Fachbeitrag 26.05.2014

Mit der Schuldnerberatung durch den Anwalt zur Restschuldbefreiung


Mit Beschluss vom 23.04.2014 hat das Amtsgericht Heilbronn, Az. 15 IK 102/08, einem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt. Der überschuldete Schuldner suchte Hilfe bei Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Kramp aus Heilbronn. Dieser ordnete die Unterlagen und besprach die möglichen Vorgehensweisen mit dem Schuldner. Er führte den geforderten außergerichtlichen Einigungsversuch durch und stellte zusammen mit dem Schuldner beim Amtsgericht Heilbronn einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Wegen der Erteilung der Restschuldbefreiung können die Altverbindlichkeiten nicht mehr bei dem Schuldner beigetrieben werden. Er kann wieder ohne Sorge vor seinen Altgläubigern über sein Vermögen und sein Einkommen verfügen. Auch hatte der Schuldner seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Jahre 2008 wegen seiner Altverbindlichkeiten keine Zwangsvollstreckungsverfahren mehr gegen sich dulden müssen.

Wegen der Erteilung der Restschuldbefreiung sind seine Gläubiger dauerhaft gehindert, ihre Ansprüche gegen ihn durchzusetzen. Er ist jetzt schuldenfrei.

Dr. Kramp

Rechtsanwalt

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