Ratgeber 08.09.2021

Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen, um das Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einverständnis zu beenden. Ggf. kann auch eine sofortige Freistellung darin vereinbart werden. Er stellt eine Alternative zu einer üblichen Kündigung dar, mit der die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen normalerweise aufgehoben werden. Niemand kann zu der Unterzeichnung eines solchen Vertrages gezwungen werden, es müssen also beide Parteien mit sämtlichen Bestimmungen einverstanden sein.

Gründe für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Es gibt zahlreiche Gründe, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Zunächst werden rechtliche Unsicherheiten im Falle einer betrieblichen Kündigung, bzw. einer betriebsbedingten Kündigung vermieden, denn der Kündigungsschutz erlischt durch den Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrages. Dies ist vor allem von Vorteil für den Arbeitgeber. Dieser kann darin auch ein Wettbewerbsverbot vereinbaren. Aber auch jegliche ursprünglich vereinbarte Kündigungsfristen werden durch den Aufhebungsvertrag ungültig. Dies kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von Vorteil sein, da nun Freiheit bei der Wahl des Beendigungszeitpunktes (Freistellung von der Arbeit) besteht und etwa ein neues Arbeitsverhältnis angetreten werden kann. Oftmals ist eine Abfindungszahlung Teil des Vertrages, was natürlich im Interesse des Arbeitnehmers ist. Aber auch der Inhalt vom Arbeitszeugnis kann vertraglich genauestens bestimmt werden. Der wahrscheinlich wichtigste Vorteil für den Arbeitnehmer ist jedoch, dass kein Kündigungsgrund genannt wird. Bei einer fristlosen personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung (etwa bei chronischer Krankheit, Diebstahl oder einem Vertrauensbruch) werden künftige Arbeitgeber auf diese Weise nicht über die Kündigungsgründe informiert. Es ergibt sich also für beide Parteien eine Reihe von Gründen, Aufhebungsverträge einer normalen Kündigung vorzuziehen.

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Nachteile eines Aufhebungsvertrages

Die primären Nachteile von Aufhebungsverträgen betreffen den Arbeitnehmer. Durch den Abschluss eines solchen Vertrages verliert dieser das Recht auf eine Anhörung vor dem Betriebsrat, sowie jeglichen Kündigungsschutz auf Basis vom Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Auch werdende Mütter oder Schwerbehinderte unterliegen keinem besonderen Schutz mehr. Zusätzlich kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine Zeit von bis zu  12 Wochen vom Arbeitsamt ausgesetzt werden. Das liegt daran, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken der Vereinbarung und seiner Kündigung zugestimmt hat.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Eine Abfindung ist oftmals Teil eines Aufhebungsvertrags. Dennoch ist der Arbeitgeber nicht gesetzlich zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet. Die Höhe der Abfindung ist ebenfalls nicht gesetzlich geregelt und daher Verhandlungssache. In der Regel liegt die Abfindung jedoch bei 0,25 bis 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Steuerlich gesehen ist diese Art von Sonderzahlung äußerst günstig, da keinerlei Sozialabgaben anfallen und auch in der Einkommenssteuer eine Vergünstigung gegeben ist. Es gilt zu beachten, dass eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Worin besteht der Unterschied zu einem Abwicklungsvertrag?

Im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag wird der Abwicklungsvertrag erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen. Er dient in der Regel lediglich dazu, klarzustellen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung annimmt und nicht von seinem Recht auf eine Kündigungsschutzklage Gebrauch machen wird. Eine Abfindung oder ähnliche Vergünstigungen können ebenfalls in einem Abwicklungsvertrag vereinbart werden.

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