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Rechtsnews 29.09.2015 Christian Schebitz

Rechtliche Konsequenzen für Ursula von der Leyen?

Die meisten Politiker sind es gewohnt, in den Medien viel
Aufmerksamkeit zu bekommen. Im aktuellen Fall von Ursula von der Leyen dürfte ihre
Begeisterung darüber jedoch eher gering ausfallen. Es geht um die Plagiatsvorwürfe,
mit denen sich die deutsche Verteidigungsministerin konfrontiert sieht. Eine
Gruppe von Plagiatsjägern hatte in den letzten Tagen eine Analyse der
Doktorarbeit auf der Internetseite „VroniPlag“ veröffentlicht. Dabei waren nach
Angaben eines Professors der Humboldt-Universität in Berlin 37 verdächtige Textpassagen
entdeckt worden. Frau von der Leyen wird vorgeworfen, gegen die Zitierregeln
verstoßen und zahlreiche Passagen ohne eine Quellenangabe übernommen zu haben.
Ein unabhängiger Gutachter der Medizinischen Hochschule Hannover wird die Arbeit
nun überprüfen.

Ein solcher Vorwurf ist nichts Neues in den Reihen der
Politiker. Es wurden bereits die Arbeiten von Frank-Walter Steinmeier, Silvana
Koch-Mehrin und Annette Schavan untersucht und kritisiert. Das bekannteste
Beispiel dürfte jedoch der Fall des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor
zu Guttenberg sein, der seinen Posten verließ, nachdem er seinen Doktortitel
aufgrund von Plagiaten verlor. Doch welche rechtlichen Folgen hat ein Plagiat
im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit? Mit welchen Konsequenzen muss die
derzeitige Verteidigungsministerin rechnen? Sind die Vorwürfe haltbar oder muss
auch sie ihren Posten verlassen?

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Welche Folgen hat ein Plagiat?

Als Plagiat wird die Übernahme fremden geistigen Eigentums
ohne eine Angabe der Quelle bezeichnet. Diese Form des geistigen Diebstahls
kommt am häufigsten in wissenschaftlichen Arbeiten vor, da in diesem Bereich
viel mit Quellentexten gearbeitet wird. Wird ein Plagiat entdeckt, trifft den
Schuldigen der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung.

Nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind persönliche
geistige Schöpfungen wie Sprachwerke und Bilder geschützt. Der Urheber hat nach
§ 97 UrhG das Recht, die Beseitigung des Plagiats von dessen Verursacher zu
verlangen und bei Wiederholung die Unterlassung zu fordern. Zusätzlich kann
Schadensersatz verlangt werden, wenn die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich
oder fahrlässig entstanden ist. Im Regelfall wird eine Abmahnung versendet, die
eine Unterlassungsverpflichtung samt einer Vertragsstrafe und eventuellen
Schadensersatzforderungen enthält. Erst, wenn keine Reaktion erfolgt, wird ein Gerichtsverfahren
eingeleitet. Stellt der Urheber einen Strafantrag, können eine Geldstrafe oder
eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.

Wurde das Plagiat im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit
entdeckt, kann es jedoch noch weitere Folgen geben. So bewertete etwa das
Verwaltungsgericht Berlin die Abschrift von geschützten Textpassagen als
Täuschung und beschloss, der Schuldigen ihren Doktortitel abzuerkennen. Für die
Überprüfung der Arbeit ist in einem solchen Fall der Promotionsausschuss
zuständig, der auch als einziger dazu berechtigt ist, Titel abzuerkennen. Diese
Überprüfung ist jedoch nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der
Einreichung der Arbeit möglich.

Verliert Ursula von
der Leyen ihren Doktortitel?

Die genauen Folgen für Ursula von der Leyen sind im Moment
noch nicht abzusehen. Aufgrund des Alters ihrer Arbeit sind die Ansprüche der
ursprünglichen Urheber verjährt. Die Folgen für ihren Doktortitel könnten
jedoch erheblich weitreichender sein. Der Verwaltungsgerichtshof in
Baden-Württemberg entschied bereits im Jahr 2008, dass ein verliehener
Doktorgrad aberkannt werden kann, wenn durch ein Plagiat über die eigentliche
wissenschaftliche und eigenständig zu erbringende  Leistung getäuscht wurde. Je nachdem, wie der
unabhängige Prüfer die Dissertation bewertet, könnte dieses Schicksal auch Frau
Von der Leyen drohen. Da es im Moment noch keine Verjährungsfrist für
Dissertationen gibt, würde auch nicht ins Gewicht fallen, dass die Arbeit bereits
vor fünfzehn Jahren verfasst wurde. Alles in allem bleibt abzuwarten, ob die
Vorwürfe des Plagiats zutreffen und der deutschen Ministerin ihre
wissenschaftliche Leistung und ihr Doktortitel aberkannt werden. Je nachdem,
wie sehr ihr öffentliches Ansehen bis dahin gelitten hat, könnte sie es dem
früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg gleich tun und ihren
Posten verlassen.

Quellen:

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ugv

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001601377

Verwaltungsgericht
Berlin, Urteil vom 25.06.2009, Az.: 3 A 319.05

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.
Oktober 2008, Az.: 9 S 494/08

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