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Dieter Linke

Rechtsanwalt Dieter Linke berät und vertritt Sie mit jahrelanger Erfahrung bei Ehescheidungen, Umgangsrecht und Unterhaltsansprüchen sowie allen Problemen rund um Verkehrsunfälle, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Weitere Haupttätigkeitsfelder sind Sozialrecht mit Aufgabenstellungen wie soziale Unterstützung und Grad der Behinderung und ebenso Arbeitsrecht, wobei er hier sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterstützen kann.

Aber auch auf anderen Rechtsgebieten kann er Sie kompetent unterstützen, zum Beispiel bei der Forderungseintreibung.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht 0
  • Sozialrecht 0
  • Verkehrsrecht 0

In allen genannten Rechtsgebieten vertritt Sie Rechtsanwalt Linke sowohl vor Gericht als auch bei einer außergerichtlichen Auseinandersetzung. Im persönlichen Gespräch macht er sich zunächst ein Bild von den Aussichten und berät Sie dementsprechend.

Fachanwalt für Familienrecht

Herr Linke ist Fachanwalt für Familienrecht und berät und vertritt Sie in diesem Rechtsgebiet vordergründig bei Rechtstreitigkeiten im Zuge einer Trennung oder Scheidung. Eine solche Beratung ist auch bei zunächst problemlos erscheinenden Trennungen anzuraten, da der Rechtsanwalt aufgrund seiner Erfahrung eventuell noch wichtige zu klärende Details sieht. Hierbei werden vom Rechtsanwalt auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht (elterliche Sorge), UmgangsrechtUnterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt), Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Es werden von ihm auch güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Wohnung und Hausrat fällt.

Ebenso steht der Jurist bei Themen wie Anfechtung der Vaterschaft, Aufenthaltsbestimmungsrecht und häuslicher Gewalt kompetent an Ihrer Seite.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Des Weiteren wird Rechtsanwalt Linke als Fachanwalt im Verkehrsrecht für Sie tätig. Neben der Unfallregulierung erstreckt sich das Verkehrsrecht auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten (Schadensersatz) und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sowie der oftmals das Schmerzensgeld erheblich übersteigende Haushaltsführungsschaden sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Generell sollte bei Vorhandensein einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nach einem Unfall frühzeitig Kontakt mit dem Anwalt aufgenommen werden, um die Aussichten einer vollständigen Schadensregulierung durch die Gegenseite zu erhöhen. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Gang zum Anwalt in der Regel sinnvoll. In der Unfallregulierung ist häufig der gegnerische Versicherer verpflichtet, die Anwaltskosten zu übernehmen. Dies kann unverbindlich vorab mit Rechtsanwalt Linke geklärt werden.

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeit) und Verkehrsstrafverfahren geht es um die Vermeidung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg, Fahrverbot oder empfindlichen Geldstrafen. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Wird gegen Sie strafrechtlich ermittelt, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwalt Linke als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Aber auch bei sonstigen Problemen mit der Fahrerlaubnis und dem Führerschein können Sie sich gern an Herrn Linke wenden.
Schon oft konnte Rechtsanwalt Linke dank seiner Erfahrung für Mandanten ein Bußgeld oder sogar eine Strafe beispielsweise wegen einer Geschwindigkeitsübertretung abwenden.

Zusätzliche Inhalte des Verkehrsrechts sind: Autokauf und –Leasing und nicht erfolgreiche Autoreparatur. Bei Problemen nach einem Autokauf kann es um Mängelbeseitigung, Minderung des Kaufpreises oder  Rücktritt vom Kaufvertraggehen. Nach einer nicht fachgerecht ausgeführten Autoreparatur wollen Sie vielleicht Nachbesserung oder Minderung der Kosten durchsetzen.

Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein weiteres Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Linke. Es umfasst unter anderem die Bereiche Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie die Anerkennung einer Berufskrankheit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung.

Rechtsanwalt Linke setzt sich hier für seine Mandanten mit der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Rentenansprüchen auseinander. Er steht Ihnen außerdem bei der Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente versiert zur Seite. Auch geht der Rechtsanwalt gegen die gesetzliche Arbeitslosenversicherung vor, wenn zum Beispiel ungerechtfertigte Sperrzeiten auferlegt werden. Ebenso beim neuen Arbeitslosengeld (ALG I, ALG II, “Hartz IV”), das eine Reihe bisher noch nicht geklärter Rechtsfragen aufwirft, hat sich Rechtsanwalt Linke bisher erfolgreich für seine Mandanten einsetzen können.
Im Falle einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls vertritt Sie der Jurist bei Streitigkeiten gegenüber den Berufsgenossenschaften bezüglich Verletztengeld und Rente. Nicht zuletzt unterstützt Rechtsanwalt Linke Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Schwerbehindertenrecht setzt der Rechtsanwalt den Schwerbehindertenstatus (GdB, Grad der Behinderung) eines Mandanten gegenüber der Behörde durch.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht bietet Rechtsanwalt Linke eine umfassende Beratung und Betreuung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer: vom Arbeitsvertrag und dessen Gestaltung (Vollzeitverhältnis, Teilzeitverhältnis, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis) über die Betreuung im laufenden Vertragsverhältnis (Gewährung einer einmaligen Gratifikation, Abmahnung) bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnis und Anstellungsverhältnis (Kündigungsschutz, fristlose Kündigung). Dies gilt insbesondere auch für Fragen der Mitbestimmung, sei es in betriebsverfassungsrechtlicher oder tarifrechtlicher Hinsicht. Weitere Themen sind neben Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage oftmals auch Gehalt, Lohn (Entgelt), Abfindung, Zeugnis, Versetzung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.
Durch die langjährige Tätigkeit verfügt Rechtsanwalt Linke über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung bei Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und – im Arbeitsrecht besonders wichtig – der gerichtlichen Rechtsprechung.

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Vita

Rechtsanwalt Linke wurde 1955 in Berlin geboren. Er studierte an der Freien Universität zu Berlin Rechtswissenschaften und absolvierte ebenso in Berlin das anschließende Referendariat.

1983 wurde Herr Linke als Rechtsanwalt zugelassen und gründete im selben Jahr seine Kanzlei.

Mehrere Jahre war er neben der Tätigkeit als Anwalt auch in der Schadensbearbeitung eines größeren Versicherungsmaklerbüros im mittelständischen Bereich tätig, woraus besondere Erfahrung im Umgang mit Versicherungen resultiert. Außerdem war er Dozent im Bereich Rechtskunde für Krankenpflege und Personal. Er veröffentlicht Artikel in juristischen Fachzeitschriften.

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Dieter Linke

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