Rechtsnews 14.02.2023 Alex Clodo

Messerstiche an Valentinstag!

Valentinstag. Eigentlich ein Tag, der den Verliebten gewidmet ist und an dem es harmonisch und liebevoll zugehen soll. In dem Beitrag geht es jedoch leider ums Gegenteil. Messerstiche an Valentinstag! In Linz griff ein damals 16-Jähriger den Bruder seiner Angebeteten an Valentinstag mit fünf Messerstichen an, da dieser gegen die Beziehung und verletzte ihn dabei schwer.  Was geschah genau an diesem Tag? Wie stellte sich der Prozessverlauf dar?

Körperliche Auseinandersetzung an Valentinstag

Wie sah der Sachverhalt im vorliegenden Fall aus? An Valentinstag hat der Angeklagte ein nächtliches Treffen mit dem Bruder der von ihm Verehrten arrangiert, da der Bruder offenbar die Beziehung unterbinden wollte. Zu der Begegnung kamen um 03:45 Uhr morgens beide Seiten, jedoch nicht alleine. Der Angeklagte hatte seinen Cousin dabei, der andere einen Freund. Beim Treffen entstand rasch ein Streit. Dabei stach der Angeklagte dem Opfer mehrmals in die Flanke und den Nackenbereich, ehe er zu Boden gebracht wurde. Laut Verteidigung habe das Opfer, also der Verletze – ein Ringer und Kickboxer – zuerst den Angeklagten geschlagen, sodass dieser in Notwehr gehandelt hat.

Der Angeklagte war ebenfalls schon in Linz polizeibekannt. Der arbeitslose Schulabbrecher wurde wegen Raubes, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes und schwerer Körperverletzung zwischen 16.10.2019 und 30.11.2020 verurteilt.

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Mordversuch?

Wie entschied das Gericht im vorliegenden Fall? Die Verteidigerin stellte klar, dass ihr Mandant zu ihr meinte, dass diese Liebe sein Leben kaputtgemacht habe. Daher appellierte sie an die Laienrichter (vergleichbar mit Schöffen in Deutschland), daran zurückzudenken, wozu man selbst als Verliebter in der Lage gewesen wäre. Gerade im Alter von 16 Jahren.

Die Geschworenen entschieden sich für den Mordversuch. Schwere Körperverletzung, Notwehr oder grob fahrlässige Körperverletzung schieden für die Geschworenen aus. Der Angeklagte wird bei einem Strafrahmen von ein bis 15 Jahre Haft zu acht Jahren verurteilt, die offenen Vorstrafen werden nicht widerrufen.

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Quelle:

https://www.derstandard.de/story/2000133350022/mordprozess-um-fuenf-bienenstiche-am-valentinstag

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