Die ersten Glatteisunfälle fanden bereits statt. Aber gibt es dafür auch Regelungen, die einen Arbeitnehmer betreffen, der wegen Glatteis daheim bleiben darf? Das deutsche Arbeitsrecht stellt klare Regelungen auf, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber in außergewöhnlichen Situationen, wie bei Glatteis, handeln sollten. Dieser Beitrag bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Analyse und konkrete Tipps für den Umgang mit solchen Situationen.
Einleitung
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Glatteis: Ist das ein legitimer Grund für eine Verspätung zur Arbeit? erhalten
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1. Bin ich bei Glatteis automatisch entschuldigt, wenn ich zu spät komme?
Die Antwort lautet: Nein. Grundsätzlich liegt die sogenannte Wegerisikohaftung beim Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, pünktlich und sicher zur Arbeit zu erscheinen – unabhängig von äußeren Umständen wie Glatteis, Stau oder Zugausfällen.
Es ist daher wichtig, dass Sie die Wetterlage frühzeitig einplanen und gegebenenfalls früher losfahren oder alternative Verkehrsmittel in Betracht ziehen. Arbeitgeber erwarten, dass Sie alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Verspätungen zu vermeiden.
2. Welche rechtlichen Folgen drohen bei einer Verspätung?
Verspätungen können je nach Häufigkeit und Situation zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Hier einige Beispiele:
- Abmahnung: Eine Verspätung kann als Pflichtverletzung gewertet werden, insbesondere wenn sie wiederholt vorkommt.
- Lohnabzug: Nach dem Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ darf der Arbeitgeber die Bezahlung für die Zeit der Verspätung kürzen.
- Kündigung: In schwerwiegenden Fällen, etwa bei wiederholtem Zuspätkommen, könnte sogar eine verhaltensbedingte Kündigung drohen.
3. Gibt es Situationen, in denen Glatteis als außergewöhnlicher Umstand gilt?
Ja, in Ausnahmefällen kann Glatteis als höhere Gewalt angesehen werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Wetterlage so extrem ist, dass der Arbeitsweg objektiv unzumutbar oder unmöglich wird. Beispiele könnten Eisregen oder eine großflächige Sperrung der Verkehrsinfrastruktur sein.
Hier wäre es ratsam, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und die Situation zu dokumentieren (z. B. durch Fotos oder Nachrichtenmeldungen).
4. Was sollte ich tun, wenn ich aufgrund von Glatteis nicht pünktlich sein kann?
- Sofort den Arbeitgeber informieren: Rufen Sie an oder senden Sie eine E-Mail, um Ihre Verspätung anzukündigen.
- Beweise sichern: Dokumentieren Sie die Umstände, z. B. durch Fotos oder Screenshots von Verkehrsmeldungen.
- Alternative Lösungen finden: Prüfen Sie, ob Homeoffice möglich ist, oder nutzen Sie andere Verkehrsmittel.
5. Gibt es Unterstützung durch die Unfallversicherung bei einem Sturz auf Glatteis?
Ein Sturz auf Glatteis auf dem Weg zur Arbeit könnte unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Voraussetzung ist, dass der Unfall auf dem direkten Arbeitsweg geschieht und die Verbindung zum Arbeitsverhältnis eindeutig ist.
Details hierzu finden Sie unter: Arbeitsrecht.
Beispiele aus der Rechtsprechung
- Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer rutschte auf Glatteis aus und verletzte sich schwer. Die Unfallversicherung erkannte den Vorfall als Wegeunfall an, da er auf dem direkten Arbeitsweg geschah.
- Beispiel 2: Eine Arbeitnehmerin kam regelmäßig wegen Schnee und Eis verspätet. Nach mehreren Abmahnungen wurde ihr gekündigt. Das Gericht bestätigte die Kündigung, da keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.
- Beispiel 3: Ein Angestellter konnte wegen gesperrter Straßen durch Blitzeis nicht zur Arbeit erscheinen. Da er den Arbeitgeber rechtzeitig informierte und alternative Nachweise vorlegte, wurde ihm keine Pflichtverletzung vorgeworfen.
Mögliche Hindernisse
Hindernis | Mögliche Lösung |
---|---|
Fehlende Dokumentation der Wetterlage | Machen Sie Fotos und speichern Sie Nachrichtenberichte. |
Keine Kommunikation mit dem Arbeitgeber | Rufen Sie frühzeitig an oder schreiben Sie eine Nachricht. |
Fehlendes Verständnis des Arbeitgebers | Argumentieren Sie sachlich und dokumentieren Sie Ihre Bemühungen. |
Wichtige Gesetzestexte und Links
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