Sabine Förster - aus Lutherstadt Wittenberg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Sabine Förster

Rechtsanwältin Sabine Förster ist Fachanwältin für Familienrecht und ist Ihnen in Lutherstadt Wittenberg und Umgebung bei einer Scheidung, der Nachlassverwaltung, einer Kündigungsschutzklage, Ihrem Antrag auf Hartz IV oder bei der Abwehr einer ungerechtfertigten Forderung behilflich.

Die Rechtsanwältin schätzt den nahen Kontakt zum Mandanten. So kann nicht nur ein Vertrauensverhältnis entstehen, das die Basis jeder guten Rechtsberatung ist. Außerdem ermöglichen kurze Kommunikationswege die schnelle und flexible Reaktion auf neue Entwicklungen beim Mandat. Ob über das Telefon, E-Mail, Facebook, SMS, Whatsapp oder von Angesicht zu Angesicht – Frau Förster ist jederzeit für Sie erreichbar. Das mandantennahe Arbeiten rundet Frau Förster mit Sachlichkeit und fundiertem Wissen ab.

Sabine Förster spricht fließend Englisch und Französisch. Gern werden Sie von ihr auch in diesen Sprachen beraten.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht 0
  • Familienrecht 0
  • AGB-Recht 0
  • Sozialrecht 0

Erbrecht

Frau Förster betreut Ihr Mandat aus dem Erbrecht. Ob bei der Erstellung eines Testaments oder bei der Nachlassverwaltung – die Rechtsanwältin ist Ihnen bei allen Angelegenheiten aus dem Erbrecht behilflich. Planen Sie, selbst durch ein Testament, einen Erbvertrag oder einen Schenkungsvertrag festzulegen, an wen Ihr Vermögen vor oder nach Ihrem Tod gehen soll? Wenden Sie sich an Sabine Förster: Verständlich setzt Sie Ihnen Ihren Gestaltungsrahmen für die einzelnen Verfügungen auseinander und erstellt nach Ihren Vorgaben das gewünschte Dokument. Dabei arbeitet die Rechtsanwältin eng mit einem Notar zusammen.

Ist der Todesfall bereits eingetreten, ist Frau Förster den Mandanten bei der Testamentseröffnung und derNachlassverwaltung behilflich. Auch wenn kein Testament besteht, sondern die gesetzliche Erbfolge greift, steht Frau Förster den Erben selbstverständlich als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie berät hinsichtlich der Frage, ob sich die Annahme des Erbes überhaupt lohnt oder doch lieber eine Ausschlagung in Erwägung gezogen werden sollte. Denn wenn die Erbmasse zum Großteil aus Schulden besteht, wird dies regelmäßig die beste Option sein. Ebenso vertritt Sie eine Erbengemeinschaft und unterstützt diese bei der Auseinandersetzung des Erbes. Sind Sie Pflichtteilsberechtigter? Frau Förster setzt für Sie Ihren Pflichtteil durch. Für Vermächtnisnehmer fordert sie das ihnen zustehende Vermächtnis ein. Sie klärt über die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten auf und informiert über den Erbschein und die Erbschaftssteuer.

Sozialrecht

Ebenso ist das Sozialrecht ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Förster. Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht aufgrund der regen gesetzgeberischen Tätigkeit der Regierung dem ständigen Wandel. Sabine Förster begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Gerade die Durchsetzung von Ansprüchen nach „Hartz IV” wird von Rechtsanwältin Förster engagiert betrieben. Ist die Dreimonatsfrist für die Berechnung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld II bereits verstrichen, aber Sie haben noch immer keine Rückmeldung vom Jobcentererhalten? Frau Förster setzt sich für die schnelle Bearbeitung ihres Antrags auf Arbeitslosenunterstützungein und macht Druck beim Arbeitsamt. Ebenso können Sie bei einer fehlerhaften Berechnung oder bei der Ablehnung Ihres Antrages mit der Unterstützung von Frau Förster rechnen. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden Sie von der Rechtsanwältin vor dem Sozialgericht in Dessau-Roßlau vertreten.

Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind Probleme mit der Rentenversicherung und derErwerbsminderungsrente. Zudem setzt sich Frau Förster für Frauen ein, die vor einem gewalttätigen Partner in ein Frauenhaus geflohen sind. Sie stellt den Schutz der Frau und der Kinder sicher, kümmert sich um den Gewaltschutz und setzt Ansprüche auf Umgang und Unterhalt durch. Auch bei einem Problem bezüglich Wohngeld, Elterngeld, Anerkennung einer Berufskrankheit, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden und Kindergeld können Sie sich jederzeit an die Rechtsanwältin wenden.

Arbeitsrecht

Frau Förster berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht. Für Arbeitnehmer ist sie insbesondere imKündigungsschutz tätig. Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oderKündigung erhalten, können Sie sich dagegen wehren, beispielsweise in einemKündigungsschutzverfahren. Der Arbeitgeber muss darlegen, weshalb die Kündigung erfolgte. Infrage kommt eine betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung. Wurde der Betriebsrat rechtzeitig von der Kündigung unterrichtet? Frau Förster rügt das Fehlverhalten Ihres Arbeitgebers. Auch gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis können Sie sich zur Wehr setzen und noch ausstehenden Lohn nachfordern.

Seit Anfang 2015 gelten in Deutschland neue Regelungen zum Mindestlohn. Es gilt nun gemäß dem Mindestlohngesetz der gesetzliche Mindestlohn von 8,50€ pro Zeitstunde. Möchten Sie den für Ihre Berufsgruppe festgelegten Mindestlohn gegen Ihren Arbeitgeber durchsetzen, setzt sich Frau Förster engagiert dafür ein. Sie überprüft Ihre Lohnabrechnung und stellt fest, ob sich der Arbeitgeber an die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorgaben hält oder Ihnen noch Geld schuldig ist.

Frau Förster steht Ihnen bei allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen gern zur Verfügung, beispielsweise bei einer Unklarheit in Bezug auf die Themen Urlaub, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Überstunden, Mutterschutz, Mobbing am Arbeitsplatz, Schwerbehindertenrecht, Versetzung oder Gehalt.

Allgemeines Zivilrecht

Schließlich wird Rechtsanwältin Förster auch im allgemeinen Zivilrecht tätig. Hierbei geht es insbesondere um die Durchsetzung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Forderungen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Handwerksleistungen. Wieviel darf ein Handwerker für seine Arbeit verlangen, wenn im Vorfeld kein Preis vereinbart worden ist? Grundsätzlich gilt: Der Handwerker kann die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung allerdings ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Sabine Förster überprüft die Forderung und stellt fest, ob sie der Höhe nach gerechtfertigt ist oder nicht. Haben Sie einen Telefonvertrag geschlossen und ein Drittanbieter versucht nun, über diesen Vertrag Forderungen gegen Sie geltend zu machen? Sind bereits ungerechtfertigte Rechnungspositionen auf Ihrer Handyrechnung ausgewiesen? Frau Förster übernimmt die Korrespondenz mit dem Verantwortlichen und unterbindet ungerechtfertigte Ansprüche.Fachanwalt Familienrecht

Sabine Förster ist seit 1999 Fachanwältin für Familienrecht. Sie ist seit mehr als 15 Jahren im Familienrecht in Lutherstadt Wittenberg tätig. Regelmäßig kommt es bei einer Trennung oder Scheidung zu heftigen Auseinandersetzungen. Denn dann muss geregelt werden, wer wem Unterhalt schuldet, wie der Güterstand zu trennen ist und wem das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zukommt. Auch die Aufteilung des gemeinsamen Hausrates zieht immer wieder Konflikte nach sich. Um sich bereits im Vorfeld gegen derartige Streitereien zu schützen, lohnt es sich, einen Ehevertrag abzuschließen. In einem solchen Vertrag kann bereits vor oder während der Ehe festgelegt werden, wie im Falle einer Scheidung die Themen Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt zu behandeln sind. Frau Förster informiert Sie gern über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und setzt den Vertrag in Kooperation mit einem Notar rechtsgültig für Sie auf.

Sie ist auch als Ansprechpartnerin bei einer Scheidung oder Trennung an Ihrer Seite und begleitet Sie durch das komplette Scheidungsverfahren hindurch. Sind auch gemeinsame Kinder von der Scheidung betroffen und muss die elterliche Sorge, der Umgang und Unterhalt geregelt werden, können Sie auf die einfühlsame und lösungsorientierte Herangehensweise der Rechtsanwältin vertrauen.

Kontaktieren Sie die Fachanwältin, wenn Sie ein Problem bei einer Adoption oder der Feststellung der Vaterschaft haben. Auch bei Gewalt in der Ehe, insbesondere bei Gewalt gegen Frauen, sind Sie bei ihr an der richtigen Adresse; Frau Förster kümmert sich intensiv um den Schutz von Frauen und die Durchsetzung ihrer Rechte gegen den gewalttätigen Partner. Auch beim Thema Vorsorgeverfügung ist Ihnen die Anwältin behilflich: Sie informiert Sie über die Patientenverfügung oder die Bestellung eines Betreuers und setzt notwendige Dokumente für Sie auf.

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Vita

Sabine Förster wurde 1966 in Bayreuth geboren und studierte an der dortigen Universität von 1986 bis 1994 Rechtswissenschaften und schloss auch ihr Referendariat in Bayreuth ab. Eine dreimonatige Station des Referendariats absolvierte sie in Kapstadt in Südafrika. Seit 1995 ist sie als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen. Nach einer anwaltlichen Tätigkeit in Schwäbisch Hall zog sie 1997 nach Lutherstadt Wittenberg und war seitdem in einer Bürogemeinschaft tätig, bis sie 2015 schließlich ihre eigene Kanzlei gründete. Seit 1999 ist Sabine Förster dazu berechtigt, den Titel „Fachanwältin für Familienrecht" zu führen. Die Rechtsanwältin hält seit 2000 regelmäßig Vorträge zum Erbrecht und zum Thema Vorsorgeverfügungen (Patientenverfügung et cetera) an der Kreisvolkshochschule Wittenberg. Ebenso ist sie ehrenamtlich im Hospizverein in Wittenberg engagiert. Dort ist Frau Förster unter anderem bei der Ausbildung ehrenamtlicher Hospizhelfer behilflich. In Zusammenarbeit mit der „Gewalt gegen Frauen"-Integrationsstelle Dessau hält sie Vorträge zum Familienrecht. Sabine Förster ist Mitglied im Anhaltinischen Anwaltsverein Dessau und in der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Neben ihrer Muttersprache Deutsch verfügt Frau Förster über sehr gute Kenntnisse in Englisch und Französisch.

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