Ratgeber 07.02.2024 Christian Schebitz

Was ist eine Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Ausspruch einer Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigungsfrist soll beiden Parteien, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, die Möglichkeit geben, sich auf die neue Situation einzustellen und gegebenenfalls einen Ersatz zu finden.

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Die Länge der Kündigungsfrist hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag, der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder der Art der Kündigung. Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die genauen Fristen sind in § 622 BGB geregelt.

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Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und vom Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein. Außerdem muss die Kündigung dem Empfänger zugehen, d.h. er muss sie erhalten haben. Erst mit Zugang der Kündigung beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Es empfiehlt sich daher, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder persönlich abzugeben und sich den Empfang bestätigen zu lassen.

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung?

Der Arbeitnehmer hat das Recht, sich gegen eine ungerechtfertigte oder unwirksame Kündigung zu wehren. Dazu muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Eine Kündigung kann beispielsweise unwirksam sein, wenn sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder das Schwerbehindertenrecht verstößt. Auch wenn der Arbeitgeber die gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen nicht einhält oder den Betriebsrat nicht beteiligt hat, kann die Kündigung angefochten werden.

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Kündigung zu verhindern?

Eine Möglichkeit, eine Kündigung zu vermeiden, ist die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrages. Dabei vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder unter bestimmten Bedingungen zu beenden. Auch eine solche Aufhebungsvereinbarung bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten Vorteile haben, wie zum Beispiel eine Abfindung, eine Freistellung oder ein gutes Arbeitszeugnis. Allerdings sollte man sich vorher über mögliche Nachteile informieren, wie z.B. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld.

Wie finde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht?

Wer sich im Falle einer Kündigung rechtlich beraten oder vertreten lassen möchte, sollte sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die aktuellen Gesetze und Urteile und kann die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen.  Man kann ggf. auch Bewertungen von anderen Mandanten lesen oder eine kostenlose Ersteinschätzung anfordern.

Beispiele für die Anwendung der Gesetze:

Beispiel 1: Frau Müller arbeitet seit fünf Jahren als Verkäuferin in einem Modegeschäft. Am 10. Januar erhält sie von ihrem Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung zum 31. Januar. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat zum Ende eines Kalendermonats. Da die Kündigung erst am 10. Januar zugegangen ist, beginnt die Kündigungsfrist erst am 1. Februar und endet am 28. Februar. Frau Müller kann also noch bis Ende Februar in dem Modegeschäft arbeiten.

Beispiel 2: Herr Schmidt arbeitet seit zehn Jahren als Ingenieur in einem Automobilkonzern. Am 20. Dezember erhält er von seinem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls von Firmeneigentum. Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, die das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Herr Schmidt muss also seinen Arbeitsplatz sofort verlassen und hat keinen Anspruch auf eine Kündigungsfrist.

Beispiel 3: Frau Meier arbeitet seit drei Jahren als Sekretärin in einer Anwaltskanzlei. Sie ist schwanger und befindet sich im Mutterschaftsurlaub. Am 15. November erhält sie von ihrem Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung zum 30. November. Diese Kündigung ist unwirksam, da sie gegen das Mutterschutzgesetz verstößt. Das Mutterschutzgesetz verbietet die Kündigung von Schwangeren und Müttern bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Behörde vor. Frau Meier kann also weiterhin in der Kanzlei arbeiten und muss die Kündigung nicht akzeptieren.

Nützliche Links:

 

Eine Kündigungsfrist bewirkt das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses auch nach der Kündigungserklärung bzw. einer ordentlichen Kündigung. Obwohl das Arbeitsverhältnis absehbar enden wird, bleiben die aus ihm resultierenden Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehen. Das gilt ggf. auch für eine außerordentliche Kündigung, was durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu prüfen wäre. In dieser Zeit kann sich der Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle suchen bzw. der Arbeitgeber eine neue Arbeitskraft.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

Neben den gesetzlichen Kündigungsfristen, die in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch vorgegeben sind, kann die Länge von Kündigungsfristen in einzelnen Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen, tarifvertraglichen Bestimmungen auch hiervon abweichend geregelt werden. Dem Schutzgedanken gegenüber den Arbeitnehmern entsprechend gibt das BGB für die gesetzliche Kündigungsfrist vor, dass die von Arbeitgebern zu beachtenden Kündigungsfristen mit länger werdender Betriebszugehörigkeit steigen. Trotzdem gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.

Kündigungsfrist während der Probezeit

Besonders geregelt ist die Kündigungsfrist in der Probezeit. Die Probezeit darf maximal ein halbes Jahr andauern. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen, während die kürzeste Kündigungsfrist für fest angestellte Arbeitnehmer bei vier Wochen liegt. Arbeitnehmer können, anders als Arbeitgeber, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

Kündigungsfrist bei einem Dienstverhältnis

Andere Kündigungsfristen gelten in Dienstverhältnissen (§ 621 BGB). Dienstverhältnisse im Sinne des § 621 BGB sind vor allem freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten, die für andere Personen erbracht werden und aus Dauer angelegt sind. Sie sind daher von den Angestelltenverhältnissen zu unterscheiden. Bei einem Dienstverhältnis bemisst sich die Kündigungsfrist nach der zeitlichen Bemessung der Vergütung. Wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, ist die Kündigung an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages zulässig. Ist sie nach Wochen bemessen, ist die Kündigung an spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Samstags zulässig.

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