Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 22.11.2023 rechtsanwalt.com

Was ist Vorerbe und Nacherbe?

Wenn Sie ein Testament errichten oder erben wollen, sollten Sie sich mit den Begriffen Vorerbe und Nacherbschaft vertraut machen. Sie regeln, wie das Erbe aufgeteilt wird, wenn der Erblasser den Erben bestimmte Auflagen macht. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, was Vorerbe und Nacherbe bedeuten, welche Rechte und Pflichten sie haben und wie Sie diese Regelung sinnvoll nutzen können.

Was bedeutet Vor- und Nacherbschaft?

Vorerbe und Nacherbe sind Begriffe aus dem Erbrecht, die eine besondere Form der Vor- und Nacherbschaft bezeichnen. Dabei bestimmt der Erblasser in seinem Testament, dass sein Vermögen zunächst auf einen oder mehrere Vorerben übergeht, die es aber nur für eine bestimmte Zeit oder unter bestimmten Bedingungen nutzen dürfen. Nach dem Tod des Vorerben oder dem Eintritt einer anderen Bedingung geht das Vermögen auf einen oder mehrere Nacherben über.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Was ist Vorerbe und Nacherbe? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Die Vor- und Nacherbschaft ist also eine Form der zweistufigen Erbteilung. Der Erblasser kann damit sicherstellen, dass sein Vermögen nach seinem Willen auf bestimmte Personen übergeht, ohne dass diese es verbrauchen oder verändern können. So kann er beispielsweise verhindern, dass sein Vermögen im Falle seiner Scheidung oder seines Todes an den Ehegatten oder die Kinder seiner Erben fällt.

Welche Rechte und Pflichten hat der Vorerbe?

Der Vorerbe ist zwar rechtlicher Eigentümer des Nachlasses, hat aber nicht die volle Verfügungsgewalt darüber. Er darf die Erbschaft nur im Rahmen der sogenannten Verwaltung nutzen, d.h. er darf die Erträge aus der Erbschaft, wie z.B. Zinsen oder Miete, ziehen. Er darf das Erbe aber nicht selbst verbrauchen, verkaufen oder verschenken. Dazu benötigt er die Zustimmung des Nacherben oder eine gerichtliche Genehmigung.

Der Vorerbe hat auch die Pflicht, den Nachlass zu erhalten und zu pflegen. Er muss dafür sorgen, dass es nicht an Wert verliert oder beschädigt wird. Er hat auch die auf der Erbschaft ruhenden Lasten und Schulden zu tragen. Wenn er das Erbe schuldhaft mindert oder gefährdet, kann er vom Nacherben auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Was sind die Rechte und Pflichten des Nacherben?

Der Nacherbe hat zunächst nur einen Anspruch auf den Nachlass, aber noch kein Eigentum daran. Er kann aber vom Vorerben Auskunft über den Bestand und den Wert des Nachlasses verlangen. Er kann auch seine Zustimmung zu bestimmten Verfügungen des Vorerben verweigern oder widerrufen, wenn diese das Erbe beeinträchtigen würden.

Der Nacherbe hat auch ein Anwartschaftsrecht auf die Erbschaft. Das bedeutet, dass er das Erbe beanspruchen kann, sobald der Nacherbfall eintritt. Dies kann der Tod des Vorerben oder eine andere vom Erblasser bestimmte Bedingung sein. Der Erblasser kann beispielsweise bestimmen, dass die Nacherbschaft eintritt, wenn der Vorerbe heiratet oder ein bestimmtes Alter erreicht.

Wie kann die Vor- und Nacherbschaft sinnvoll eingesetzt werden?

Die Vor- und Nacherbschaft ist eine komplexe und oft streitanfällige Regelung, die nicht für jeden Fall geeignet ist. Sie sollte nur dann eingesetzt werden, wenn der Erblasser gute Gründe hat, sein Vermögen auf diese Weise zu verteilen. Er kann damit beispielsweise folgende Ziele verfolgen:

  • Er kann seinen Ehegatten als Vorerben und seine Kinder als Nacherben einsetzen. Damit stellt er sicher, dass sein Ehepartner finanziell abgesichert ist, sein Vermögen aber später an seine Kinder übergeht.
  • Er kann seinen behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen als Vorerben und eine gemeinnützige Organisation als Nacherben einsetzen. Damit stellt er sicher, dass sein Angehöriger versorgt ist, sein Vermögen aber später einem guten Zweck dient.
  • Er kann seinen unverheirateten Partner als Vorerben und seine Geschwister oder Neffen als Nacherben einsetzen. Damit stellt er sicher, dass sein Partner nicht enterbt wird, sein Vermögen aber später in der Familie bleibt.

Wenn Sie von der Vor- und Nacherbschaft Gebrauch machen wollen, sollten Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Er kann Ihnen helfen, die Vor- und Nacherbschaft so zu gestalten, dass sie Ihren Wünschen entspricht und keine unerwünschten Folgen hat. Er kann Ihnen auch helfen, einen Erbvertrag abzuschließen, in dem Sie die Vor- und Nacherbschaft mit den Beteiligten vereinbaren.

Welche Gesetze regeln die Vor- und Nacherbschaft?

Vor- und Nacherbschaft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wichtigsten Vorschriften finden sich in den §§ 2100 bis 2146 BGB. Hier einige Links zu den Gesetzestexten:

  • https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/2100.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/2113.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/2136.html

Wie finde ich einen Anwalt für Erbrecht?

Wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht suchen, können Sie die Website rechtsanwalt.com nutzen. Dort können Sie nach dem Rechtsgebiet Erbrecht filtern und einen passenden Anwalt für Erbrecht in Ihrer Nähe finden. Sie können auch eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles erhalten und einen Termin vereinbaren.


Das Einsetzen von Vor- und Nacherben kann unter gewissen Umständen eine sinnvolle Möglichkeit sein, um die Nutzung des Nachlasses zeitlich aufzuteilen. Ziel ist es, dass der Vorerbe zwar das Nachlassvermögen für sich nutzen darf, der Wert des Vermögens jedoch weiter an den Nacherben übergehen kann. Das nennt man im Erbrecht eine Vorerbschaft.

Der Erblasser kann in seinem Testament auch darüber bestimmen, wann die Erbschaft vom Vorerben auf den Nacherben übergehen soll. Dies ist der sogenannte Nacherbfall (gem. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 2100 Nacherbe). Der Nacherbfall kann zu einem bestimmten Zeitpunkt oder unter einer bestimmter Bedingung eintreten. Ein Beispiel für den Eintritt des Nacherbfalles zu einem bestimmten Zeitpunkt kann der Eintritt des Nacherben in die Volljährigkeit sein. Der Schul- bzw. Studienabschluss des Nacherben kann eine Bedingung für den Nacherbfall darstellen.

Vorteile einer Vor- und Nacherbschaft

Der Vorteil einer Vor- und Nacherbschaft ist, dass der Erblasser auf diese Weise sicher gehen kann, dass der Vorerbe für die Zukunft durch die “Früchte” der Erbschaft versorgt ist. Gleichzeitig wird aber auch sichergestellt, dass er das Erbe nicht verschleudert und der Nacherbe die Erbschaft in voller Höhe erhält. Die Erbfolge klären Sie in diesem Fall am besten mit einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht.

Zu beachten ist allerdings, dass das Einsetzen eines Vor- und Nacherben zur Folge hat, dass die Erbmasse zweimal besteuert wird; die Erbschaftsteuer ist demnach zweifach zu bezahlen!

Der Vorerbe

Er verfügt so lange über die Vorerbschaft bis dieser verstirbt oder bis der vom Erblasser gewählte Zeitpunkt eintritt und die Erbschaft an den Nacherben übergeht. Dieser wird dann Eigentümer des Nachlasses und kann über das Nachlassvermögen verfügen. Er kann auch Gegenstände daraus nutzen, muss jedoch dafür Sorge tragen, dass das Nachlassvermögen auch vollumfänglich weiter an den Nacherben vererbt werden kann. Gegenstände, welche er mit Mitteln aus dem Nachlass kauft sind in das Nachlassvermögen zu überführen und gehen dann ebenfalls an den Nacherben über.

Die Gewinne, welche aus dem Nachlass entstehen (z.B. Zinsen) gehen jedoch in das eigene Vermögen des Vorerben über. Auch Mieteinahmen gehen in sein Eigentum und nicht in die Erbmasse über. Beschränkt ist er z.B. beim Verkauf von Grundstücken. Im Zweifelsfall kann der Verkauf im Nachhinein für unwirksam erklärt werden. Gemäß § 2136 kann der Erblasser ihn jedoch auch von den gesetzlichen Beschränkungen der Verfügung über die Erbschaft befreien.

Der Nacherbe

Der Nacherbe wird mit dem Tod des Vorerben oder mit dem Eintritt des vom Erblasser bestimmten Zeitpunkt oder Ereignisses zum Vollerben. Doch auch vor Eintritt des Erbfalls hat der Nacherbe bereits einige Rechte. So hat der Nacherbe beispielsweise nach § 2127 BGB ein Auskunftsrecht und kann ihm Auskunft über den Zustand der Erbmasse verlangen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass er durch seine Verwaltung die Rechte des Nacherben erheblich verletzt.

Das Recht auf den Pflichtteil

Unabhängig vom oben Genannten kann es sein, dass trotz einer Enterbung, ein Recht auf einen Anteil des Nachlasses von Dritten besteht, das sog. Pflichtteilsrecht. Lesen Sie zu diesem Pflichtteilsanspruch unseren Ratgeber zum Thema Pflichtteil.

Telefonische Rechtsberatung zum Vorerbe bzw. Nacherbe

Sollten Sie Fragen zum Thema haben, so empfehlen wir einen kompetenten Rechtsanwalt anzurufen. Bei der Deutschen Rechtsanwaltshotline erhalten Sie von einem Anwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht eine telefonische Auskunft zum Festpreis.
Wenn Sie lieber vor Ort mit einem Anwalt persönlich sprechen möchten, dann finden Sie passende Anwälte mit dem Schwerpunkt Erbrecht hier. Sie können dort auch nach “Fachanwalt für Erbrecht” suchen.

 

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Stefan Mannheim - rechtsanwalt.com
Stefan Mannheim ist Rechtsanwalt für Erbrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Stefan Mannheim - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive