Frank Linzer
Frank Linzer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Spezialist bei Mobbing und Bossing.
Er wurde 1960 in Frankfurt am Main geboren, schloss sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Frankfurt am Main erfolgreich ab und wurde 1988 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Im Anschluss daran war er fünf Jahre bei einem amerikanischen Elektrokonzern als Vertragsspezialist und Personalreferent tätig.
1993 machte sich Frank Linzer in Konstanz als Rechtsanwalt selbständig, 1996 folgte die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht und 2002 die Ausbildung zum Wirtschafts-mediator. Frank Linzer spricht deutsch und englisch.
Als Fairness-Coach und Fairness-Trainer (im Jahr 2008 zertifiziert von der Fairness-Stiftung in Frankfurt am Main) coacht und trainiert er den richtigen Umgang mit Unfairness am Arbeitsplatz.
Zusätzlich verfügt er über eine Ausbildung zum NLP-Master, DVNLP und NLP-Trainer, DVNLP und ist als Berater, Coach und Trainer im Personalbereich tätig.
Als einer der wenigen Rechtsanwälte in Deutschland, die auf die Beratung und Vertretung von Mandanten bei Mobbing, Bossing und Diskriminierung spezialisiert sind, hat er seit 2003 auf diesem Gebiet mehr als 1.500 Mandate bearbeitet.
Arbeitnehmer von vielen namhaften Unternehmen und Organisationen haben sich von ihm beraten und vertreten lassen, eine Gegnerliste finden Sie hier.
Die Kanzlei
Fachanwalt für Arbeitsrecht Frank Linzer, Spezialist bei Mobbing und Bossing.
In Bad Schwalbach, im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis, in der Nähe von Wiesbaden und Mainz befindet sich die Zweigstelle, von der aus Rechtsanwalt Frank Linzer besonders seine Mandanten im Rhein-Main-Gebiet betreut.
Seine Zweigstelle ist montags bis freitags von 09.00-12.00 und von 15.00-18.00 Uhr telefonisch erreichbar. Beratungstermine können auch außerhalb der Telefonzeiten vereinbart werden.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Frank Linzer ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Seit 2003 ist er dabei auf die Beratung und Vertretung von Mandanten spezialisiert, die sich Mobbing, Bossing und Diskriminierung ausgesetzt sehen. Selbstverständlich hilft er auch bei Kündigung, Abmahnung, Versetzung,
Streit um ein Arbeitszeugnis oder einem Aufhebungsvertrag.
Zu seinen Mandanten zählen gehobene Fachkräfte und Führungskräfte überwiegend aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, aber auch aus Bayern und Nordrhein-Westfalen.
Einige Mandanten bevorzugen zunächst eine telefonische Rechtsberatung. Auch Rechtsberatung per Skype oder Facetime ist möglich. So können sich Mandanten ohne lange Anreise und bequem von zuhause beraten lassen.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht
Spezialist bei Mobbing und Bossing:
Mobbing ist ein Verhalten, das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde des Betroffenen verletzt wird und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (Urteil des Bundesarbeits-gerichts vom 25.10.2007, AZR 593/06).
Nach der Erfahrung von Frank Linzer leiden Arbeitnehmer dabei fast ausschließlich unter Mobbing durch Vorgesetzte, das darum auch als „Bossing” bezeichnet wird.
Nicht selten ist auch die Kombination von Mobbing und Diskriminierung, bei der ein Arbeitnehmer aufgrund seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, seines Alters, seiner sexuellen Identität oder einer Behinderung benachteiligt wird.
Bei dem Verdacht auf Mobbing, Bossing oder Diskriminierung sollte man sich schnellst-möglich kompetent beraten lassen, da unterschiedliche Fristen zu beachten sind.
Von einer spontanen Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses ist in jedem Fall abzuraten, da das Risiko einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld droht und Schmerzensgeld- und Entschädigungsansprüche nach Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses selten erfolgreich durchgesetzt werden können.
Wichtig ist, den Vorwurf des Mobbings nicht vorschnell und unüberlegt gegenüber dem Arbeitgeber zu erheben. Es hat schon mehrere Arbeitgeber gegeben, die hierauf mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers reagiert haben.
Erforderlich ist in jedem Fall eine genaue Analyse des Sachverhalts unter rechtlicher Würdigung der einzelnen Vorkommnisse und des Gesamtbildes. Manchmal ist es vorteilhaft, sich nur gegen einzelne Arbeitsrechtsverstöße zu wenden, manchmal müssen zur Fristwahrung Entschädigungs- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.
Muss der Arbeitsplatz unbedingt erhalten werden, sollte eine Deeskalation des
Konflikts angestrebt werden. Als Wirtschaftsmediator verfügt Frank Linzer über die entsprechende Verhandlungskompetenz und -erfahrung.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Arbeitsrecht
Ich bin sehr zufrieden! Sehr freundlicher und kompetenter Anwalt.