Härtere Maßnahmen bei Urheberrechtsverletzung im Internet
Das Amtsgericht München entschied in dem Urteil vom 31.03.2010 ( AZ: 161 C 15642/09), dass bei Urhebrrechtsverletzungen nicht nur Mahnungen und Unterlassungsklagen folgen können, sondern die das Urheberrecht verletzenden Angaben (z.B. Text oder Bild) vollständig vom Server entfernt werden müssen. Es