Ratgeber 12.10.2023 Christian Schebitz

Mieterselbstauskunft: Was darf der Vermieter fragen?

Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie oft eine Mieterselbstauskunft ausfüllen. Dabei handelt es sich um ein Formular, in dem der Vermieter verschiedene Fragen zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen, Ihrer Bonität und Ihrem Mietverhalten stellt. Doch was darf der Vermieter überhaupt fragen und was müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten? In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben und wie Sie sich bei unzulässigen Fragen verhalten können.30

Was ist die Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist eine Erklärung, die Sie als potenzieller Mieter gegenüber dem Vermieter abgeben. Der Vermieter möchte damit Ihre Eignung als Mieter prüfen und das Risiko eines Zahlungsausfalls oder einer Beschädigung der Wohnung minimieren. Die Mieterselbstauskunft wird in der Regel schriftlich abgegeben, kann aber auch mündlich erfolgen. Sie ist freiwillig, aber wenn Sie sie verweigern, kann der Vermieter Ihnen die Wohnung verweigern.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Mieterselbstauskunft: Was darf der Vermieter fragen? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Was darf der Vermieter fragen?

Der Vermieter darf nur Fragen stellen, die für das Mietverhältnis relevant sind. Das heißt, er darf nur nach Informationen fragen, die Einfluss auf Ihre Zahlungsfähigkeit oder Ihr Verhalten als Mieter haben. Dazu gehören zum Beispiel

  • Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand und Anzahl der Personen, die mit Ihnen einziehen wollen
  • Ihre berufliche Situation wie Art und Dauer der Beschäftigung, Arbeitgeber, Einkommen und Nebeneinkünfte
  • Ihre finanzielle Situation wie Schulden, laufende Kredite, Pfändungen oder Insolvenzverfahren
  • Ihre Bonität wie Schufa-Auskunft oder Bürgschaften
  • Ihr Mietverhalten wie frühere Mietverhältnisse, Kündigungsgründe, Mietrückstände oder Streitigkeiten mit dem Vermieter.

Was darf der Vermieter nicht fragen?

Der Vermieter darf keine Fragen stellen, die Ihre Privatsphäre verletzen oder gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Das heißt, er darf keine Informationen erfragen, die nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben oder Sie aufgrund Ihrer persönlichen Merkmale benachteiligen. Dazu gehören zum Beispiel

  • Ihre Gesundheit, z. B. Krankheiten, Behinderungen oder Schwangerschaft
  • Ihre Religion oder Weltanschauung
  • Ihre sexuelle Ausrichtung oder Identität
  • Ihre ethnische Herkunft oder Nationalität
  • Ihre politischen Meinungen oder Ihre Parteizugehörigkeit
  • Ihre Hobbys oder Freizeitbeschäftigungen

Wie sind die Fragen zu beantworten?

Sie sind verpflichtet, die zulässigen Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Machen Sie falsche Angaben oder verschweigen Sie relevante Informationen, kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten oder kündigen. Außerdem können Sie schadenersatzpflichtig werden, wenn dem Vermieter ein Schaden entsteht.

Unzulässige Fragen müssen Sie jedoch nicht beantworten. Wenn Ihnen solche Fragen gestellt werden, können Sie sie höflich ablehnen oder übergehen. Sie können auch eine eingeschränkte Antwort geben oder sich auf Ihr Persönlichkeitsrecht berufen. Wenn der Vermieter darauf besteht oder Sie bedroht, können Sie sich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden.

Bei einer Mieterselbstauskunft handelt es sich um das Recht des Vermieters, den Mieter über seine persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse zu befragen. Diese Auskunft wird in der Regel schriftlich und vor dem Abschluss eines Mietverhältnisses für eine Mietwohnung und/oder Haus vom Mietinteressenten durch den Vermieter oder einen Makler verlangt. Dabei kann es sich beispielsweise um Fragen zum Einkommen des Mieters handeln. Häufig wird auch eine Schufa-Auskunft verlangt. Die Bestimmungen zum Datenschutz müssen dabei natürlich eingehalten werden.

Warum gibt es die Mieterselbstauskunft?

Mit einer Mieterselbstauskunft hat der Vermieter die Möglichkeit, mehr über die Person des Mieters zu erfahren. Dies ist wichtig, da der Vermieter wissen möchte, an welche Personen er sein Eigentum vermietet. Auf diese Art kann er verhindern, dass er sein Mieteigentum beispielsweise Mietnomaden zur Verfügung stellt.

Hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Mieterselbstauskunft?

Grundsätzlich ist der Vermieter nur dazu berechtigt, Fragen zu stellen, welche sich auf das tatsächliche Mietverhältnis beziehen. Der rechtliche Rahmen für diese Art von Selbstauskünften ist in § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach Treu und Glauben festgelegt. Weiterhin ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht entscheidend für die Art der Auskünfte, welches sich aus Art. 1 und 2 des Grundgesetzes (GG) ableitet. Wenn der Vermieter allerdings Fragen stellt, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen, muss der Mieter (auch in der Mieterselbstauskunft) nicht die Wahrheit angeben.

Was sind die Konsequenzen, wenn der Mieter Falschangaben macht?

Wenn ein Mieter Falschangaben bei dem Abschluss des Mietvertrags macht, kann ihm im schlimmsten Fall die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB durch den Vermieter drohen, wenn dieser Kenntnis von diesen Umständen erlangt. Hierbei würde es sich um eine arglistige Täuschung handeln, wobei eine Kündigung durch den Vermieter gerechtfertigt ist. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn es sich um falsche Angaben handelt, welche vom Vermieter in einem zulässigen Rahmen erfragt wurden.

Sind unwahre Angaben hinsichtlich einer doppelten Absicherung zulässig?

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der Vermieter neben der Mietkaution außerdem eine Bürgschaft vom Mieter verlangt. Dies ist allerdings rechtlich nicht zulässig, da der Vermieter nur eine Absicherung verlangen darf. Der Mieter ist hierbei auch dazu berechtigt, eine der beiden Angaben zu verneinen.

Wie finde ich einen Anwalt für Mietrecht?

Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Mietrecht suchen, können Sie auf rechtsanwalt.com fündig werden. Dort können Sie nach dem passenden Rechtsgebiet filtern und aus einer Vielzahl qualifizierter Anwältinnen und Anwälte auswählen. Außerdem können Sie Bewertungen anderer Mandanten lesen und direkt online einen Termin vereinbaren.

Telefonische Rechtsberatung zum Thema “Mieterselbstauskunft”

Sie haben weitere Fragen zur “Mieterselbstauskunft”? Wir empfehlen Ihnen einen kompetenten Rechtsanwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline zum Festpreis an anzurufen. Jetzt die Anwaltshotline zur Mieterselbstauskunft anzeigen.

Weitere spezialisiere Ratgeber rund um die Miete:

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€