Mit seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Genehmigung eines vorübergehenden „Rechtsschutzes gegen die Kernbrennstoffsteuer“ nicht stattgegeben wird. Das Finanzgericht Hamburg führte zunächst ernsthafte Zweifel an, was die Gesetzgebungskompetenz des Bundes betrifft, in Bezug auf die Verordnung des Kernbrennstoffgesetzes.
Zweifel gerechtfertigt
Diese Zweifel wurden als gerechtfertigt bestätigt und die Ausführung des Steuerbescheids wurde somit annuliert. Zudem wurde angeordnet, dass die bereits entrichtete Kernbrennstoffsteuer zurückgezahlt werden müsse. Nachdem das Hauptzollamt Beschwerde eingereicht hatte, hob der Bundesfinanzhof den Beschluss auf und sprach sich gegen das Gesuch auf einstweiligen Rechtsschutz aus.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 14. März 2012
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