Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 10.11.2023 Christian Schebitz

Was bedeutet Erbenhaftung?

Wenn Sie eine Erbschaft annehmen, erben Sie nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch seine Schulden. Das nennt man Erbenhaftung. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, was die Erbenhaftung bedeutet, wie weit sie geht und wie Sie sich davor schützen können.

Was sind Nachlassverbindlichkeiten?

Nachlassverbindlichkeiten sind alle Schulden, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat oder die durch seinen Tod entstehen. Dazu gehören zum Beispiel

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Was bedeutet Erbenhaftung? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Kredite, Darlehen oder Hypotheken
  • Rechnungen, Steuern oder Bußgelder
  • Erbschaftssteuern oder Pflichtteilsansprüche
  • Testamentsvollstreckungs- oder Bestattungskosten.

Für diese Nachlassverbindlichkeiten haften die Erben mit ihrem gesamten Vermögen, also nicht nur mit dem geerbten Anteil. Das gilt auch dann, wenn sie von den Schulden nichts wussten oder die Erbschaft gar nicht wollten. Die Haftung beginnt mit dem Erbfall, also mit dem Tod des Erblassers.

Wie kann die Erbenhaftung beschränkt oder ausgeschlossen werden?

Die Erbenhaftung kann in bestimmten Fällen beschränkt oder ausgeschlossen werden. Die wichtigsten Möglichkeiten sind

  • Ausschlagung der Erbschaft: Die Erben können die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie vom Erbfall erfahren haben, ausschlagen. Sie erben dann nichts, haften aber auch nicht für Schulden. Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.
  • Beschränkung der Haftung auf den Nachlass: Die Erben können ihre Haftung auf den Nachlass beschränken, indem sie zum Beispiel eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen. Sie haften dann für die Schulden nur mit dem geerbten Vermögen und nicht mit ihrem eigenen.
  • Geltendmachung von Nachlassverbindlichkeiten: Die Erben können sich gegenüber Gläubigern auf Nachlassverbindlichkeiten berufen. Das sind Schulden, die der Erblasser gegenüber den Erben hatte, zum Beispiel ein Darlehen oder eine Schenkung. Diese Schulden können von den Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden.

Welches Rechtsgebiet ist für die Erbenhaftung zuständig?

Die Erbenhaftung gehört zum Erbrecht. Das Erbrecht regelt alle Fragen rund um die Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person. Dazu gehören zum Beispiel

  • die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge
  • Rechte und Pflichten der Erben
  • die Gestaltung und Auslegung von Testamenten
  • Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche
  • die Erbauseinandersetzung

Das Erbrecht ist ein komplexes und sensibles Rechtsgebiet, das viele Fallstricke birgt. Wenn Sie Fragen zur Erbenhaftung oder anderen erbrechtlichen Themen haben, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden. Dieser kann Sie individuell beraten und vertreten.

Wo finde ich einen Fachanwalt für Erbrecht?

Wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht suchen, können Sie unsere Anwaltssuche nutzen. Dort finden Sie qualifizierte und erfahrene Anwälte in Ihrer Nähe, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Sie können nach dem Rechtsgebiet Erbrecht filtern und sich die Profile der Anwälte für Erbrecht ansehen.

Wie kann ich eine telefonische Rechtsberatung erhalten?

Wenn Sie eine schnelle und unkomplizierte Rechtsberatung benötigen, können Sie unsere Anwaltshotline nutzen. Dort können Sie mit einem Anwalt telefonieren und Ihre Fragen klären. Die Anwaltshotline ist rund um die Uhr erreichbar und kostet nur 29€ inkl. MwSt. für eine Viertelstunde. Hier geht es zur Anwaltshotline.

Bitte beachten Sie, dass dieser Blogbeitrag keine Rechtsberatung darstellt, sondern nur allgemeine Informationen zum Thema Erbenhaftung enthält. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Erbrecht.

Im Fall einer Erbschaft geht das gesamte Vermögen auf den oder die Erben über. Doch neben dem Vermögen gehen auch die Schulden des Erblasser (Erblasserschulden) und die Verbindlichkeiten, die durch den Todesfall entstehen (Erbfallschulden) auf den oder die Erben über. Erstere sind beispielsweise offene Kredite oder unbezahlte Rechnungen des Erblassers, letztere etwa Pflichtteilsansprüche oder Beerdigungskosten. Für diese Schulden und Pflichten haftet dann der Erbe – auch mit seinem Privatvermögen. Diese Haftung kann jedoch auf verschiedene Arten umgangen bzw. eingeschränkt werden (sog. Haftungsbeschränkung).

Beschränkung der Erbenhaftung

Um zu vermeiden als Erbe oder Erbengemeinschaft mit dem Privatvermögen für Schulden des Erblassers zu haften, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste und unkomplizierteste Lösung ist das Erbe ausschlagen. Die Ausschlagung bietet sich vor allem dann an, wenn der Nachlass überschuldet (sog. Nachlassverbindlichkeiten) ist, die Schulden des Erblassers also das Nachlassvermögen übersteigen. Das nennt man Nachlassinsolvenz.

Dreimonatseinrede & Nachlassinsolvenzverfahren

Weiterhin ist es auch möglich die Erbenhaftung zu beschränken. Zunächst kann der Erbe gemäß § 2014 BGB die Zahlung von Nachlassverbindlichkeiten für den Zeitraum von drei Monaten verweigern, um sich einen Überblick über die Erbschaft zu machen und zu prüfen, ob der Nachlass überschuldet ist. Ist dies der Fall, muss der Erbe unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht (am Wohnsitz des Erblassers) ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Eine Vermutung für die Überschuldung des Nachlasses ist ausreichend für die Pflicht zur Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens. Wird diese Pflicht verletzt haftet der Erbe gegenüber den Gläubigern des Erblassers auch mit dem eigenen Vermögen.

Nachlassverwaltung

Das Beantragen einer Nachlassverwaltung ist ebenfalls eine Möglichkeit die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers auf die Höhe des Nachlasses zu beschränken. Dabei wird ein Nachlassverwalter eingesetzt, welcher das Vermögen aus dem Erbe verwaltet und, soweit möglich, an Gläubiger zurückzahlt. Anschließend wird das Restvermögen aus dem Nachlass, wenn vorhanden, an den Erben ausbezahlt.

Dürftigkeitseinrede & Aufgebotsverfahren

Eine weitere mögliche Beschränkung der Erbenhaftung ist die sogenannte Dürftigkeitseinrede des Erben gemäß § 1990 BGB. Demnach kann die Haftung auch dann auf die Höhe des Nachlasses beschränkt werden, wenn das Nachlassvermögen aufgrund der Nachlassverbindlichkeiten nicht ausreicht um die durch die gerichtliche Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren anfallenden Kosten zu decken.

Ferner kann die Haftung durch das sogenannte Aufgebotsverfahren beschränkt werden. Dabei fordert der Erbe die Gläubiger des Erblassers auf, sich zu melden, um ihre Forderungen zu erhalten. Dies hilft dem Erben einen Überblick über die Verbindlichkeiten zu bekommen. Außerdem kann der Erbe so seine Haftung gegenüber den Gläubigern, die sich nicht im Rahmen dieses Verfahrens gemeldet haben und die durch gerichtliches Urteil ausgeschlossen wurden, auf den Nachlass beschränken.

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