesitzer ist eine eidesstattliche Versicherung notwendig. Unter einem Erbschaftsbesitzer versteht man eine Person, die den Nachlass eines Verstorbenen oder einzelne Gegenstände daraus besitzt, obwohl sie rechtmäßig eigentlich gar keinen Anspruch darauf hat. Um seinen Anspruch auf den Nachlass vor Gericht einzuklagen, muss der Erbe allerdings die betreffenden Vermögensgegenstände konkret benennen können. Dafür kann er eine detaillierte Aufstellung über den Nachlass einfordern und sich deren Richtigkeit durch eine eidesstattliche Versicherung bestätigen lassen.

Formale Vorgaben

Die Auskunft über den Nachlass umfasst regelmäßig die Auflistung aller konkreten Vermögensgegenstände und deren Wert sowie die Schenkungen des Verstorbenen innerhalb des letzten Jahres. Dazu gehören Geld, Wertpapiere, Immobilien, Aktien, aber auch Schulden. Um diese Angaben durch eine eidesstattliche Versicherung zu bestätigen, muss der Auskunftsverpflichtete  beim zuständigen Amtsgericht in schriftlicher Form erklären, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Quellen:

  • https://www.rosepartner.de/eidesstattliche-versicherung-nachlass-erbe-pflichtteil.html
  • https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/eidesstattliche-versicherung-erbschein.html
  • https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/versicherung-an-eides-statt.html
  • https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/13-erbrecht-10-eidesstattliche-versicherungideskPI17574HI14742334.html
  • https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschein/versicherung.html
  • https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschein/eidesstattliche-versicherung.html
  • https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zerb-92017-typische-fehler-in-der-praxis-bei-der-abgabe-der-eidesstattlichen-versicherung-im-erbrechtideskPI17574HI11286524.html
  • https://www.erbrecht-heute.de/ratgeber/eidesstattliche-versicherung

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