Unzulässige Verwendung von Maskenbefreiungsattest
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Diskussion
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Guten Tag,
kurz mein Fall. Ich bin 50% GdB und hatte mir für Zugfahrten als Fahrgast zum Dienstort als Lokführer im SGFV ein Maskenbefreiungsattest besorgt, um nicht die FFP2 Masken benutzen zu müssen.
Mit der bekam ich kaum Luft, und die sind nach dem Arbschges. für Privatpersonen auch nicht zugelassen, und ich konnte bei ca. 4 Stunden Anreise nicht ausgeruht z. Dienst erscheinen.
Dies, der Antrag auf Attest, geschah bei Dr. Rolf Kron mit E Mail und angehängten Nachweisen für 17 Euro. Im Zug selber hatte ich immer die “einfache” Maske auf.
Der Richter meinte, nachdem ich gegen den Strafbefehl von 3000 Euro Einspruch erhob, ich hätte mich im Vorfeld über den Arzt und sein “Image” informieren sollen, eine UNVERSCHÄMTHEIT !!!
Er hat dann das Verfahren für 2200 Euro eingestellt. Ich will dieses Geld plus Anwaltskosten zurück! Gibt es eine Chance???
Jetzt, wo auch selbst lt. RKI die Rechtsgrundlage fehlt, und alles politisch gesteuert war!!!!! Danke und Grüße, Eichhorn