Folgender Fall liegt vor: Ein Betrieb der Deutschen Post AG wurde stillgelegt. Genauer: Die Service Niederlassung Immobilien der Deutschen Post AG wurde geschlossen und die Beamten in andere Betriebe der Deutschen Post versetzt. Folgende Frage hatte das Bundesverwaltungsgericht zu klären: Hätte der Betriebsrat das Recht gehabt, bei der Versetzung mitzubestimmen?
Betriebsrats-Mitsprache bei Versetzungen?
Bei Versetzungsangelegenheiten kann der Betriebsrat eigentlich mitbestimmen. Er hat laut Bundespersonalvertretungsgesetz das Recht sich daran zu beteiligen. In diesem Fall war es also der Betriebsrat des stillgelegten Betriebes, der auf seine Beteiligungsrechte pochen wollte. Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren wollte er sein Recht einfordern. Er habe ein Mitbestimmungsrecht bei Versetzungen. Das aber sei nicht gewahrt worden, lautet sein Vorwurf.
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