Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 20.07.2016 Luka Reisch

180.000 Euro Abfindung – jedes Jahr!

Stellen Sie sich vor, Sie verdienen 180.000 Euro jedes Jahr – und zwar ohne etwas dafür tun zu müssen. Diese Wunschvorstellung ist für Ulrike W. Realität. Sie war bis vor einigen Jahren stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Als die Vereinigung sich von ihr trennte, wurden ihr im Rahmen eines Aufhebungsvertrages 180.000 Euro pro Jahr als Abfindung zugesichert, und zwar bis an ihr Lebensende.

Andreas Köhler spricht Juristin extreme Abfindungssumme zu

Der ehemalige, höchst umstrittene Chef der Vereinigung, Andreas Köhler, schloss diesen Vertrag mit ihr ab. Man vermutet, dass er sie schlichtweg „aus dem Weg haben wollte“ und dass er ihr deshalb eine solch hohe Abfindung angeboten hatte. Seit ihrem letzten Arbeitstag hat Ulrike W. inzwischen fast 1,4 Millionen Euro erhalten.

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Der neuen Führung der KBV gefällt dies natürlich ganz und gar nicht. Also stoppte sie die Zahlungen an ihre ehemalige Mitarbeiterin Ende des vergangenen Jahres, da sie die Abfindungsvereinbarung als sittenwidrig ansah – man hatte sich sogar bereits entrichtete Zahlungen zurückholen wollen.

Abfindungssumme ist rechtmäßig

Ulrike W. klagte daraufhin gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und bekam Recht. Monika Matulla, die Richterin in dem Prozess, sagte, dass für sie der Fall klar sei. Der Vertrag befinde sich im Rahmen der üblichen Regelungen. Ein wichtiger Faktor bei dieser Entscheidung war wohl, dass Ulrike W. eine sehr sichere Stelle innegehabt hatte. Diese hätte sie problemlos bis zu ihrer Rente behalten können. Auch an dem Argument, dass das Gebot der Sparsamkeit gelte, zweifelt die Richterin.

Nun kann die Kassenärztliche Bundesvereinigung das Urteil entweder akzeptieren oder in Berufung gehen. Ein Sprecher teilte mit, dass man zunächst das schriftliche Urteil abwarten wolle.

Weiteres zu Abfindung und Aufhebungsvertrag

Sie stehen selbst vor dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses und müssen sich mit der Frage nach einer möglichen Abfindung auseinandersetzen? Was Sie dringend beachten sollten, erfahren Sie auf unseren Themenseiten Abfindung und Aufhebungsvertrag.

Quelle: http://www.stern.de/wirtschaft/news/mega-abfindung–kbv-muss-ex-angestellter-weiter-180-000-euro-zahlen—pro-jahr-6947660.html

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