Ende Januar 2022 tötete der Hauptangeklagte zwei Polizisten. Nun ist das Urteil gefallen. Der Täter wird wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt. Weiterhin stellte das Landgericht Kaiserslautern zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Kaiserslautern sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige Ende Januar eine Polizistin und einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle erschoss. Damit gilt eine Entlassung nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.
Haftstrafe für den Nebenangeklagten?
Im Fall stellte sich die Frage, ob auch der Nebenangeklagte eine Strafe einbüßen müsse. Hier geht die Staatsanwaltschaft aber davon aus, dass der Hauptangeklagte Andreas S. mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Zum Tatzeitpunkt sollen 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche im Kastenwagen gelegen haben.
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Das Landgericht sprach den Nebenangeklagten zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei als schuldig. Jedoch sah die Staatsanwaltschaft von Strafe ab, da der 33-jährige Florian V. vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Damit habe er zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen. Zwar habe der Mann sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, jedoch habe er selbst nicht geschossen. Die Anklage basierte weitgehend auf seinen Aussagen.
Lag ein Fall der Notwehr vor?
Die zwei Polizisten hatten das Auto mit den beiden Beschuldigten am frühen Morgen des 31.01.2022 auf einer Landstraße angehalten. Der Hauptangeklagte soll während der Kontrolle plötzlich zunächst mit einer Schrotflinte aus nächster Nähe auf die Anwärterin und dann mit einem Jagdgewehr auf deren Kollegen geschossen haben. Der Täter soll danach die Beamtin nach ihn belastenden Aufzeichnungen durchsucht und erneut auf sie geschossen haben, da sie in diesem Moment noch lebte.
Im Prozess hatte der Hauptangeklagte die Situation als Notwehr dargestellt. Der Angeklagte sagte im Verfahren aus, dass die Polizeistreife die beiden Männer überrascht hätte. Sein damaliger Komplize solle “plötzlich” mit einer Schrotflinte zunächst die Polizistin erschossen haben und dann auf den Polizisten geschossen haben. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen, er selbst habe diesen daher seinerseits mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet.
Das Gericht schenkte dieser Version jedoch keinen Glauben. Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.
Sind Mordmerkmale erfüllt?
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass bei der Tat mehrere Mordmerkmale erfüllt worden seien und die Tat einen Hinrichtungscharakter gehabt habe. Daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/kusel-urteil-101.html
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