Schönheitsreparatur wegen Nikotinrückständen nur durch vertragliche Vereinbarung
Viele Raucher verzichten auch in ihren eigenen vier Wänden nicht auf ihren Tabakkonsum. Dass dieser jedoch nicht nur dem eigenen Körper Schäden zufügt, sondern auch in der Wohnung seine Spuren hinterlässt, führte im vorliegenden Fall zu tiefgreifenden Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermieter.