Urteil zur elektronischen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Der Bundesfinanzhof entschied, dass es der Verfassung entspricht, wenn Unternehmer ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen generell mittels Datenfernübertragung auf elektronischem Weg an das Finanzamt senden müssen. Pflicht zur elektronischen Umsatzsteuer-Voranmeldung Die Pflicht zur elektronischen Übersendung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen gilt seit dem 1. Januar 2005.