Rechtsnews 15.03.2023 Alex Clodo

Fahrradfahren: Handynutzung während dem Fahren erlaubt?

Radfahren wird in Deutschland immer beliebter. Steigende Benzinkosten oder Umweltgedanken treiben immer mehr Leute aufs Fahrrad. In Deutschland gilt seit dem 19. Oktober 2017 ein Bußgeld von 55 Euro für die Nutzung eines Mobiltelefons oder eines anderen elektronischen Geräts während des Radfahrens.
Das Verbot soll dazu beitragen, die Sicherheit von Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern zu erhöhen, denn die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt kann ablenken und zu Unfällen führen. Es ist daher ratsam, das Handy während der Fahrt nicht zu benutzen und stattdessen anzuhalten, wenn man telefonieren, eine Nachricht schreiben oder lesen muss.

Wo ist es gesetzlich geregelt?

In Deutschland ist die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten während des Radfahrens in § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dort heißt es: “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn dazu das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss”.
Die Strafen für Verstöße gegen diese Regelungen sind ebenfalls in der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Seit Oktober 2017 beträgt das Bußgeld für die Nutzung eines Mobiltelefons während des Radfahrens in Deutschland 55 Euro und kann mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden, wenn durch die Nutzung des Mobiltelefons eine Gefährdung oder ein Unfall verursacht wird.

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Fällt das Fahrrad unter §23 Abs. 1a StVO?

Ja, Fahrräder fallen unter § 23 Abs. 1a StVO. In diesem Paragraphen ist nicht nur ausdrücklich von Kraftfahrzeugen die Rede, sondern auch von “einem Fahrzeug”, worunter auch Fahrräder fallen. Es ist also verboten, während der Fahrt mit dem Fahrrad ein Mobil- oder Autotelefon in der Hand zu halten oder aufzunehmen, um es zu benutzen.
Es ist jedoch erlaubt, ein Mobiltelefon während der Fahrt zu benutzen, wenn es in einer speziellen Vorrichtung am Lenker des Fahrrads oder an einem anderen Ort befestigt ist, an dem es während der Fahrt sicher und stabil gehalten werden kann. In diesem Fall muss der Radfahrer das Mobiltelefon nicht in der Hand halten oder aufnehmen, um es zu benutzen.

Welche Strafen drohen?

In Deutschland beträgt das Bußgeld für die Nutzung eines Mobiltelefons während des Radfahrens seit Oktober 2017 55 Euro und kann mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden, wenn durch die Nutzung des Mobiltelefons eine Gefährdung oder ein Unfall verursacht wurde.
Wird durch die Handynutzung beim Radfahren ein Unfall verursacht, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Wird jemand fahrlässig verletzt oder getötet, kann der Radfahrer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Kann man seinen KFZ-Führerschein verlieren, wenn man während dem Fahrradfahren das Handy bedient?

Nein, in Deutschland kann man den Führerschein für ein Kraftfahrzeug nicht verlieren, wenn man während des Radfahrens ein Mobiltelefon benutzt. Das Bußgeld und der Punkt in Flensburg, die bei einem Verstoß gegen das Handyverbot beim Radfahren verhängt werden können, haben keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge.
Allerdings kann die Benutzung eines Mobiltelefons während des Radfahrens zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden führen. In diesem Fall kann der Radfahrer für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Verursacht ein Radfahrer einen Unfall, während er mit dem Handy telefoniert, kann dies auch versicherungsrechtliche Folgen haben, insbesondere im Hinblick auf Schadenersatzansprüche.

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