Mehrfacher Studienfachwechsel wird bei BAföG-Förderung mitgerechnet
Vorangegangene, nicht abgeschlossene Studiengänge sind bei der Berechnung des Zeitpunktes, ab dem die BAföG*-Förderung für ein Studium nach Fachrichtungswechsel nur noch als verzinsliches Bankdarlehen gewährt wird, zu berücksichtigen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 30. Juni 2011 (AZ: 5