Syndikus-Steuerberater und Steuerberaterberuf als vereinbar beschlossen
Kann ein in Vollzeit angestellter Steuerberater, der die Bezeichnung „Syndikus-Steuerberater“ trägt, gleichzeitig als nicht-angestellter Steuerberater arbeiten? Mit dieser Frage und dem Vorwurf des „Feierabendsteuerberaters“ hatte sich der Bundesfinanzhof auseinanderzusetzen. Wiederbestellung bei Steuerberaterkammer nebst Syndikus-Steuerberatertätigkeit? Die Steuerberaterkammer wie auch das Finanzgericht