Deutsch-ukrainisches Doppelbesteuerungsabkommen 2026 – Steuerrecht, Unternehmensbesteuerung und Steueroptimierung Ukraine
Deutsch-ukrainisches Doppelbesteuerungsabkommen 2026 – Steuerrecht, Unternehmensbesteuerung und Steueroptimierung Ukraine
Steuerberatung für deutsche Unternehmen, Unternehmer und Investoren in der Ukraine
Aktualisiert: Mai 2026
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit zwischen Deutschland und der Ukraine bringt regelmäßig komplexe steuerliche Fragestellungen mit sich. Besonders deutsche Unternehmer, Investoren, Freelancer und Gesellschaften stehen häufig vor Problemen im Zusammenhang mit:
- Doppelbesteuerung
- Unternehmensbesteuerung
- Betriebsstätten
- Quellensteuer
- Dividenden
- Umsatzsteuer
- internationalen Geldtransfers
- Steuerregistrierung
- Aufenthalts- und Unternehmensstrukturen
Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren deutsch-ukrainische Wirtschafts- und Steuerfälle und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Steuerrecht Ukraine, Unternehmensgründung und internationales Wirtschaftsrecht.
Strukturierte Lösungen für komplexe Fälle in der Ukraine – aus einer Hand, auch ohne persönliche Anreise.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
Doppelbesteuerungsabkommen dienen dazu, eine doppelte steuerliche Belastung desselben Einkommens in mehreren Staaten zu vermeiden.
Das deutsch-ukrainische Doppelbesteuerungsabkommen regelt insbesondere:
- welches Land Einkünfte besteuern darf,
- wie Doppelbesteuerung vermieden wird,
- welche Quellensteuern zulässig sind,
- wie Betriebsstätten behandelt werden,
- wie internationale Steuerpflichten verteilt werden.
Gerade internationale Unternehmer und Investoren profitieren von klaren steuerlichen Regelungen.
Ziele des deutsch-ukrainischen DBA
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Förderung internationaler Investitionen
- Schutz vor mehrfacher Besteuerung
- Rechtssicherheit für Unternehmen
- Bekämpfung von Steuerhinterziehung
- Förderung wirtschaftlicher Zusammenarbeit
Gerade für deutsche Unternehmer in der Ukraine ist das DBA von erheblicher praktischer Bedeutung.
Steueransässigkeit und Wohnsitz
Eine zentrale Rolle spielt die Frage der:
- Steueransässigkeit
- des steuerlichen Wohnsitzes
- des gewöhnlichen Aufenthalts
Hiervon hängt häufig ab:
- welches Land besteuern darf,
- wo Einkommen erklärt werden muss,
- welche Steuerpflichten bestehen.
Gerade internationale Unternehmer und Auswanderer unterschätzen diese Problematik häufig.
Betriebsstätte in der Ukraine
Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält umfangreiche Regelungen zum sogenannten:
- Betriebsstättenprinzip.
Eine Betriebsstätte kann insbesondere entstehen durch:
- Büros
- Niederlassungen
- Baustellen
- Geschäftsräume
- Vertreterstrukturen
Die steuerlichen Folgen einer Betriebsstätte werden häufig unterschätzt und können erhebliche Konsequenzen haben.
Quellensteuer Ukraine
Besondere Bedeutung haben die Regelungen zu:
- Dividenden
- Zinsen
- Lizenzgebühren
- Unternehmensgewinnen
Das DBA begrenzt in vielen Fällen die zulässigen Quellensteuern.
Gerade internationale Unternehmensstrukturen profitieren hiervon erheblich.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Das Abkommen sieht verschiedene Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor, insbesondere:
- Steueranrechnung
- Freistellungsmethode
- Anrechnung ausländischer Steuern
Die konkrete Anwendung hängt jeweils von:
- Einkunftsart
- Unternehmensstruktur
- Wohnsitz
- Tätigkeit
ab.
Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.
Steueroptimierung Deutschland – Ukraine
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei:
- internationaler Steueroptimierung
- Unternehmensstrukturen
- Holdingmodellen
- Betriebsstättenprüfung
- Steuerplanung
- Aufenthaltsmodellen
- IT- und Freelancerstrukturen
Gerade die Ukraine bietet weiterhin interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Flat-Tax- und FOP-System Ukraine
Besonders attraktiv für:
- Freelancer
- IT-Unternehmer
- Online-Dienstleister
- internationale Berater
ist weiterhin das ukrainische:
- FOP-System
- vereinfachte Besteuerung
- Flat-Tax-Modell
Gerade internationale digitale Geschäftsmodelle profitieren hiervon häufig erheblich.
Unternehmensgründung und steuerliche Registrierung
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten insbesondere bei:
- Firmengründung Ukraine
- steuerlicher Registrierung
- Buchhaltung
- Unternehmensverwaltung
- Geschäftsführerstrukturen
- Aufenthaltsgenehmigungen
- Arbeitserlaubnissen
Viele Verfahren können vollständig ohne persönliche Anreise organisiert werden.
Umsatzsteuer und Zollverfahren Ukraine
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei:
- ukrainischer Mehrwertsteuer (MwSt.)
- Umsatzsteuerregistrierung
- Zollverfahren
- Import- und Exportfragen
- internationalem Zahlungsverkehr
- Devisenvorschriften
Gerade grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsstrukturen erfordern sorgfältige steuerliche Planung.
Vertretung gegenüber ukrainischen Steuerbehörden
Unsere Kanzlei begleitet selbstverständlich auch bei:
- steuerlichen Prüfungen
- Streitigkeiten mit Finanzbehörden
- Steuerverfahren
- Einsprüchen
- gerichtlicher Vertretung
- Nachforderungen
- steuerlicher Compliance
Gerade internationale Unternehmen benötigen hierbei erfahrene Ansprechpartner vor Ort.
Steuerrecht Ukraine im Kriegszustand
Der Kriegszustand hat auch im Steuerrecht zahlreiche Änderungen und Sonderregelungen mit sich gebracht.
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten insbesondere bei:
- aktuellen Gesetzesänderungen
- Sonderregelungen
- Devisenkontrollen
- Zahlungsverkehr
- Unternehmenssicherheit
- internationalen Transfers
Gerade praktische Erfahrung vor Ort ist hierbei entscheidend.
Deutschsprachige Steuerberatung direkt in Kiew
Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren deutsche Unternehmer und Investoren in der Ukraine.
Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:
- deutschsprachiger Betreuung direkt vor Ort in Kiew
- praktischer Erfahrung mit ukrainischen Steuerbehörden
- Unternehmensgründung und Steuerberatung aus einer Hand
- Steueroptimierung und internationale Strukturen
- Betreuung ohne persönliche Anreise
- Buchhaltung und laufender Unternehmensbetreuung
- interdisziplinärer deutsch-ukrainischer Struktur
Ihr Partner für internationales Steuerrecht Ukraine
Gerade internationale Steuerfälle erfordern:
- praktische Erfahrung
- Kenntnis beider Rechtssysteme
- internationale Strukturierung
- rechtssichere Gestaltung
- schnelle praktische Lösungen
Unsere Kanzlei begleitet Sie hierbei umfassend und praxisorientiert.
Weitere Informationen:
Steuerrecht Ukraine und deutsch-ukrainisches Doppelbesteuerungsabkommen
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