Swaantje Schlittgen
Anwältin Swaantje Schlittgen berät ihre Mandanten in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht und Immobilienrecht.
Die Kanzlei wurde 2002 von Rechtsanwältin Swaantje Schlittgen gegründet.
Auf Wunsch bietet Rechtsanwältin Schlittgen ihre Rechtsberatung auch in Englisch an.
Die Kanzlei
Das Beratungsangebot der Kanzlei von Swaantje Schlittgen umfasst das Zivilrecht einschließlich Erbrecht, Grundstücksrecht, Familienrecht, Vollstreckungsrecht sowie Sozialrecht.
Um auch in schwierigen Fällen eine kompetente Betreuung der Mandanten zu gewährleisten, arbeitet Frau Schlittgen bei Bedarf mit einem Fachanwalt für Familienrecht sowie mit einem Anwalt zusammen, der im Insolvenzrecht tätig ist.
Die Kanzlei ist täglich von 10.00 bis 15.00 Uhr oder über das Internet per Email erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung jederzeit möglich. Mandanten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Kanzlei kommen können, berät die Anwältin bei einem Hausbesuch.
Das Kanzleigebäude liegt an der Ecke zur Friedrich-Ebert-Straße, rund 100 m von der Arena Leipzig und der Haltestelle Waldplatz entfernt. Die Kanzlei ist gut mit der Straßenbahn und zu Fuß zu erreichen. Wenn Sie mit dem Auto fahren, finden Sie Parkplätze in der Umgebung oder an der benachbarten Arena Leipzig.
Rechtsgebiete
- Erbrecht 50
- Familienrecht 0
- Immobilienrecht 0
- Vertragsrecht 0
- Zwangsvollstreckungsrecht 0
Erbrecht
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Anwältin ist das Erbrecht. Sie berät sowohl Mandanten, die ihre eigene Rechtsnachfolge regeln möchten, als auch Mandanten, die nach einem Erbfall Rat suchen.
Um eine sachgerechte Verfügung für den eigenen Todesfall treffen zu können, ist zunächst eine gründliche Analyse der Lebenssituation und der Familienverhältnisse erforderlich. Frau Schlittgen informiert Sie umfassend über die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge. Sofern Sie diese abändern möchten, gestaltet die erfahrene Anwältin ein Testament oder einen Erbvertrag nach Ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen.
In der Regel steht für die Mandanten die Absicherung der Ehepartner und Kinder im Vordergrund. Möglich sind ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, zum Beispiel das sogenannte Berliner Testament. Frau Schlittgen berät Sie über die Vorteile und Nachteile, etwa über spätere Abänderungsmöglichkeiten des überlebenden Ehepartners, wenn sich dessen Lebenssituation verändert. Gemeinschaftliche Testamente entfalten in der Regel eine Bindungswirkung für den länger lebenden Ehegatten.
Besonders wichtig ist eine erbrechtliche Regelung immer dann, wenn beide Partner Kinder aus verschiedenen Ehen haben, da je nach Sterbereihenfolge im Todesfall unterschiedliche Ansprüche entstehen. Eltern befürchten oft, dass Kinder vorzeitig ihren Pflichtteil verlangen. Wenn Sie bereits ein Testament errichtet haben, ist es sinnvoll, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die gewählte Gestaltung noch Ihren Lebens- und Familienumständen entspricht.
Die erfahrene Anwältin berät Sie außerdem zur lebzeitigen Vermögensübertragung (z.B. Schenkung). Es hängt von der Gestaltung ab, in welchem Umfang eine Schenkung bei einem späteren Erbfall angerechnet wird.
Zudem bietet die Rechtsanwältin Beratung von Menschen mit behinderten Kindern. Soll ein sogenanntes Behindertentestament errichtet werden, sind Auswirkungen im Sozialrecht zu beachten. Da sich viele behinderte Kinder auch noch als Erwachsene in Dauerpflege befinden und staatliche Eingliederungshilfe gewährt bekommen, ist zu berücksichtigen, dass per Gesetz eine Überleitung sämtlicher Ansprüche auf den Sozialversicherungsträger möglich ist. Eine testamentarische Zuwendung an das Kind sollte diesem Vorteile aus dem Elternvermögen sichern, ohne dass im Sozialhilferegress Vermögen automatisch auf den Sozialversicherungsträger übergeht.
Zu der Gestaltung der eigenen Erbfolge kommt die Beratung von Mandanten nach einem Todesfall. Zu der Anwältin kommen neben Erben auch nichtbedachte Verwandte/Angehörige, die einen Anspruch auf ihren Pflichtteil geltend machen möchten. Ein Pflichtteilsanspruch oder ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entsteht immer dann, wenn jemand, der gesetzlich erbberechtigt wäre, aufgrund eines Testamentes enterbt oder in geringerem Maße berücksichtigt wurde, als das Gesetz dies vorsieht. Auch der Erhalt eines Vermächtnisses kann sich ähnlich auswirken, wenn der Berechtigte testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen wird.
Sind Sie zusammen mit anderen Personen Erbe in einer Erbengemeinschaft geworden, vertritt Frau Schlittgen Sie gegenüber Miterben oder Dritten bei der Erbauseinandersetzung.
Grundstücksrecht
Der zweite Tätigkeitsschwerpunkt der Anwältin ist das Grundstücksrecht im weitesten Sinne. Hierzu zählen nicht nur der Kauf oder Verkauf eines Grundstückes, sondern zum Beispiel auch dessen Belastung im Rahmen eines Darlehensvertrages.
Eine qualifizierte Beratung ist meist schon ratsam, bevor ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden soll. Die Anwältin wird Sie auf etwaige Risiken und Gefahren, die Ihren Interessen widersprechen, aufmerksam machen.
Auf Wunsch begleitet die Rechtsanwältin Sie gern zu dem Notartermin. In der Regel ist es jedoch ausreichend, einen Vertragsentwurf von ihr überprüfen und notfalls abändern zu lassen, da Frau Schlittgen alle Schritte mit dem Notar und dem jeweiligen Vertragspartner für Sie abstimmt.
Tritt nach Abschluss eines Kaufvertrages ein Mangel auf, macht die Rechtsanwältin einen möglichen Gewährleistungsanspruch geltend. Ist der Mangel besonders gravierend, vertritt Frau Schlittgen Sie bei der gesamten Rückabwicklung des Rechtsgeschäftes.
Auch wenn ein Grundstück belastet werden soll, etwa wenn es als Sicherheit für ein Darlehen dient, ist eine rechtliche Beratung vor Vertragsabschluss ratsam. Die Sicherheit an einem Grundstück bezeichnet man als Grundpfandrecht: typisch sind die Hypothek oder die Grundschuld, selten die Rentenschuld.
Für die Sicherung von anderen privaten Rechten ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit möglich, z.B. ein Wohnrecht.
Zum Grundstücksrecht zählt darüber hinaus auch das sogenannte Nachbarschaftsrecht. Es umfasst alle Streitigkeiten zwischen Nachbarn über die Einhaltung von Abstandsgeboten, über den zulässigen Umfang der Nutzung oder die Bebauung und Bepflanzung.
Frau Schlittgen vertritt Sie sowohl bei außergerichtlichen Schlichtungsversuchen als auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Forderungsbeitreibung
Sowohl Unternehmen als auch Privatleute überlassen der Juristin die Forderungsbeitreibung. Frau Schlittgen übernimmt den gesamten Schriftverkehr und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, um einen vollstreckbaren Titel, zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid, zu erlangen und diesen gegen den Schuldner durchzusetzen.
Der erfahrenen Rechtsanwältin stehen dabei vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, auf das Eigentum des Schuldners zuzugreifen, die man als normaler Bürger in der Regel gar nicht kennt. So gibt es neben der Pfändung von Konten oder Rechten zum Beispiel auch eine Zwangssicherungshypothek, mit der ein Grundstück belastet werden kann. Frau Schlittgen übernimmt für Sie die Informationsbeschaffung, etwa durch eine Grundbucheinsicht, und leitet notfalls weitere Verfahren ein. So muss der Schuldner bei einer eidesstattlichen Versicherung sein gesamtes Vermögen offen legen. Ist dies noch nicht geschehen, kann die Anwältin auch einen Insolvenzantrag stellen.
Frau Schlittgen weist darauf hin, dass viele Mandanten nur deshalb ihre Forderungen nicht realisieren können, weil sie bei säumigen Schuldnern zu lange warten (Insolvenzrisiko) oder ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen.
Doch auch wenn gegen Sie selbst ein Titel vorliegt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Denn in vielen Fällen findet die Anwältin eine Möglichkeit, mit dem Gläubiger eine Einigung zu erzielen, welche die Situation des Schuldners berücksichtigt.
Familienrecht
Ein Interessenschwerpunkt der Anwältin ist das Familienrecht. Überwiegend lassen sich Mandanten von ihr beraten, die eine Scheidung anstreben. Neben der Vermögensauseinandersetzung sind in der Regel auch Unterhaltsfragen und Sorgerechtsfragen zu klären.
Frau Schlittgen bemüht sich zunächst intensiv um eine außergerichtliche Einigung zwischen den Eheleuten. Dabei steht das Kindeswohl für sie an oberster Stelle. Viele Rechtsfolgen können die Parteien außerdem selbst durch eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Auf Wunsch begleitet die Anwältin Sie auch zu einer Mediation oder nennt Ihnen einen erfahrenen Kollegen, der ein solches Verfahren durchführt.
Möchten Sie vor einer Ehe einen Ehevertrag schließen, berät Frau Schlittgen Sie ausführlich über den gesetzlichen Güterstand, Gütertrennung und Gütergemeinschaft sowie deren Auswirkungen auf die ehelichen Vermögensverhältnisse.
Ferner berät Sie die Anwältin zu allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht. Nicht nur nach einer Scheidung kann eine Verpflichtung bestehen, an einen bedürftigen Angehörigen Unterhalt zu zahlen. Neben dem Kindesunterhalt hat in den letzten Jahren auch der Elternunterhalt zunehmend an Bedeutung gewonnen. Gern informiert Sie die Anwältin zu den Voraussetzungen der jeweiligen Verpflichtung. Sie berechnet für Sie den Unterhalt und setzt Ihren Anspruch notfalls auch gerichtlich durch.
Ein zunehmend wichtiger Bereich des Familienrechts ist das Betreuungsrecht. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung liegt wiederum in der Vorsorge für einen späteren Betreuungsfall. Durch die Medien sind gerade viele ältere Menschen in den letzten Jahren für eine sogenannte Patientenverfügung sensibilisiert worden. Da für eine derartige Regelung bisher jedoch noch keine gesetzlichen Vorgaben existieren, rät die Anwältin zusätzlich zu einer sogenannten Vorsorgevollmacht.
Damit können Sie für den Fall, dass Sie selbst betreuungsbedürftig werden sollten, eine Person Ihrer Wahl für den medizinischen Bereich und sämtliche andere Lebensbereiche bevollmächtigen. Haben Sie selbst keine Entscheidung getroffen, bestimmt das Vormundschaftsgericht in einem Betreuungsverfahren einen Angehörigen oder aber einen geeigneten Dritten als Betreuer, der für Ihre rechtlichen Angelegenheiten sorgt. Ein Betreuer kann ehrenamtlich oder hauptberuflich tätig sein und muss dem Vormundschaftsgericht gegenüber jährlich Bericht erstatten.
Sozialrecht
Schließlich umfasst das Beratungsangebot der Anwältin auch das Sozialrecht mit den Teilbereichen Arbeitslosenrecht, Krankenkassenrecht und Schwerbehindertenrecht.
Bei einer längeren Arbeitslosigkeit treten zum Beispiel häufig dann Fragen auf, wenn andere Ansprüche – etwa ein Unterhaltsanspruch, eine Auszahlung von einer Versicherung oder ein Pflichtteilsanspruch nach einem Erbfall – mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld zusammentreffen. In der Regel findet eine Überleitung der anderen Ansprüche auf den Sozialversicherungsträger statt.
Auch die Anrechnung von Einkünften oder Vermögen ist regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen. Was zählt zum sogenannten Schonvermögen und wie viel Vermögen darf man als Sicherheit behalten? Schwierig wird die Situation vor allem dann, wenn eine Bedarfsgemeinschaft mit Angehörigen oder anderen Personen besteht.
Zum Sozialrecht zählt außerdem das Krankenkassenrecht. Frau Schlittgen vertritt Sie gegenüber der Krankenkasse, etwa wenn diese die Übernahme von Behandlungskosten oder anderen Leistungen ablehnt oder das Versicherungsverhältnis einseitig auflöst.
Einen persönlichen Schwerpunkt innerhalb des Sozialrechts sieht die Rechtsanwältin im Recht der behinderten Menschen. Die Anwältin berät Sie zu Ihren Ansprüchen, zum Beispiel auf Zahlung der Eingliederungshilfe oder auf Leistungen der Pflegeversicherung. Für die Höhe der Leistungen ist oftmals die Festsetzung des Grades der Behinderung bzw. Pflegestufe entscheidend. Frau Schlittgen vertritt Sie bei einer falschen Einstufung und informiert Sie über das Verhältnis der verschiedenen Leistungen untereinander.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Swaantje Schlittgen wurde 1967 in Zeven in Niedersachsen geboren. Nach dem Abitur studierte sie in Osnabrück und Heidelberg Rechtswissenschaften. Ihr Referendariat absolvierte sie in Karlsruhe. Seit 1995 ist Frau Schlittgen als Rechtsanwältin zugelassen. Zunächst war sie in einer großen Kanzlei in Germersheim in der Pfalz tätig, wo sie vorrangig Mandanten im Erbrecht und im Grundstücksrecht betreute. Von 1998 bis 2000 arbeitete Frau Schlittgen in Freiberg in Sachsen als Rechtsanwältin für eine Niederlassung einer Darmstädter Kanzlei. Sie war alleinverantwortlich für alle Mandate, vorrangig aus dem Baurecht, dem Werkvertragsrecht und dem allgemeinen Zivilrecht. Ihre Freizeit verbringt die verheiratete Mutter eines Sohnes am liebsten mit ihrer Familie. Seit einigen Jahren engagiert sich Frau Schlittgen außerdem intensiv in der Deutschen Interessengemeinschaft Phenylketonurie und verwandte angeborene Stoffwechselstörungen e.V. (www.DIG-PKU.de). Als Ansprechpartnerin für Eltern betroffener Kinder organisiert sie gemeinsame Treffen und Informationsveranstaltungen. Regelmäßig hält die erfahrene Anwältin Vorträge zu Themen unterschiedlicher Rechtsgebiete in der Volkshochschule Leipzig, im Leipziger Land sowie bei Vereinen und Selbsthilfegruppen.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!