Ratgeber 01.03.2024 Christian Schebitz

Recht auf Aufnahme einer Pflegeperson in die Wohnung?

Grundsätzlich ja! Das Gesetz räumt Ihnen ein Recht auf die Aufnahme einer Pflegeperson in Ihre Wohnung ein.

Wenn Sie pflegebedürftig sind und eine Pflegekraft in Ihrer Wohnung aufnehmen möchten, gibt es jedoch einige rechtliche Aspekte zu beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihre Pflegeperson haben und wie Sie mögliche Konflikte mit Ihrem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft vermeiden können.

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Was ist eine Pflegeperson?

Eine Pflegeperson ist eine Person, die einer anderen pflegebedürftigen Person bei der Bewältigung des Alltags hilft. Sie kann ein Familienmitglied, ein Freund, ein Bekannter oder ein professioneller Pflegedienst sein. Sie kann entweder im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben oder diese regelmäßig besuchen. Erst sie ermöglich die Pflege zu Hause.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Pflegeperson in der Wohnung aufgenommen werden kann?

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie benötigen die Pflegeperson aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung.
  • Die pflegebedürftige Person muss eine anerkannte Pflegestufe haben. Dieser wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder anderen unabhängigen Gutachtern festgestellt.
  • Der Pflegebedürftige muss Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben. Dies können z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen sein.
  • Sie muss in Ihrer Wohnung leben, um Sie ausreichend versorgen zu können.
  • Die Wohnung muss groß genug sein, um Ihnen und der Pflegekraft ausreichend Platz zu bieten.
  • Die pflegebedürftige Person muss die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen, wenn sich durch die Aufnahme der Pflegeperson die Personenzahl in der Wohnung erhöht. Dies gilt insbesondere, wenn die Wohnung überbelegt ist oder die Person ein eigenes Zimmer benötigt.
  • Die Aufnahme darf den Vermieter nicht unzumutbar belasten.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie und die Pflegekraft?

Wenn Sie eine Pflegekraft bei sich aufnehmen, haben Sie und Ihre Pflegeperson folgende Rechte und Pflichten:

  • Sie haben das Recht zu entscheiden, wer Sie pflegen soll und wie sie gepflegt werden. Sie können auch mehrere Personen haben oder diese wechseln.
  • Sie haben das Recht auf eine angemessene und qualitätsgesicherte Pflege. Das bedeutet, dass die Pflegeperson Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt, Ihre Würde achtet und Ihre Gesundheit fördert.
  • Sie haben das Recht, von Ihrer Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung für die Aufnahme einer Pflegeperson zu erhalten. Das kann zum Beispiel eine Erhöhung des Pflegegeldes oder die Übernahme von Kosten für Umbaumaßnahmen sein.
  • Sie sind verpflichtet, der Person eine angemessene Wohnung zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass die Wohnung ausreichend groß, sauber und sicher sein muss. Sie müssen auch für die Nebenkosten wie Strom, Wasser oder Heizung aufkommen.
  • Sie sind verpflichtet, Ihrer Pflegeperson einen angemessenen Freiraum zu gewähren. Das bedeutet, dass Sie die deren Privatsphäre und die persönlichen Interessen respektieren müssen. Sie müssen auch dafür sorgen, dass sie genügend Zeit für Erholung und soziale Kontakte hat.

Wie können mögliche Konflikte mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft vermieden werden?

Um mögliche Konflikte mit Ihrem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft zu vermeiden, sollten Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Informieren Sie Ihren Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft rechtzeitig über Ihre Absicht, eine Pflegeperson in Ihrer Wohnung aufzunehmen. Erklären Sie die Gründe und bitten Sie um Zustimmung.
  • Legen Sie Ihrem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft einen Nachweis über Ihre Pflegestufe und Ihren Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung vor. Das kann zum Beispiel ein Bescheid des MDK oder ein Gutachten eines unabhängigen Gutachters sein.
  • Bieten Sie Ihrem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft an, eine schriftliche Vereinbarung über die Aufnahme der Pflegeperson zu treffen. In dieser Vereinbarung können Sie zum Beispiel die Dauer, den Umfang und die Bedingungen der Pflege festlegen. Sie können auch eine Kaution oder eine Mieterhöhung vereinbaren, wenn dies angemessen ist.
  • Halten Sie sich an die Hausordnung und vermeiden Sie Lärm, Schmutz oder andere Belästigungen, die durch die Aufnahme der Pflegeperson entstehen könnten. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und suchen Sie bei Problemen das Gespräch mit ihnen.

Weitere Tipps zur Pflegekraft

  • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.
  • Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht, wenn Sie Fragen haben oder Probleme auftreten.
  • Schreiben Sie Ihrem Vermieter einen Brief.Informieren Sie ihn über die Notwendigkeit der Aufnahme einer Pflegeperson. Beschreiben Sie die Situation und die konkreten Auswirkungen auf Ihr Leben. Bitten Sie um seine Zustimmung.

Schlussfolgerung

Die Aufnahme einer Pflegeperson in die eigene Wohnung ist ein Recht, das Ihnen als pflegebedürftige Person zusteht. Sie sollten jedoch einige rechtliche Aspekte beachten, um mögliche Konflikte mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Eigentümergemeinschaft zu vermeiden. Wenn Sie eine Pflegeperson in Ihre Wohnung aufnehmen, haben Sie und Ihre Pflegeperson sowohl Rechte als auch Pflichten, die Sie erfüllen müssen. Wenn Sie diese Regeln beachten, können Sie eine gute und harmonische Pflegesituation schaffen.

Links zu Pflegeperson zu Hause:

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