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Rechtsnews 10.08.2023 Alex

Pflege und Betreuung in rechtlicher Hinsicht

Die Pflege und Betreuung von Angehörigen oder anderen hilfsbedürftigen Personen ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, die viele rechtliche Fragen aufwirft. In diesem Text werden einige häufige Fragen zu diesem Thema beantwortet, wie zum Beispiel:

Was ist der Unterschied zwischen Pflege und Betreuung?

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Welche Rechte und Pflichten haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen?

Welche Leistungen gibt es für die Pflege und Betreuung zu Hause oder in einer Einrichtung?

Wie kann man eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellen?

Was ist zu tun, wenn ein Betreuer bestellt werden muss?

Was ist der Unterschied zwischen Pflege und Betreuung?

Pflege bezeichnet die Unterstützung von Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Die Pflege umfasst zum Beispiel die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der medizinischen Versorgung. Die Pflege kann von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder professionellen Pflegediensten übernommen werden.

Betreuung bezeichnet die rechtliche Vertretung von Personen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Die Betreuung umfasst zum Beispiel die Vertretung in finanziellen, gesundheitlichen oder persönlichen Angelegenheiten. Die Betreuung kann von einem Angehörigen, einem Freund, einem ehrenamtlichen oder einem beruflichen Betreuer übernommen werden.

Welche Rechte und Pflichten haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen?

Pflegebedürftige haben das Recht auf eine angemessene und würdevolle Pflege, die ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Sie haben auch das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie können zum Beispiel entscheiden, wo und wie sie gepflegt werden wollen, welche medizinischen Maßnahmen sie zulassen oder ablehnen wollen oder wen sie als Betreuer haben wollen.

Angehörige haben das Recht auf Unterstützung und Entlastung bei der Pflege ihrer Lieben. Sie haben auch das Recht auf Information und Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege und Betreuung. Sie können zum Beispiel Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege haben. Sie können auch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung für den Fall erstellen, dass sie selbst pflegebedürftig werden.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben aber auch gewisse Pflichten. Sie müssen zum Beispiel die Pflegebedürftigkeit nachweisen, indem sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen und sich von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) begutachten lassen. Sie müssen auch die Kosten für die Pflege und Betreuung tragen, soweit sie dazu in der Lage sind. Sie müssen auch die Rechte und Interessen des jeweils anderen respektieren und sich gegenseitig informieren und einbeziehen.

Welche Leistungen gibt es für die Pflege und Betreuung zu Hause oder in einer Einrichtung?

Die Leistungen für die Pflege und Betreuung hängen vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, der in fünf Pflegegraden eingeteilt wird. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen zur Verfügung. Die Leistungen können zum Beispiel sein:

– Pflegegeld: Eine monatliche Geldleistung für Personen, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Personen gepflegt werden.

– Pflegesachleistungen: Eine monatliche Sachleistung für Personen, die zu Hause von professionellen Pflegediensten gepflegt werden.

– Kombinationsleistung: Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen für Personen, die zu Hause sowohl von Angehörigen als auch von professionellen Pflegediensten gepflegt werden.

– Verhinderungspflege: Eine zeitlich begrenzte Leistung für Personen, die zu Hause gepflegt werden, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Auszeit braucht. Die Pflege kann von einer anderen Person oder einem professionellen Pflegedienst übernommen werden.

– Kurzzeitpflege: Eine zeitlich begrenzte Leistung für Personen, die zu Hause gepflegt werden, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich oder ausreichend ist. Die Pflege erfolgt in einer stationären Einrichtung.

– Tages- oder Nachtpflege: Eine teilstationäre Leistung für Personen, die zu Hause gepflegt werden, aber tagsüber oder nachts zusätzliche Betreuung brauchen. Die Betreuung erfolgt in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung.

– Vollstationäre Pflege: Eine dauerhafte Leistung für Personen, die zu Hause nicht mehr gepflegt werden können oder wollen. Die Pflege erfolgt in einem Pflegeheim oder einer anderen stationären Einrichtung.

Die Höhe der Leistungen variiert je nach Pflegegrad und Art der Leistung. Die Leistungen decken in der Regel nicht die gesamten Kosten für die Pflege und Betreuung ab. Die Differenz muss von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen selbst getragen werden. In manchen Fällen kann auch das Sozialamt die Kosten übernehmen.

Wie kann man eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellen?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der man eine andere Person bevollmächtigt, für einen selbst zu handeln, wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie zum Beispiel finanzielle, gesundheitliche oder persönliche Angelegenheiten. Die Vorsorgevollmacht muss von dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen, um ihre Wirksamkeit und Anerkennung zu sichern.

Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der man seine Wünsche und Vorstellungen für den Fall äußert, dass man unter Betreuung gestellt wird. Die Betreuungsverfügung kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie zum Beispiel die Auswahl des Betreuers, die Reichweite der Betreuung oder die Art der medizinischen Behandlung. Die Betreuungsverfügung muss von dem Verfügenden unterschrieben und mit Datum versehen werden. Es empfiehlt sich, die Betreuungsverfügung notariell beurkunden zu lassen oder bei einem Betreuungsgericht zu hinterlegen.

Was ist zu tun, wenn ein Betreuer bestellt werden muss?

Wenn eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, kann das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Das Betreuungsgericht ist in der Regel das Amtsgericht am Wohnort der betroffenen Person. Das Betreuungsgericht prüft, ob eine Betreuung erforderlich ist und wer als Betreuer geeignet ist. Dabei berücksichtigt das Gericht die Wünsche und Interessen der betroffenen Person sowie die Stellungnahmen von Angehörigen, Ärzten oder anderen Beteiligten.

Der Betreuer hat die Aufgabe, die betreute Person in den Bereichen zu vertreten, die das Gericht festgelegt hat. Der Betreuer muss dabei immer das Wohl und den Willen der betreuten Person beachten und diese soweit wie möglich einbeziehen und fördern. Der Betreuer muss auch regelmäßig Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.

Die Bestellung eines Betreuers bedeutet nicht, dass die betroffene Person ihre Rechtsfähigkeit verliert oder entmündigt wird. Die betroffene Person kann weiterhin selbst entscheiden, soweit sie dazu in der Lage ist. Die Bestellung eines Betreuers kann auch jederzeit aufgehoben oder geändert werden, wenn sich die Umstände ändern.

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