Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) regelt verschiedene Formen der Tötung und ordnet sie nach Schwere und Vorsatz ein. Jede dieser Taten ist strafbar, wobei der Strafrahmen und die rechtlichen Voraussetzungen je nach Delikt variieren. Dieser Beitrag erklärt die relevanten Tötungsdelikte im StGB, erläutert praktische Beispiele und gibt Hinweise, wie Betroffene und Beschuldigte vorgehen können.
Übersicht der Tötungsdelikte im StGB
Delikt | Rechtsgrundlage | Maximale Strafe |
---|---|---|
Mord | § 211 StGB | Lebenslange Freiheitsstrafe |
Totschlag | § 212 StGB | Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren |
Fahrlässige Tötung | § 222 StGB | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
Tötungsdelikt 1: Was ist Mord nach § 211 StGB?
Mord ist das schwerwiegendste Tötungsdelikt im deutschen Recht. Es setzt die vorsätzliche Tötung eines Menschen unter bestimmten erschwerenden Umständen voraus, die in den sogenannten Mordmerkmalen festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem:
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Welche 3 Tötungsdelikte gibt es? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Niedrige Beweggründe (z. B. Habgier oder Rache).
- Heimtücke.
- Grausamkeit.
- Die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Beispiel: Ein Täter tötet eine Person aus Habgier, um deren Vermögen zu erlangen. Dies erfüllt das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“.
Tötungsdelikt 2: Was unterscheidet Totschlag nach § 212 StGB von Mord?
Totschlag bezeichnet die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die jedoch ohne Mordmerkmale begangen wird. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine geringere Strafe vor, da die Tat weniger schwer wiegt als Mord.
Beispiel: Ein Streit eskaliert und eine Person tötet die andere in einem plötzlichen Affekt. Hier fehlen die Mordmerkmale, sodass die Tat als Totschlag gewertet wird.
Tötungsdelikt 3: Was ist fahrlässige Tötung nach § 222 StGB?
Fahrlässige Tötung liegt vor, wenn eine Person durch unvorsichtiges Verhalten den Tod eines anderen verursacht, ohne dies beabsichtigt zu haben. Die Strafe ist deutlich milder, da kein Vorsatz vorliegt.
Beispiel: Ein Autofahrer übersieht eine rote Ampel und verursacht dadurch einen tödlichen Verkehrsunfall.
Praktische Tipps für Betroffene und Beschuldigte
- Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht. Nutzen Sie z. B. die Anwaltssuche.
- Äußern Sie sich nicht ohne rechtliche Beratung gegenüber der Polizei oder anderen Behörden.
- Bewahren Sie Beweise und Zeugenaussagen, die Ihre Unschuld oder mildernde Umstände belegen könnten.
Mögliche Hindernisse
Hindernis | Mögliche Lösung |
---|---|
Unzureichende Beweislage | Sammlung zusätzlicher Beweise durch einen Anwalt. |
Falschaussagen von Zeugen | Überprüfung der Aussagen durch Experten oder Gegenaussagen. |
Mangelnde rechtliche Kenntnisse | Rechtsberatung durch einen spezialisierten Anwalt. |
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