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Erhard Zurawka
Erhard Zurawka ist Rechtsanwalt (Abogado) mit den Schwerpunkten Immobilienrecht und Vertragsrecht, Erbrecht und Nachlassplanung sowie Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Er betreut überwiegend Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum, aber auch internationale Privatleute und Unternehmen, die entweder in Spanien ansässig sind oder sich für ein Investitionsobjekt beziehungsweise eine Ferienimmobilie im Raum Marbella und wo immer sonst in Spanien interessieren.
Rechtsanwalt Zurawka ist für seine Mandanten stets auf die optimale Einzelfalllösung bedacht. Die Aspekte der Risikovermeidung und der Steueroptimierung bestimmen seine anwaltliche Tätigkeit. Sein Verhandlungsgeschick nutzt er im Konfliktfall dazu, Strategien zu entwickeln, um die Interessen seiner Mandanten – möglichst unter Vermeidung eines Prozesses – durchzusetzen.
Die Kanzlei
Arteaga Zurawka Abogados übernimmt die Rechtsberatung von Privatleuten und Unternehmen in den Bereichen Immobilienrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Erbrecht und Nachlassplanung sowie im Prozessrecht und Verwaltungsrecht und bietet darüber hinaus Steuerberatung und Buchführung an.
Die Kanzlei betreut Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum, aus Spanien und aus England und ist auf die Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien spezialisiert. Des Weiteren kümmern sich die drei Volljuristen von Arteaga Zurawka Abogados um Eigentümergemeinschaftsangelegenheiten und übernehmen in enger Zusammenarbeit mit ihren Kooperationspartnern die Steuerberatung und Buchführung für Kaufleute und Gesellschaften, die in Spanien tätig sind.
Die Kanzlei Arteaga Zurawka Abogados ist die Nachfolgerin der 1976 von der Rechtsanwältin Dr. Nieves Tarodo Wiesner gegründeten Kanzlei. Unter der jetzigen Bezeichnung existiert die Sozietät seit 2004 unter der Leitung der Rechtsanwälte José Arteaga Pardo und Erhard Zurawka. Es existieren ein enges Kooperationsverhältnis zu einer Steuerberatungskanzlei sowie fachübergreifende Kontakte zu Immobilienmaklern, Wirtschaftsprüfern, Architekten und Ingenieuren, die unter anderem hilfreich sind, wenn es um Bescheinigungen und Gutachten geht.
Die Kanzleiräume sind zentral gelegen in der Innenstadt von Marbella und befinden sich gegenüber der Einfahrt zum Sporthafen Puerto Deportivo. Das Sekretariat ist montags bis donnerstags zwischen 10 und 14 Uhr sowie freitags von 10 bis 13 Uhr telefonisch erreichbar. Termine mit den Anwälten finden auch außerhalb dieser Zeiten statt. Für Mandanten, die mit dem Auto anreisen, gibt es öffentliche Parkplätze und in unmittelbarer Nähe das Parkhaus Avenida del Mar. Wenn Sie die Kanzlei mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen möchten, können Sie jeden Bus, der in die Innenstadt fährt, benutzen (Haltestelle: Marbella Zentrum, dann 5 Minuten zu Fuß).
Rechtsgebiete
- Erbrecht 50
- Gesellschaftsrecht 0
-
Handelsrecht
0
-
Immobilienrecht
50
- Prozessrecht 0
- Vertragsrecht 0
Immobilienrecht und Vertragsrecht
Zu den wesentlichen Aufgaben des Rechtsanwalts gehört die Rechtsberatung bei Immobilienkäufen und Immobilienverkäufen in Spanien, insbesondere in Marbella und Umgebung. Erhard Zurawka begleitet seine Kunden während der gesamten Abwicklung, angefangen beim Reservierungsvertrag, beim privatwirtschaftlichen Kaufvertrag bis hin zur Beurkundung (Escritura), Übergabe und Grundbucheintragung. Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie in Spanien zu verkaufen, prüft er für Sie den Maklervertrag und kümmert sich um die steuerrechtliche Beratung sowie die Vertragsgestaltung. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Zurawka, um Risiken beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf zu vermeiden. Er setzt alle notwendigen Verträge auf und führt die Vertragsverhandlungen in Ihrem Interesse.
Sie können Rechtsanwalt Zurawka auch beratend heranziehen, wenn es um die Vermietung einer Immobilie, beispielweise eines Ferienobjekts, geht. Neben Privatleuten und Eigentümern von Ferienimmobilien betreut Erhard Zurawka Bauträgerprojekte sowie immobilienrechtliche Angelegenheiten städtischer Wohnungsbaugesellschaften und anderer Körperschaften.
In allen Rechtsfragen, die eine Eigentümergemeinschaft betreffen, ist Herr Zurawka der richtige Ansprechpartner. Er berät und vertritt in diesem Bereich sowohl diverse Eigentümergemeinschaften als auch die Interessen der einzelnen Eigentümer.
Erbrecht und Nachlassplanung
Wenn Sie Fragen zu den Bereichen Erben und Vererben in Spanien haben, können Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an Erhard Zurawka wenden. Nach einem Todesfall betreut der Rechtsanwalt die Erben und kümmert sich um alle erbrechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Beratung hinsichtlich der spanischen Erbschaftssteuer und die Umschreibung einer Immobilie im Grundbuch. Erhard Zurawka ist ebenfalls ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein spanisches Testament zu verfassen oder zu Lebzeiten eine Übertragung an Angehörige (ggf. eine Schenkung) durchzuführen, mit der spätere Steuern vermieden werden können.
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sind weitere Schwerpunktgebiete von Erhard Zurawka. In diesem Bereich ist er bei der Gründung einer Handelsgesellschaft und bei der Führung eines Unternehmens, aber auch bei der Auflösung einer Gesellschaft beratend tätig.
Prozessrecht
Bei Konflikten ist Rechtsanwalt Zurawka in erster Linie darauf bedacht, einen Prozess zu vermeiden, führt diesen aber wenn nötig konsequent durch, um die Interessen seiner Mandanten an spanischen Gerichten durchzusetzen.
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Vita
Erhard Zurawka wurde 1969 geboren und studierte von 1989 bis 1994 Rechtswissenschaften in Passau und Málaga. Die Zulassung zum Rechtsanwalt (Abogado) der Anwaltskammer Málaga erhielt er 1995. Herr Zurawka ist als Justitiar des deutschen Konsulats in Málaga tätig gewesen und ist Co-Autor der Fachbücher „Immobilien kaufen in Spanien" und „Immobilien kaufen im Ausland", die im Walhalla Verlag erschienen sind. Der Anwalt nimmt regelmäßig an Fortbildungen zu seinen juristischen Schwerpunktgebieten teil und ist außerberuflich im Bildungsbereich aktiv. Er ist Präsident und ehrenamtlicher Rechtsberater des Schulträgers der Deutschen Schule Málaga und engagiert sich darüber hinaus im Verband Deutscher Auslandsschulen in Spanien und Portugal (DSIB) sowie im Deutschen Wirtschaftsforum Andalusien (DWA). Erhard Zurawka ist Träger des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland für besondere Verdienste um die deutsch-spanische Verständigung in den Bereichen Bildung und Kultur. Erhard Zurawka ist in Deutschland und Spanien aufgewachsen und in beiden Ländern juristisch ausgebildet. Aufgrund dieser Tatsache ist er mit beiden Rechts- und Kulturkreisen bestens vertraut. Neben Deutsch und Spanisch berät er seine Mandanten auch in Englisch.Publikationen:
Mitgliedschaften
Zeitraum | Mitgliedschaft | Ort / Verein |
---|---|---|
Präsident | Patronat der Deutschen Schule Málaga | Ojén, Málaga |
Gründungsmitglied | Deutsches Wirtschaftsforum Andalusien | Marbella, Málaga |
Optimale Rechtsberatung und Begleitung beim Immobilienkauf
RA Erhard Zurawka hat mich beim Kauf meiner Ferienimmobilie an der Costa del Sol optimal beraten und mich beim gesamten Vorgang von Anfang bis Ende zuverlässig und immer vorausschauend begleitet.
Ich kann Herrn Zurawka uneingeschränkt empfehlen.
Meldet sich nicht, von daher kann ich ihn nicht empfehlen.
Den RA auf seinem eigenem Portal angeschrieben, nach 5 Tagen keine Reaktion.
Da kann ich nur sagen schade und Daumen runter und Finger weg.
Zuverlässigkeit ist sein zweiter Name.
Es ist ein gutes Gefühl, wenn man Herrn Erhard Zurawka an seiner Seite hat. Über Jahre hinweg ist er immer, mit seinem exakten Wissen, den richtigen juristischen Weg, auch mit mir gegangen.
Erhard Zurawka
29602 Marbella
Spanien