Anspruch auf Reisepreisminderung bei verspäteter Ankunft des Gepäcks am Urlaubsort
Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass ein Reisender eine Reisepreisminderung gelten machen kann, wenn das Gepäck verspätet am Urlaubsort ankommt. Welcher Fall liegt hier zugrunde? Für das Frühjahr 2014 buchte eine Frau bei einer Reiseveranstalterin eine siebentägige Reise nach Spanien.