Mietrecht / Eigentümergemeinschaft
-
Diskussion
-
Ich hoffe, hier einen Rat zu bekommen. Folgende Situation: Wir sind Mieter einer Wohnung, die zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört. In unserer Wohnung gab es einen Rohrbruch. Jetzt geht es um eine Feuchtigkeitsmessung. Diese wird normalerweise von der Wohngebäudeversicherung übernommen, die wir anteilig über die Nebenkosten bezahlen. Aber der Eigentümer unserer Wohnung meldet den Schaden nicht der Versicherung. Die WEG selbst ist Versicherungsnehmer. Bei der WEG gibt es keinen Verwalter, einer der anderen Eigentümer ist stattdessen Ansprechpartner für Versicherungen usw. Aber auch dieser weigert sich, den Schaden zu melden. Die Versicherung hat selbst Kenntnis von dem Vorfall, sagt aber, unser Eigentümer muss den Schaden melden. Der Eigentümer ist aber quasi “nur” Versicherter, Versicherungsnehmer und Ansprechpartner ist jedoch die WEG.
Was kann man als Mieter hier tun, wenn niemand den Schaden melden will? Optisch ist noch kein Schaden zu sehen, aber wahrscheinlich ist Wasser unter den Vinylboden gelaufen. Es müsste also wenigstens der Boden geprüft werden.
Welche Handhabe hat man da noch?
und Anspruch
- Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
- Geld-Zurück Garantie
- Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
- Geld-Zurück Garantie
- Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
- Dokumentenupload
- Eine Rückfrage inklusive