Nils H. Bayer
Anwalt Nils H. Bayer bearbeitet Fälle, die im Zusammenhang stehen mit dem Arbeitsvertrag, dem Transportvertrag oder der Zwangsvollstreckung.
Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Rechtsanwalt Nils H. Bayer verfügt über die Zulassung als französischer Rechtsanwalt „Avocat à la Cour“ beim Berufungsgerichthof Paris und ist somit auch an französischen Gerichten für seine Mandanten tätig. Er unterhält eine Kanzleiadresse in der Kanzlei SCP Bournilhas Citron in Paris und unterhält daneben eine Kooperation mit einer französischen Anwaltskanzlei in Marseille. Die Zusammenarbeit mit einer weiteren französischen Kanzlei in Straßburg (Strasbourg) sowie einer Kanzlei in London ist geplant. Die Aufnahme als deutsches Korrespondenzmitglied der internationalen Anwaltsvereinigung nach französischem Recht „Euro-Counsels“ steht unmittelbar bevor.
Für eine internationale, insbesondere aber eine deutsch-französische Rechtsberatung von mittelständischen Unternehmen wie Privatpersonen stellt die Wirtschafts- und Allgemeinkanzlei NH BAYER Rechtsanwälte einen qualifizierten Ansprechpartner dar.
Herr Rechtsanwalt Bayer legt Wert darauf, dass Ihre individuelle Situation und Ihre Ziele von Beginn an klar definiert werden, so dass höchst effizient gearbeitet werden kann und Sie abschätzen können, was Sie genau an Leistung für das zu vereinbarende Honorar erhalten werden.
Rechtsanwalt und Avocat à la Cour Bayer ist Mitglied im deutsch-französischen Hauptstadtwirtschaftsclub „Club des Affaires Berlin e.V.“, der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung und des Vereins der Ehemaligen des „Centre Juridique Franco-Alemand e.V.“ (CJFA).
Dies und seine Mehrsprachigkeit machen ihn zu einem Allroundjuristen mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht, dessen Rat insbesondere von mittelständischen Unternehmern, die nach Gesamtkonzepten suchen, geschätzt wird. Bedarf es ausnahmsweise besonderer Kenntnisse, über welche auch keiner seiner Partner verfügt, so holt er diese punktuell bei Kollegen ein und begrenzt auf diese Weise die anfallenden Kosten im Rahmen der Angemessenheit, ohne auf möglicherweise wichtige Qualitätselemente verzichten zu müssen.
Die Kanzlei
Die Deutsch-Französische Anwaltskanzlei NH Bayer berät ihre Mandanten in den Bereichen Internationales Recht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht.
Die Anwaltskanzlei besteht aus einem jungen, international geschulten Team, welches von Rechtsanwalt und Maître Nils H. Bayer und weiteren Kollegen als Sozien oder selbständigen Kooperationspartnern geführt wird. Die Leitung des Berlin-Mitte Büros obliegt RA Bayer, der gleichzeitig als französischer Rechtsanwalt (Avocat à la Cour) in Paris zugelassen ist und dort eine weitere Kanzleiadresse unterhält. Die Beratung kann auch in Frankreich erbracht werden.
Die Kanzlei vertritt sowohl mittelständische Unternehmen als auch Privatpersonen im In- und Ausland. Neben der klassischen Beratung bietet die Kanzlei in Deutschland und Frankreich Prozessvertretung vor den nationalen Gerichten, aber auch die Postulation vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg oder dem internationalen Schiedsgericht in Paris an.
Das Berlin-Mitte Büro befindet sich in unmittelbarer Nähe des Zionskirchplatzes. Parklätze stehen vor dem Haus und in den umliegenden Straßen zur Verfügung. Mandanten, die mit der U-Bahn anreisen, nehmen die U 8 und steigen an der Haltestelle Brunnenstraße aus. Eine Straßenbahnhaltestelle befindet sich in der nahe gelegenen Kastanienallee. Mit den Linien 13 und M1 etwa können Sie bequem vom Bahnhof Friedrichstrasse aus anreisen.
Die Büroöffnungszeiten sind extrem flexibel und richten sich ganz nach den Wünschen der Mandanten. Samstags und sonntags ist RA Bayer allerdings nur über Mobiltelefon unter 0162/9304075 zu erreichen. Termine werden je nach Bedarf vereinbart und können auf Wunsch auch in den Räumlichkeiten der Mandanten stattfinden.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Handelsrecht 0
- Recht (international) 0
- Vertragsrecht 0
- Wirtschaftsrecht 0
Internationales Recht (Transportrecht)
Auch Mandate im deutschen, französischen und internationalen Transportrecht (Speditionen, Strasse und Air Cargo) werden von Rechtsanwalt Bayer bearbeitet. So macht er beispielsweise Schadensersatzansprüche für Sie geltend, falls Ihre bestellte Ware beschädigt oder gar nicht am Ziel ankommt, er handelt Ihnen vorteilhafte (auch internationale) Verträge aus oder weist Inländer auf zwingende Rechtsvorschriften anderer Länder (wie Frankreich) hin.
Handelsrecht und Wirtschaftsrecht
Überdies betätigt er sich in der deutschen und internationalen Forderungsbeitreibung samt Zwangsvollstreckung (auch in Frankreich) und praktiziert deutsches und französisches Handelsrecht. Rechtsanwalt Bayer berät Sie grundsätzlich in allen Fällen, die in Verbindung mit unternehmerischem Handeln in Frankreich stehen. Hierzu gehört in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten natürlich auch die Beratung von Unternehmen und Unternehmern als Privatpersonen in der Krise, bis hin zur Insolvenz, ob nach deutschem, gesamt-französischem oder lokalem französischem Insolvenzrecht (Elsass-Lothringen).
Vetragsrecht
Rechtsanwalt Bayer besitzt fundierte Kenntnisse im deutschen und französischen Vertragsrecht, die es ihm erlauben, für Sie internationale Vertragsverhandlungen in verschiedenen Sprachen zu führen. Er übernimmt unter anderem Vertragsprüfungen und Vertragsumschreibungen, zum Beispiel von Vertriebsverträgen, Handelsvertreterverträgen, Arbeitsverträgen, Kooperationsverträgen, Transportverträgen, Geschäftsführerverträgen.
Die Kanzlei zeichnet sich durch ein breites Leistungsangebot aus. Dieses beinhaltet nicht nur die Rechtsberatung von Unternehmen und Privaten, sondern auch jene von deutschen und französischen Rechtsanwälten, also Kollegen, im Recht des jeweiligen Nachbarstaates.
Fachanwalt Arbeitsrecht
Herr Bayer hat in den letzten Jahren viel Arbeitsrecht praktiziert und die theoretische Prüfung zur Erlangung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ (Deutschland) erfolgreich absolviert. Er berät vor Ort seit längerer Zeit Betreiber gewerblicher wie privater Immobilienobjekte sowie Planer und Unternehmer aus der Fertigbaubranche.
Er bietet beispielsweise eine arbeitsrechtliche Rundumbetreuung für deutsche und französische Firmen hinsichtlich des jeweiligen Nachbarlandes an oder übernimmt die Prozessführung für ausländische Firmen in Deutschland oder deutsche Firmen in Frankreich.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Vita
Rechtsanwalt Nils H. Bayer wurde 1967 in Koblenz geboren und studierte zunächst im Anschluss an eine Reserveoffiiziersausbildung bei den Heeresfliegern Droit und Rechtswissenschaften und Interkulturelle Kommunikation in Saarbrücken und Speyer. Sein D.E.U.G. en Droit (französischer Universitätsabschluss in Rechtswissenschaften) verlieh ihm die Universität Nancy 2 (Frankreich). Sein Referendariat absolvierte er unter anderem bei einer Kanzlei für Zollrecht, Handelsrecht und Transportrecht in Frankreich (Paris), wo er auch derzeit seine französische Kanzleiadresse unterhält. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt tätig. Überdies ist Herr Bayer als französischer Rechtsanwalt „Avocat à la Cour“ in Frankreich (Paris) zugelassen, nachdem er im Jahre 2002 vor dem Prüfungsausschuss der Anwaltsschule Versailles weiterführende französische Postgraduiertenrechtsstudien erfolgreich unter Beweis gestellt hatte.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!