Ratgeber 14.04.2025 Christian Schebitz

Betreuer – welche Rechte und Pflichten hat er?

In Deutschland haben Betreuer eine wichtige Aufgabe, wenn es darum geht, unterstützungsbedürftige Personen rechtlich und organisatorisch zu vertreten.

Was genau macht ein Betreuer?

Ein Betreuer ist eine Person, die gerichtlich bestellt wird, um Menschen zu vertreten, die ihre rechtlichen oder persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Regelungen hierzu finden sich im Betreuungsgesetz (§ 1896 BGB ff.).

Wen kann man als Betreuer bekommen?

Grundsätzlich können folgende Personen Betreuer werden:

  • Familienangehörige: Häufig werden Ehepartner oder Kinder als Betreuer bestellt.
  • Freunde oder Bekannte: Wenn keine familiären Bindungen bestehen oder gewünscht werden.
  • Berufsbetreuer: Speziell ausgebildete Personen (häufig Rechtsanwälte für Betreuungsrecht) sind verfügbar, wenn kein geeignetes privates Umfeld vorhanden ist.

Der Betroffene hat ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Betreuers (§ 1897 Abs. 4 BGB). Es sollte jedoch eine Person sein, die ausreichend Zeit und Kompetenz mitbringt.

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Welche Rechtsstellung hat der Betreuer?

Ein Betreuer handelt als gesetzlicher Vertreter und ist dabei verpflichtet, die Wünsche und das Wohl der betreuten Person zu berücksichtigen (§ 1901 Abs. 2 BGB). Seine Stellung ist eine Vertrauensposition, die regelmäßig vom Betreuungsgericht überprüft wird.

Welche Aufgaben umfasst die Betreuung?

1. Der Bereich der vermögensrechtlichen Vertretung

Dazu gehören:

  • Verwaltung des Vermögens
  • Begleichung von Rechnungen
  • Abschluss oder Kündigung von Verträgen
  • Anlage von Geldern gemäß den Richtlinien des Aufsichtgerichts

Tipp: Führen Sie Buch über alle Transaktionen, denn das Gericht überprüft regelmäßig die Geschäftstätigkeit.

2. Die Personensorge

Dies betrifft körperliches und seelisches Wohlbefinden. Beispiele sind:

  • Organisation von Pflege und medizinischer Versorgung
  • Wohnungssuche oder Umzüge
  • Soziale Kontakte fördern

3. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Dieses erlaubt dem Betreuer, den Wohn- oder Aufenthaltsort der betreuten Person zu bestimmen (§ 1901 Abs. 3 BGB). Einschränkungen sind hier nur bei konkreter Bedrohung für das Wohl zulässig.

Wann ist eine Unterbringung zulässig?

Die Unterbringung einer Person ist ein massiver Grundrechtseingriff und daher nur unter ganz bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen und die Anforderungen.

Was bedeutet Unterbringung?

Unter einer Unterbringung versteht man die Zwangsunterbringung einer Person gegen ihren Willen in einer Einrichtung, wie etwa einem Krankenhaus, einer psychiatrischen Klinik oder einem Pflegeheim. Die rechtliche Grundlage für solche Fälle ist im Betreuungsrecht und teilweise im Landesrecht geregelt (§§ 1906, 1906a BGB).Dies kann insbesondere dann notwendig werden, wenn die betroffene Person eine psychische Krankheit oder Behinderung hat und dadurch sich selbst oder andere gefährdet.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Unterbringung zulässig?

Die Voraussetzungen für eine Unterbringung sind streng geregelt. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

1. Zustimmung des Betreuungsgerichts

Eine Unterbringung kann nur erfolgen, wenn das Betreuungsgericht diese im Voraus genehmigt. Dies ist eine zwingende Voraussetzung, da Freiheitsentziehungen nur unter richterlicher Kontrolle erlaubt sind (§ 1906 Abs. 2 BGB).

2. Medizinische Notwendigkeit

Die Zwangsunterbringung ist nur gerechtfertigt, wenn die betroffene Person an einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung leidet und:

  • Eigengefährdung (Selbstmordgefahr) vorliegt,
  • Gefahr für andere durch aggressives Verhalten besteht oder
  • eine medizinische Behandlung erforderlich ist, die ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden könnte und deren Unterbleiben zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führt.
3. Keine weniger einschneidende Maßnahme möglich

Eine Unterbringung ist das letzte Mittel. Es muss geprüft werden, ob mildere Maßnahmen wie ambulante Therapien oder betreutes Wohnen ausreichend wären.

4. Befristung

Eine Unterbringung darf nicht unbegrenzt erfolgen. Die Genehmigung muss in der Regel alle sechs Monate vom Betreuungsgericht überprüft werden (§ 1906 Abs. 2 BGB).

Wie läuft die Genehmigung ab?

Die Genehmigung einer Unterbringung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ein Antrag wird durch den Betreuer oder einen Bevollmächtigten beim Betreuungsgericht gestellt.
  2. Ein medizinisches Gutachten wird eingeholt, das die Notwendigkeit der Unterbringung bescheinigt.
  3. Das Gericht hört die betroffene Person persönlich an (§ 278 FamFG).
  4. Das Gericht entscheidet und erteilt entweder die Genehmigung oder weist den Antrag ab.

Was gilt bei einer Unterbringung ohne gerichtliche Genehmigung?

In Ausnahmefällen ist auch eine Unterbringung ohne vorherige Genehmigung möglich, wenn Gefahr im Verzug besteht. In solchen Fällen muss nachträglich unverzüglich das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Eine solche Regelung dient dazu, akute Gefahrensituationen zu bewältigen.

Welche Rechte haben untergebrachte Personen?

Trotz der Unterbringung behält die betroffene Person bestimmte Rechte:

  • Recht auf Akteneinsicht: Die betroffene Person kann Akten einsehen und erfahren, warum die Unterbringung angeordnet wurde (§ 13 FamFG).
  • Anhörung: Die Person muss persönlich vom Richter gehört werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird (§ 278 FamFG).
  • Recht auf Rechtsmittel: Die Entscheidung des Betreuungsgerichts kann durch Beschwerde angefochten werden (§ 59 FamFG).
Praktische Tipps und Hinweise
  • Suchen Sie frühzeitig Beratung beim Betreuungsgericht oder einem Anwalt, falls Sie selbst Betroffener oder Betreuer sind.
  • Reichern Sie den Antrag auf Unterbringung mit einem detaillierten medizinischen Gutachten an, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Nutzen Sie Vorsorgedokumente wie die Betreuungsverfügung, um Ihre Wünsche für den Fall einer zukünftigen Unterbringung festzulegen.

Eine Unterbringung darf nur in Ausnahmefällen und unter strikter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erfolgen. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich rechtzeitig an einen Fachanwalt oder das Betreuungsgericht wenden.

4. Der Bereich der Gesundheitssorge

Ein Betreuer entscheidet über medizinische Maßnahmen, etwa Operationen oder Therapieformen. Eine Zwangsbehandlung ist nur mit gerichtlicher Genehmigung möglich (§ 1906 BGB).

5. Kontrolle der Post

Der Betreuer darf Post öffnen und lesen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist. Dies darf jedoch nicht willkürlich geschehen; die Rechte des Betreuten auf Privatsphäre (§ 202 StGB) sind stets zu berücksichtigen.

Steht einem Betreuer eine Bezahlung zu?

Familienangehörige und ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschädigung (§ 1835 BGB), während Berufsbetreuer eine Vergütung von der Staatskasse oder vom Vermögen der betroffenen Person erhalten.

Was ist ein Berufsbetreuer?

Ein Berufsbetreuer ist eine Person, deren Beruf es ist, Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr eigenständig regeln können, rechtlich zu vertreten. Im Gegensatz zu ehrenamtlichen Betreuern führt ein Berufsbetreuer diese Tätigkeit als Erwerbsquelle aus.

Die rechtliche Grundlage bildet das Betreuungsgesetz (§ 1896 BGB ff.), welches den gesetzlichen Rahmen für Betreuungen vorgibt.

Aufgaben eines Berufsbetreuers

Die Aufgaben eines Berufsbetreuers richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person und werden vom Betreuungsgericht festgelegt. Typischerweise umfassen diese:

  • Vermögenssorge: Verwaltung des Vermögens, Zahlung von Rechnungen und Regelung von finanziellen Angelegenheiten
  • Personensorge: Organisation von Pflege und medizinischer Versorgung
  • Vertretung vor Behörden: Beantragung von Sozialleistungen, Kontakt mit Ämtern und Versicherungen
  • Gesundheitssorge: Entscheidungen über medizinische Behandlungen
  • Aufenthaltsbestimmung: Wahl und Organisation des Wohnortes, z. B. Pflegeeinrichtungen

Die genauen Aufgaben werden individuell je nach Hilfebedarf angepasst und in den Aufgabenkreisen festgelegt.

Wer kann Berufsbetreuer werden?

Um Berufsbetreuer zu werden, müssen bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Persönliche Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit und soziale Kompetenz
  • Unbescholtenheit (keine relevanten Eintragungen im Führungszeugnis)

2. Fachliche Voraussetzungen

  • Rechtskenntnisse im Bereich Betreuungs- und Sozialrecht
  • Grundlagenwissen in Psychologie und Sozialarbeit
  • Kenntnisse in der Buchhaltung und Vermögensverwaltung

Berufsbetreuer müssen sich zudem regelmäßig weiterbilden, um ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.

Vergütung eines Berufsbetreuers

Berufsbetreuer erhalten eine gesetzlich geregelte Vergütung, die sich nach dem Einkommen und Vermögen der betreuten Person richtet sowie dem Zeitaufwand, der für die Betreuung notwendig ist (§ 1836 BGB).

Die Vergütung wird entweder:

  • aus dem Einkommen und Vermögen der betreuten Person oder
  • bei mittellosen Betreuten aus der Staatskasse bezahlt.

Die Höhe der Vergütung ist in der Betreuervergütungsverordnung geregelt und berücksichtigt auch die Qualifikation des Berufsbetreuers.

Rolle des Betreuungsgerichts

Das Betreuungsgericht spielt eine zentrale Rolle bei der Bestellung von Berufsbetreuern. Es entscheidet über:

  • die Notwendigkeit einer Betreuung,
  • die Auswahl eines geeigneten Berufsbetreuers und
  • die Kontrolle und Überwachung der Betreuungstätigkeit.

Berufsbetreuer müssen dem Betreuungsgericht regelmäßig Berichte über ihre Tätigkeit vorlegen.

Rechtliche und ethische Verantwortung

Berufsbetreuer haben eine gesetzliche Treuepflicht gegenüber der betreuten Person. Das bedeutet, dass die Wünsche und das Wohl der betreuten Person stets im Vordergrund stehen (§ 1901 BGB).

Die Maßnahmen des Betreuers müssen außerdem verhältnismäßig und zum Wohl des Betreuten sein; unnötige Einschränkungen der Freiheit sind zu vermeiden.

Ein Berufsbetreuer übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe. Falls Sie selbst Betroffener oder Betreuer sind, lassen Sie sich rechtlich beraten, um die optimale Lösung zu finden.

 

Kann man den Betreuer wechseln?

Ja, ein Betreuerwechsel ist möglich, wenn:

  • der Betreuer seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt
  • der Betreute konkrete Beschwerden äußert
  • ein besser geeigneter Betreuer gefunden wird

Ein Antrag auf Wechsel kann beim Betreuungsgericht eingereicht werden. Professionelle Unterstützung finden Sie hier.

Praktische Tipps zum Umgang mit Betreuungsverfahren

Herausforderung Tipps zur Bewältigung
Fehlende Informationen zum Betreuungsrecht Informieren Sie sich über verlässliche Quellen wie Gesetze im Internet.
Konflikte mit dem Betreuer Sprechen Sie Probleme offen an oder ziehen Sie externe Mediatoren hinzu.
Bürokratischer Aufwand Führen Sie alle Unterlagen digital und bitten Sie um juristische Unterstützung.

 

Was ist ein Betreuungsverein?

Ein Betreuungsverein ist eine Organisation, die Betreuung suchenden Menschen und ehrenamtlichen Betreuern Unterstützung und Beratung anbietet. Erfahren Sie hier, welche Aufgaben er übernimmt und warum er so wichtig ist.

Definition und Ausrichtung

Ein Betreuungsverein ist eine Einrichtung, die häufig von sozialen, kirchlichen oder gemeinnützigen Organisationen wie den Caritasverbänden, Diakonien oder anderen Trägern gegründet wird. Ziel ist es, Menschen rechtlich und praktisch im Betreuungswesen zu unterstützen (§ 1908f BGB).

Welche Aufgaben hat ein Betreuungsverein?

Die Aufgaben eines Betreuungsvereins sind breit gefächert und gesetzlich klar geregelt. Sie umfassen unter anderem:

1. Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer

  • Rechtsberatung zur Betreuungstätigkeit
  • Praktische Hilfestellung bei der Verwaltung von Vermögen
  • Anbieten regelmäßiger Schulungen und Seminare

2. Übernahme der Tätigkeit als Berufsbetreuer

Falls kein ehrenamtlicher Betreuer vorhanden ist, stellen Betreuungsvereine professionelle Berufsbetreuer, die hierfür entsprechend ausgebildet sind.

3. Aufklärung der Öffentlichkeit

  • Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht
  • Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Förderung frühzeitiger rechtlicher Vorsorge

4. Unterstützung der Betreuungsgerichte

Betreuungsvereine arbeiten eng mit den Betreuungsgerichten zusammen. Sie helfen bei der Vermittlung von geeigneten Betreuern und informieren das Gericht über potenzielle Konflikte oder Problemlagen.

Welche Vorteile bietet ein Betreuungsverein?

Die Zusammenarbeit mit einem Betreuungsverein ist aus mehreren Gründen sinnvoll:

  • Kompetenz und Professionalität: Mitarbeiter verfügen über umfassende Kenntnisse im Betreuungsrecht, Sozialrecht und psychologischen Fragen.
  • Netzwerk und Ressourcen: Betreuungsvereine können durch ihre organisatorischen Strukturen effektive Hilfe leisten.
  • Schulungen und Fortbildungen: Betreuer bleiben durch regelmäßige Weiterbildungen auf dem Laufenden.

Wie findet man einen Betreuungsverein?

Betreuungsvereine gibt es in nahezu jedem Landkreis oder jeder Stadt. Sie können Informationen hierzu auf den Webseiten der Kommunen, sozialen Träger oder bei Betreuungsgerichten finden.

Alternativ können Sie schnell und einfach über die Anwaltssuche einen geeigneten Ansprechpartner finden, zum Beispiel hier.

Ortung per Chip: Darf ein Betreuer überwachen?

Die Überwachung eines zu betreuenden Menschen durch Ortungschips oder GPS-Systeme ist ein sensibler Eingriff in seine Rechte. Hier erklären wir die gesetzlichen Vorgaben und Voraussetzungen, die zu beachten sind.

Rechtliche Grundlagen für eine Überwachung

Die Ortung per Chip stellt sowohl einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) als auch einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Daher ist eine Überwachung nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.Ergänzend sind sowohl der § 1906a BGB (besondere Maßnahmen bei freiheitsentziehenden Unterbringungen) als auch datenschutzrechtliche Vorgaben wie die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zu beachten.

Voraussetzungen für eine Überwachung per GPS-Chip

Damit ein Betreuer den zu betreuenden Menschen mit einem GPS-Tracker oder Chip überwachen darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Gerichtliche Genehmigung

Ein Betreuer darf eine Ortung nur durchführen, wenn das zuständige Betreuungsgericht dieser Maßnahme explizit zugestimmt hat (§ 1906a Abs. 1 BGB). Dies gilt insbesondere bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen.

2. Medizinische Notwendigkeit

Die Maßnahme muss medizinisch oder pflegerisch erforderlich sein. Zum Beispiel:

  • bei Demenzerkrankungen, um das Gefahrenpotenzial durch Weglaufen oder Verirren zu minimieren
  • um die betroffene Person vor Selbstgefährdung zu schützen

3. Kein milderes Mittel

Die Überwachung muss verhältnismäßig sein, das heißt, es dürfen keine milderen Alternativen (z. B. Aufsichtspersonen, andere technische Hilfsmittel) vergleichbar effektiv sein.

4. Einwilligung der betroffenen Person

Falls der zu betreuende Mensch dazu noch in der Lage ist, muss er der Maßnahme freiwillig, ausdrücklich und nach umfassender Information zustimmen (§ consent DSGVO).

Datenschutz und Überwachung

Datenschutzrechtlich ist die Verwendung eines Ortungschips eine Verarbeitung personenbezogener Daten und unterliegt daher den Vorgaben der DSGVO. Folgende Grundsätze sind zu beachten:

  • Zweckbindung: Die erfassten Daten dürfen nur verwendet werden, um den Aufenthaltsort der Person in Notfällen zu bestimmen.
  • Speicherbegrenzung: Die Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den vorgesehenen Zweck notwendig ist.
  • Datensicherheit: Die GPS-Daten müssen nachweislich vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Eine datenschutzrechtliche Vereinbarung oder Absprache zwischen Betreuer und ggf. beteiligten Dritten ist zwingend erforderlich.

Wie entscheidet das Betreuungsgericht?

Das Gericht wägt in jedem Fall zwischen dem Schutz der betroffenen Person und ihrem Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung ab. Dafür bezieht das Gericht in der Regel ein medizinisches Gutachten ein (§ 1906a Abs. 1 BGB).

Praktische Tipps zur Überwachung einer betreuten Person

  • Kontaktieren Sie das Betreuungsgericht, um die Maßnahme rechtzeitig prüfen und genehmigen zu lassen.
  • Halten Sie medizinische und psychologische Gutachten bereit, die die Notwendigkeit der Maßnahme belegen.
  • Sichern Sie die Daten des GPS-Geräts gemäß den Datenschutzrichtlinien.
Die Überwachung per Chip oder GPS-Tracker ist eine schwierige und rechtlich sensible Maßnahme. Lassen Sie sich von Experten aus dem Bereich des Betreuungsrechts beraten!

 

Betreuungsbehörden: Aufgaben und Standorte

Die Betreuungsbehörden spielen eine entscheidende Rolle im Betreuungswesen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Aufgaben sie übernehmen und wie Sie sie kontaktieren können.

Was sind Betreuungsbehörden?

Die Betreuungsbehörde, oft auch als Betreuungsstelle bezeichnet, ist eine staatliche Einrichtung, die im Betreuungswesen tätig ist. Sie unterstützt sowohl das Gericht als auch Betreuer und betreute Personen (§ 4 BtOG – Betreuungsorganisationsgesetz).Ziel der Behörde ist es, die Interessen von Menschen zu vertreten, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter eine rechtliche Betreuung benötigen, und eine gute Betreuungspraxis sicherzustellen.

Welche Aufgaben haben die Betreuungsbehörden?

Die Aufgaben der Betreuungsbehörden sind vielfältig und gesetzlich geregelt. Dazu zählen insbesondere:

1. Unterstützung des Betreuungsgerichts

  • Erstellung von Sachverständigengutachten, um die Notwendigkeit einer Betreuung zu ermitteln
  • Prüfung, ob eine Betreuung tatsächlich erforderlich oder möglicherweise durch eine Vorsorgevollmacht vermeidbar ist
  • Benennung geeigneter Betreuer für die betroffene Person

2. Beratung und Unterstützung von Betreuern

  • Betreuung und Schulung ehrenamtlicher Betreuer zu rechtlichen und praktischen Fragen
  • Vermittlung wichtiger Informationen, z. B. zu Aufgabenkreisen oder Pflichten

3. Bürgerberatung

  • Aufklärung über Alternativen zur Betreuung, wie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen, z. B. im Bereich der Vermögenssorge

4. Aufsicht und Kontrolle

Die Behörde kontrolliert die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards für Betreuungen und arbeitet eng mit den Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern zusammen.

Wo befinden sich Betreuungsbehörden?

Betreuungsbehörden sind in der Regel in den Landratsämtern, Kreisverwaltungen oder Stadtverwaltungen angesiedelt. Die genaue Bezeichnung und der organisatorische Aufbau können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Typischerweise finden Sie die Betreuungsbehörde in der Abteilung für soziale Angelegenheiten, Recht oder Jugend und Familie. Eine schnelle Suche auf der Website Ihres Landratsamtes oder auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt sollte Ihnen die Kontaktinformationen liefern.

Wie nimmt man Kontakt zur Betreuungsbehörde auf?

Um die Betreuungsbehörde zu kontaktieren, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Suchen Sie auf der offiziellen Webseite Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung nach dem Stichwort „Betreuungsbehörde“ oder „Betreuungsstelle“.
  2. Informieren Sie sich über die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
  3. Termine können oft telefonisch, per E-Mail oder über Online-Dienste vereinbart werden.
  4. Für dringende Anliegen ist ein persönlicher Besuch möglich, jedoch oft nur nach vorheriger Absprache.

Tipp: Falls Sie die genauen Informationen für Ihre Region benötigen, finden Sie oft auch Hilfslinks auf Seiten wie Betreuungsrecht Anwaltssuche.

 

Weiterführende Links zu gesetzlichen Bestimmungen:

 

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