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Rechtsnews 13.05.2011 Eleonore Lis

Blutiges Ende eines Familiendramas

Ein blutiges Ende nahm das Eheleben von Marion T. und Zoran T., als die Ehefrau gemeinsam mit ihrer 18-jährigen Tochter Dragica T. und deren Freund Dennis S. beschloss, ihren Mann, Zoran T., zu ermorden. Nach der Ermordung verurteilte das Landgericht Stuttgart Marion T. und Dennis S. in einem Urteil vom 19. August 2010 zu lebenslanger Freiheits- und Dragica T. zu einer sechsjährigen Jugendstrafe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe bestätigte die Verurteilung in einer Entscheidung vom 03. Mai 2011. Von einem glücklichen und harmonischen Eheleben kann im vorliegenden Fall nicht die Rede sein. Zoran T. hatte keine geregelte Arbeitsstelle, befand sich meist im Alkoholrausch und wurde häufig gewalttätig gegenüber seiner Frau und seinen acht Kindern. Dies stellte das Landgericht Stuttgart fest. Doch nicht nur die Mutter, sondern auch die Töchter hätten unter der Macht und Gewalt des Vaters gelitten. Sie durften laut Pressebericht des Bundesgerichtshofs “[…] die Wohnung nur für Schulbesuche und zum Einkaufen verlassen.” Aufgrund der prekären Situation wurde die Familie von “sozialen Diensten”, wie zum Beispiel vom Jugendamt, betreut. Zweimal habe Marion T. die Flucht ergriffen und Halt in einem Frauenhaus gesucht – jedoch ohne Erfolg. Es sei Zoran T. beide Male gelungen, seine Frau zu finden. Auch die Trennung im Jahre 2007 habe das Familiendrama nicht beendet, da Zoran T. im Spätsommer 2008 bei der Familie wieder eingezogen und es erneut zu Gewaltausbrüchen gekommen sei. Nach einer Alkoholvergiftung im Juli 2009 landete Dragica T. laut Pressebericht in einer Jugendhilfeeinrichtung, wo sie ihren Freund und späteren Mörder von Zoran T., Dennis S., kennenlernte. Nach erneuten Familienstreitigkeiten habe Marion T. am 28. August 2009 Diazepamtabletten und ein Schlafmittel in die Alkoholgetränke von Zoran T. gemischt. Als er anschließend in einen “narkotischen Tiefschlaf” gefallen sei, habe sie die Hausschlüssel der Wohnung in Stuttgart an Dennis S. überreicht. Mit einem Messer, das er in der Küche fand, habe er in den Hals des Opfers, Zoran T., eingestochen und dabei die Wirbelsäulenschlagader durchtrennt. Zoran T. sei folglich an einer Verblutung gestorben. Marion T., Dragica T. und Dennis S. hätten sich gegen das Urteil des Landgerichts gewandt. Ihre Revisionen wurden jedoch vom 1. Strafsenat als “unzulässig” erklärt.   Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2011

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