Ratgeber 09.07.2016

Abfindung

Was ist eine Abfindung?

Bei einer Kündigung sind viele Arbeitnehmer ratlos und fürchten um ihre wirtschaftliche Existenz. Das Kündigungsschutzgesetz bietet nicht nur Regelungen, die eine Entlassung unwirksam machen, sondern auch die Möglichkeit einer Abfindung. Je nachdem, was der Auslöser für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine solche Ausgleichszahlung. Die Regelungen finden Sie im Kündigungsschutzgesetz. In den meisten Fällen treffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch eine außergerichtliche Einigung, die die Zahlung einer Abfindung beinhaltet.

Gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung

Der gesetzliche Anspruch auf eine Abfindung besteht, gem. Arbeitsrecht, nur in einigen Fällen: Werden etwa dringende betriebliche Erfordernisse als Begründung angegeben, hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Dringende betriebliche Erfordernisse liegen etwa vor, wenn durch eine Umstrukturierung keine Möglichkeit mehr besteht, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Das Recht darauf erlischt jedoch, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreicht. Dennoch kann auch nach dem Einreichen der Klage noch ein Anspruch auf eine Entschädigung bestehen. Das ist der Fall, wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Zusammenarbeit durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde, dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung jedoch nicht zugemutet werden kann. Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages wird ebenfalls oftmals eine Abfindung vereinbart. Ein solcher Vertrag wird einvernehmlich von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen. Es müssen also beide Parteien vollständig  mit dem Vertrag zufrieden sein. Bei der formalen Gestaltung unterstützt Sie einer unserer Rechtsanwälte gerne. (Link zur Online-Rechtsberatung).

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Höhe der Abfindung und steuerliche Aspekte

Die Höhe der Abfindung ist von der Höhe des Gehalts und der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig. Nach dem Gesetz kann sie bis zu 12 Monatsverdienste betragen. Wenn der Arbeitnehmer über 50 Jahre alt ist und das Arbeitsverhältnis über 15 Jahre bestand, kann sie sich auf bis zu 15 Monatsverdienste erhöhen. War der Arbeitnehmer mehr als 20 Jahre im Betrieb tätig, stehen ihm sogar 20 Monatsverdienste zu. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass eine Abfindung wie normales Einkommen versteuert wird. Allerdings kann durch die Fünftelregelung der Steuersatz niedrig gehalten werden. Hierbei wird ein Fünftel der Zahlung zum Jahreseinkommen gerechnet und das Jahreseinkommen ohne die Zuzahlung davon abgezogen. Wird diese Differenz nun verfünffacht, ergibt sich ein niedrigerer Steuerbetrag. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen zu Steuerzahlungen bei einer Abfindung an einen Anwalt für Steuerrecht.

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