Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss des Vertrages stellt.
Voraussetzungen für das Vorliegen von AGB sind:
- Vertragsbedingungen müssen vorliegen
- Sie sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert
- Sie werden von einer Partei einseitig gestellt
- Sie sind nicht individuell vereinbart
Wichtig ist, dass der Vertragspartner, dem die AGB gestellt werden, diese auch zur Kenntnis nehmen kann. Daher sollten diese auch klar und verständlich formuliert sein. Eine bestimme Form ist nicht vorgeschrieben. Jedoch können bei mündlichen AGB Beweisschwierigkeiten auftreten, sodass eine schriftliche Form von Vorteil ist.
Um unangemessene Benachteiligungen zu vermeiden, unterliegen jegliche AGB einer Inhaltskontrolle des BGB. Liegt eine solche unangemessene Benachteiligung vor, so sind die AGB unwirksam. Der Vertrag hingegen bleibt wirksam.
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[...] dem Gesetz zur Regelung des rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBB) von 1976 sind AGB “alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine [...]
[...] Kunde von dem Fitnessstudio Aussetzung des Vertrags verlangen. Dabei sind jedoch die jeweiligen AGB des Fitnessstudios zu [...]