Ratgeber 13.12.2018

Mietaufhebungsvertrag

Wozu dient ein Mietaufhebungsvertrag?

In manchen Fällen möchte und kann ein Mieter eine Kündigungsfrist nicht einhalten. Zudem ist es möglich, dass ein Vermieter die Frist nicht einhalten will, selbst wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Des Weiteren kann eine Kündigung durch den Vermieter unwirksam sein. Dann könnte diese durch einen Aufhebungsvertrag ersetzt werden.

Beachtenswertes

Auf Folgendes ist beim Abschluss des Aufhebungsvertrags besonders zu achten:

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

    • Der Abschluss des Vertrags muss im Einvernehmen beider Parteien geschehen.
    • Für den Fall weiterer Auseinandersetzungen (z.B. vor Gericht) ist ein schriftlicher Vertrag von Vorteil.
    • Ist eine Kündigung wirklich ausgeschlossen?
    • Der Mieter hat oft ein Widerspruchsrecht (z.B. wenn der Vertragsabschluss nicht freiwillig geschehen ist).
    • Der Mieter muss Umzugshilfen oder Abfindungen nicht versteuern.
    • Doppelte Mietkosten wegen eines ungünstigen Endtermins sollten vermieden werden.

Recht auf Aufhebung

Es gibt keine allgemeine Verpflichtung zum Abschluss des Aufhebungsvertrags. Gibt es eine Nachmieter- oder Ersatzklausel, können Vermieter einen Vertrag laut Gesetz vorzeitig beenden. Ist die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar, kann ein Mieter laut § 242 BGB ebenfalls das Vertragsverhältnis beenden.

Inhalt des Vertrags

Ein Aufhebungsvertrag sollte den Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses, sowie den Räumungstermin beinhalten. Neben allgemeinen Angaben zum Mietverhältnis, also zu den Mietparteien und zur Wohnung, sollte zudem die Übernahme oder der Verbleib von Einbaugegenständen geklärt werden. Fallen Schönheitsreparaturen an? Einigt man sich auf eine Abfindung oder die Übernahme von Umzugskosten? Wurden die Betriebskosten abgerechnet? Welche Kaution bzw. welcher Kautionszins wird ausgezahlt? Zuletzt sollten sich Mieter und Vermieter über ihr Widerrufs- bzw. Widerspruchsrecht einig werden.

 „Haustürgeschäfte“

Findet der Vertragsabschluss nicht in der Wohnung des Vermieters, sondern in der des Mieters statt, kann in bestimmten Fällen davon ausgegangen werden, dass der Mieter damit überrumpelt wurde. Ist das Verhalten des Vermieters dabei geschäftsmäßig gewesen (siehe unten die Top Tipps: 3. Unter Umständen haben Mieter ein besonderes Widerrufsrecht.), kann dies zu einem 2-wöchigen Widerrufsrecht des Mieters führen. Der Vermieter hat ihn darüber aufzuklären.

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