Fachbeitrag 10.02.2024

Deutsch-ukrainisches Doppelbesteuerungsabkommen 2026 – Steuerrecht, Unternehmensbesteuerung und Steueroptimierung Ukraine


Deutsch-ukrainisches Doppelbesteuerungsabkommen 2026 – Steuerrecht, Unternehmensbesteuerung und Steueroptimierung Ukraine

Steuerberatung für deutsche Unternehmen, Unternehmer und Investoren in der Ukraine

Aktualisiert: Mai 2026

Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit zwischen Deutschland und der Ukraine bringt regelmäßig komplexe steuerliche Fragestellungen mit sich. Besonders deutsche Unternehmer, Investoren, Freelancer und Gesellschaften stehen häufig vor Problemen im Zusammenhang mit:

  • Doppelbesteuerung
  • Unternehmensbesteuerung
  • Betriebsstätten
  • Quellensteuer
  • Dividenden
  • Umsatzsteuer
  • internationalen Geldtransfers
  • Steuerregistrierung
  • Aufenthalts- und Unternehmensstrukturen

Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren deutsch-ukrainische Wirtschafts- und Steuerfälle und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Steuerrecht Ukraine, Unternehmensgründung und internationales Wirtschaftsrecht.

Strukturierte Lösungen für komplexe Fälle in der Ukraine – aus einer Hand, auch ohne persönliche Anreise.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Doppelbesteuerungsabkommen dienen dazu, eine doppelte steuerliche Belastung desselben Einkommens in mehreren Staaten zu vermeiden.

Das deutsch-ukrainische Doppelbesteuerungsabkommen regelt insbesondere:

  • welches Land Einkünfte besteuern darf,
  • wie Doppelbesteuerung vermieden wird,
  • welche Quellensteuern zulässig sind,
  • wie Betriebsstätten behandelt werden,
  • wie internationale Steuerpflichten verteilt werden.

Gerade internationale Unternehmer und Investoren profitieren von klaren steuerlichen Regelungen.

Ziele des deutsch-ukrainischen DBA

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • Förderung internationaler Investitionen
  • Schutz vor mehrfacher Besteuerung
  • Rechtssicherheit für Unternehmen
  • Bekämpfung von Steuerhinterziehung
  • Förderung wirtschaftlicher Zusammenarbeit

Gerade für deutsche Unternehmer in der Ukraine ist das DBA von erheblicher praktischer Bedeutung.

Steueransässigkeit und Wohnsitz

Eine zentrale Rolle spielt die Frage der:

  • Steueransässigkeit
  • des steuerlichen Wohnsitzes
  • des gewöhnlichen Aufenthalts

Hiervon hängt häufig ab:

  • welches Land besteuern darf,
  • wo Einkommen erklärt werden muss,
  • welche Steuerpflichten bestehen.

Gerade internationale Unternehmer und Auswanderer unterschätzen diese Problematik häufig.

Betriebsstätte in der Ukraine

Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält umfangreiche Regelungen zum sogenannten:

  • Betriebsstättenprinzip.

Eine Betriebsstätte kann insbesondere entstehen durch:

  • Büros
  • Niederlassungen
  • Baustellen
  • Geschäftsräume
  • Vertreterstrukturen

Die steuerlichen Folgen einer Betriebsstätte werden häufig unterschätzt und können erhebliche Konsequenzen haben.

Quellensteuer Ukraine

Besondere Bedeutung haben die Regelungen zu:

  • Dividenden
  • Zinsen
  • Lizenzgebühren
  • Unternehmensgewinnen

Das DBA begrenzt in vielen Fällen die zulässigen Quellensteuern.

Gerade internationale Unternehmensstrukturen profitieren hiervon erheblich.

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das Abkommen sieht verschiedene Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor, insbesondere:

  • Steueranrechnung
  • Freistellungsmethode
  • Anrechnung ausländischer Steuern

Die konkrete Anwendung hängt jeweils von:

  • Einkunftsart
  • Unternehmensstruktur
  • Wohnsitz
  • Tätigkeit

ab.

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.

Steueroptimierung Deutschland – Ukraine

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei:

  • internationaler Steueroptimierung
  • Unternehmensstrukturen
  • Holdingmodellen
  • Betriebsstättenprüfung
  • Steuerplanung
  • Aufenthaltsmodellen
  • IT- und Freelancerstrukturen

Gerade die Ukraine bietet weiterhin interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Flat-Tax- und FOP-System Ukraine

Besonders attraktiv für:

  • Freelancer
  • IT-Unternehmer
  • Online-Dienstleister
  • internationale Berater

ist weiterhin das ukrainische:

  • FOP-System
  • vereinfachte Besteuerung
  • Flat-Tax-Modell

Gerade internationale digitale Geschäftsmodelle profitieren hiervon häufig erheblich.

Unternehmensgründung und steuerliche Registrierung

Unsere Kanzlei begleitet Mandanten insbesondere bei:

  • Firmengründung Ukraine
  • steuerlicher Registrierung
  • Buchhaltung
  • Unternehmensverwaltung
  • Geschäftsführerstrukturen
  • Aufenthaltsgenehmigungen
  • Arbeitserlaubnissen

Viele Verfahren können vollständig ohne persönliche Anreise organisiert werden.

Umsatzsteuer und Zollverfahren Ukraine

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei:

  • ukrainischer Mehrwertsteuer (MwSt.)
  • Umsatzsteuerregistrierung
  • Zollverfahren
  • Import- und Exportfragen
  • internationalem Zahlungsverkehr
  • Devisenvorschriften

Gerade grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsstrukturen erfordern sorgfältige steuerliche Planung.

Vertretung gegenüber ukrainischen Steuerbehörden

Unsere Kanzlei begleitet selbstverständlich auch bei:

  • steuerlichen Prüfungen
  • Streitigkeiten mit Finanzbehörden
  • Steuerverfahren
  • Einsprüchen
  • gerichtlicher Vertretung
  • Nachforderungen
  • steuerlicher Compliance

Gerade internationale Unternehmen benötigen hierbei erfahrene Ansprechpartner vor Ort.

Steuerrecht Ukraine im Kriegszustand

Der Kriegszustand hat auch im Steuerrecht zahlreiche Änderungen und Sonderregelungen mit sich gebracht.

Unsere Kanzlei begleitet Mandanten insbesondere bei:

  • aktuellen Gesetzesänderungen
  • Sonderregelungen
  • Devisenkontrollen
  • Zahlungsverkehr
  • Unternehmenssicherheit
  • internationalen Transfers

Gerade praktische Erfahrung vor Ort ist hierbei entscheidend.

Deutschsprachige Steuerberatung direkt in Kiew

Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren deutsche Unternehmer und Investoren in der Ukraine.

Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:

  • deutschsprachiger Betreuung direkt vor Ort in Kiew
  • praktischer Erfahrung mit ukrainischen Steuerbehörden
  • Unternehmensgründung und Steuerberatung aus einer Hand
  • Steueroptimierung und internationale Strukturen
  • Betreuung ohne persönliche Anreise
  • Buchhaltung und laufender Unternehmensbetreuung
  • interdisziplinärer deutsch-ukrainischer Struktur

Ihr Partner für internationales Steuerrecht Ukraine

Gerade internationale Steuerfälle erfordern:

  • praktische Erfahrung
  • Kenntnis beider Rechtssysteme
  • internationale Strukturierung
  • rechtssichere Gestaltung
  • schnelle praktische Lösungen

Unsere Kanzlei begleitet Sie hierbei umfassend und praxisorientiert.

Weitere Informationen:
Steuerrecht Ukraine und deutsch-ukrainisches Doppelbesteuerungsabkommen

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