Wer zahlt Renovierung nach Wassereinbruch im Dach
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Diskussion
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Hallo zusammen,
ich fange einfach mal an ohne groß umher zu reden: Ich besitze eine Dachgeschosswohnung in einem 9 Parteien Haus. Hier kam es zu einem Wassereinbruch, da die Folie, die das Wasser abhalten soll in irgendeiner Form verrutscht ist. Ich denke mal als Folge von einem Sturmschaden, da wir oft auch Probleme mit verrutschten Dachziegeln und sich lösenden Schieferplatten haben. Der Schaden hat sich durch eine Tropfende Decke bemerkbar gemacht. Äußerlich wurde auch schon alles repariert. Als jetzt eine Fachfirma vor Ort war um zu schauen, ob die Dämmung oder die Rigipsplatten getauscht werden müssen, habe ich folgenden Auszug von der Hausverwaltung bekommen:
“Firma XY empfiehlt, den Gipskarton im Deckenbereich zu öffnen, um einen eventuellen Schimmelbefall auszuschließen. Daher werden wir den Auftrag erteilen, die Decke zu öffnen (so klein wie möglich) um den Hohlraum zu überprüfen. Die abgehängte Decke im Dachgeschoss stellt mit Ausnahme der Tapete gemeinschaftliches Eigentum dar.
Der Gipskarton an den Dachschrägen ist als Verkleidung im Dachgeschoss mit dem Putz auf Mauerwerkswänden gleichzusetzen, dieser gehört zu Ihrem Sondereigentum.
Bei dem Schaden in Ihrer Wohnung liegt kein Versicherungsschaden vor, weshalb die Gemeinschaft in diesem Fall verpflichtet ist, das Gemeinschaftseigentum zu reparieren, die Reparatur und Wiederherstellung des Sondereigentums aber dem Sondereigentümer obliegt.
Sollte also auch der Gipskarton an den Dachschrägen erneuert werden müssen, gehen diese Kosten zu Ihren Lasten.”Hat das so seine Richtigkeit? Ist die Hausverwaltung nicht verpflichtet den Ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, wenn Sie mein Sondereigentum “beschädigen” um die Reparatur vorzunehmen. Wie kann es sein, dass der Gipskarton an der Decke zur Gemeinschaft zählt, die Schräge mir gehört und die Wand dann wieder allen?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
L.E.
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