Ratgeber 08.09.2021 rechtsanwalt.com

Kündigungsfristen

Was ist eine Kündigungsfrist?

Kündigungsfristen bewirkt das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses auch nach der Kündigungserklärung bzw. einer ordentlichen Kündigung. Obwohl das Arbeitsverhältnis absehbar enden wird, bleiben die aus ihm resultierenden Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehen. Das gilt ggf. auch für eine außerordentliche Kündigung, was durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu prüfen wäre. In dieser Zeit kann sich der Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle suchen bzw. der Arbeitgeber eine neue Arbeitskraft.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

Neben den gesetzlichen Kündigungsfristen, die in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch vorgegeben sind, kann die Länge von Kündigungsfristen in einzelnen Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen, tarifvertraglichen Bestimmungen auch hiervon abweichend geregelt werden. Dem Schutzgedanken gegenüber den Arbeitnehmern entsprechend gibt das BGB für die gesetzliche Kündigungsfrist vor, dass die von Arbeitgebern zu beachtenden Kündigungsfristen mit länger werdender Betriebszugehörigkeit steigen. Trotzdem gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.

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Kündigungsfrist während der Probezeit

Besonders geregelt ist die Kündigungsfrist in der Probezeit. Die Probezeit darf maximal ein halbes Jahr andauern. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen, während die kürzeste Kündigungsfrist für fest angestellte Arbeitnehmer bei vier Wochen liegt. Arbeitnehmer können, anders als Arbeitgeber, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

Kündigungsfrist bei einem Dienstverhältnis

Andere Kündigungsfristen gelten in Dienstverhältnissen (§ 621 BGB). Dienstverhältnisse im Sinne des § 621 BGB sind vor allem freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten, die für andere Personen erbracht werden und aus Dauer angelegt sind. Sie sind daher von den Angestelltenverhältnissen zu unterscheiden. Bei einem Dienstverhältnis bemisst sich die Kündigungsfrist nach der zeitlichen Bemessung der Vergütung. Wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, ist die Kündigung an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages zulässig. Ist sie nach Wochen bemessen, ist die Kündigung an spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Samstags zulässig.

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Rechtsberatung rund um die Kündigungsfrist

Erste Informationen sollten Sie sofort über die Anwaltshotline Arbeitsrecht einholen, um keine Fristen zu verpassen. Sie können auch Ihre Kündigung zusammen mit Ihrem Arbeitsvertrag bei der schriftlichen Online-Rechtsberatung der Deutschen Rechtsanwaltshotline einreichen. Dann nimmt sich ein Anwalt für Arbeitsrecht konkret Ihrer Sache an.

Alternativ finden Sie bei uns auch vor Ort einen Anwalt für Arbeitsrecht mit dem Sie einen Termin vereinbaren können.

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