Am 14. Mai 2010 wurden 2 junge Männer von drei Jugendlichen körperlich angegriffen. Die beiden Männer warteten an der S-Bahn-Haltestelle „Jungfernstieg“ in Hamburg. Einem der Männer gelang die Flucht. Dem anderen Mann wurde von dem 16-jährigen Haupttäter mit einem Messer in den Oberkörper gestochen. Aufgrund des Messerstiches in die Brust verstarb der Mann in kürzester Zeit. Das Landgericht Hamburg (Landgericht Hamburg , AZ: 604 Ks 21/10, Urteil vom 9. Dezember 2010) verurteilte den angeklagten 16-jährigen Haupttäter wegen Totschlags zu sechs Jahren Jugendstrafe. Die anderen beiden Jugendlichen hatten den Messerstich nicht bemerkt und wurden wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Der Haupttäter sowie der Gehilfe legten Revision gegen das Urteil ein. Der 5. Strafsenat des BGH sah die Revisionen der Jugendlichen jedoch als unbegründet an und wies diese zurück. Damit sind die vom Landgericht Hamburg erlassenen Urteile rechtskräftig. Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 2011
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Revision des jugendlichen Angreifers am Hamburger S-Bahnhof wurde zurückgewiesen erhalten
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