Rechtsnews 22.06.2025 Alex Clodo

Hat man im Sommer einen Anspruch auf Urlaub?

 

Sommerzeit ist Reisezeit – doch darf jeder Arbeitnehmer in Deutschland einfach so im Juli oder August in die Ferien fahren? Oder gibt es Einschränkungen? In diesem Beitrag erfahren Sie ausführlich, ob und in welchem Umfang Sie im Sommer Urlaub nehmen dürfen, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können. Der Text richtet sich an Laien und beantwortet Schritt für Schritt die wichtigsten Fragen.

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Das deutsche Urlaubsrecht im Überblick

Das Urlaubsrecht in Deutschland basiert auf dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es regelt den Mindesturlaub, den jeder Arbeitnehmer pro Kalenderjahr erhält – unabhängig davon, ob man im Sommer oder im Winter frei nehmen möchte. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Urlaub in erster Linie der Erholung dient, also als Erholungsurlaub. Doch was bedeutet das konkret für die beliebteste Reisezeit des Jahres – den Sommer?

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sommerurlaub?

Nein, es gibt keinen Anspruch auf Sommerurlaub an sich. Der Gesetzgeber schreibt lediglich einen Jahresurlaub vor. Arbeitnehmer können zwar Wünsche äußern, wann sie diesen nehmen möchten – etwa in den Sommermonaten Juni bis August –, aber ein genereller Anspruch auf Urlaub genau in dieser Zeit besteht nicht.

Die Urlaubszeit wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich abgestimmt. Dabei sind betriebliche Belange und die Wünsche anderer Arbeitnehmer zu berücksichtigen (§ 7 BUrlG).

Wer legt fest, wann ich Urlaub nehmen darf?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer einen Urlaubsantrag stellen. Der Arbeitgeber muss diesen prüfen und darf ihn nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen – zum Beispiel Personalmangel während der Hauptsaison.

Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber, aber sie darf nicht willkürlich oder diskriminierend sein. Der Arbeitgeber muss auch berücksichtigen, ob z. B. Eltern schulpflichtiger Kinder auf die Sommerferien angewiesen sind.

Welche Regeln gelten für die Sommermonate?

Die Monate Juni, Juli und August gelten in Deutschland traditionell als Haupturlaubszeit. Das Arbeitsrecht macht aber keinen Unterschied zwischen den Monaten. Vielmehr gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – solange der Urlaub genehmigt wurde. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung im Sommer gibt es nicht, auch wenn es in manchen Betrieben oder Tarifverträgen Sonderregelungen gibt.

Darf mein Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag für den Sommer ablehnen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Ein Arbeitgeber kann den Antrag auf Urlaub im Sommer ablehnen, wenn:

  • zu viele Kollegen in derselben Zeit Urlaub wollen,
  • es saisonale Arbeitsspitzen gibt (z. B. in der Landwirtschaft, Gastronomie),
  • der Betrieb unterbesetzt wäre,
  • es eine betriebliche Urlaubssperre gibt.

Diese Ablehnung muss aber begründet sein. Pauschale Ablehnungen ohne betriebliche Notwendigkeit sind unzulässig.

Was ist eine Urlaubssperre und ist sie zulässig?

Eine Urlaubssperre ist eine Anordnung des Arbeitgebers, wonach in bestimmten Zeiträumen kein Urlaub gewährt wird. Diese ist rechtlich zulässig, muss aber gut begründet sein – z. B. durch Inventuren, Jahresabschlüsse oder Großveranstaltungen.

Dauerhafte oder unangekündigte Urlaubssperren verstoßen gegen das BUrlG und sind anfechtbar.

Was tun, wenn mein Urlaub im Sommer abgelehnt wurde?

Sie haben mehrere Optionen:

  • Fordern Sie eine schriftliche Begründung der Ablehnung.
  • Suchen Sie das Gespräch mit dem Vorgesetzten.
  • Schalten Sie den Betriebsrat oder die Personalvertretung ein.
  • Prüfen Sie eine arbeitsgerichtliche Klage auf Urlaubserteilung (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Wichtig: Niemals einfach eigenmächtig in Urlaub gehen – dies kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben!

Welche Sonderregelungen gelten für Eltern?

Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern haben keinen automatischen Vorrang, aber ihre familiären Umstände müssen berücksichtigt werden. Arbeitgeber sind angehalten, auf Ferienzeiten Rücksicht zu nehmen – vor allem bei Alleinerziehenden oder Paaren, die auf genau diese Zeit angewiesen sind.

Wie wirkt sich ein Betriebsurlaub im Sommer aus?

Einige Arbeitgeber ordnen einen Betriebsurlaub an – z. B. im August, wenn die Produktion ruht. In diesem Fall müssen Arbeitnehmer Urlaub nehmen, wenn ihr Resturlaub ausreicht. Die Anordnung eines Betriebsurlaubs muss rechtzeitig angekündigt und tariflich oder arbeitsvertraglich erlaubt sein.

Kann ich meinen Urlaub in den Sommer verschieben?

Grundsätzlich ja – allerdings nur, wenn noch Urlaubstage übrig sind und keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Urlaub kann auch aus dringenden persönlichen Gründen verschoben werden, etwa wegen familiärer Ereignisse.

Beispiel 1: Urlaubskonflikt im Einzelhandel

Anna arbeitet in einer Boutique. Sie beantragt Urlaub im August, wird aber abgelehnt, weil drei andere Kolleginnen bereits freibekommen haben. Der Arbeitgeber darf das – aber Anna erhält Vorrang im Folgejahr, sofern sie erneut früh beantragt.

Beispiel 2: Sommerurlaub trotz Urlaubssperre

Ein Großhändler hat im Juni Inventur. Urlaubssperre! Michael beantragt dennoch Urlaub – vergeblich. Rechtlich korrekt, solange die Sperre transparent und zeitlich begrenzt ist.

Beispiel 3: Familienurlaub mit schulpflichtigem Kind

Petra möchte mit ihrer Tochter verreisen – nur in den Sommerferien möglich. Der Arbeitgeber berücksichtigt dies und gewährt Urlaub, obwohl ein Kollege gleichzeitig weg möchte. Sozialer Vorrang war korrekt angewendet.

Warum man nicht automatisch Urlaub bekommt

Es gibt viele Gründe, warum ein Sommerurlaub scheitern kann. Arbeitnehmer haben kein Anrecht auf eine Wunschzeit. Auch wirtschaftliche Interessen des Betriebs können höher wiegen als individuelle Reisepläne. Zudem sind viele Menschen auf die Ferienzeit angewiesen – das bedeutet Konflikte.

Mögliche Hindernisse beim Sommerurlaub

Hindernis Erklärung Empfohlene Klärung
Urlaubssperre Zeitraum, in dem kein Urlaub gewährt wird Prüfen, ob sachlich gerechtfertigt
Personalmangel Zu viele Kollegen gleichzeitig abwesend Frühzeitig beantragen, Ersatz vorschlagen
Betriebsurlaub Verpflichtender Urlaub in vorgegebenem Zeitraum Planung anpassen, ggf. Resturlaub nutzen
Familienkonflikte Gegenseitige Wünsche kollidieren Offene Kommunikation, ggf. Mediation
Vertragliche Einschränkungen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag regeln Zeiträume Dokumente prüfen, Rechtsberatung suchen

Handlungsanweisungen für Arbeitnehmer

  1. Planen Sie Ihren Urlaub frühzeitig – idealerweise zu Jahresbeginn.
  2. Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich ein, inkl. Datum und gewünschtem Zeitraum.
  3. Vermerken Sie, ob familiäre Gründe (z. B. Kinderferien) bestehen.
  4. Bitten Sie ggf. um eine schriftliche Bestätigung.
  5. Wird der Antrag abgelehnt, bestehen Sie auf eine Begründung.
  6. Nutzen Sie ggf. Betriebsrat, Personalvertretung oder eine anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht.
  7. Unterschreiben Sie nichts vorschnell, das Ihren Anspruch einschränkt.

Geprüfte Gesetzesquellen

 

 

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