Rechtsnews
16.07.2016
Emil Kahlmann
Wie gestern bekannt wurde, verschärft die EU-Kommission ihr Vorgehen gegen den Internetriesen Google aus den USA erneut und weitet das gegen die Firma mit quasi-Suchmaschinenmonopol laufende Verfahren aus. Grund hierfür sind die nach Ansicht der EU-Kommission unfairen Wettbewerbsmethoden von Google bei der Onlinewerbung.
Google in Europa unter Druck
Die Vorwürfe der EU-Kommission reihen sich in eine ganze Liste weiterer Vergehen ein, die Google in Europa angelastet werden. Zuvor war Google schon vorgeworfen worden, im Bereich von shopping-Angeboten und insbesondere im Zusammenhang mit dem Smartphone-Betriebssystem Android unlauteren Wettbewerb zu treiben.
Online-Werbung ist das wichtigste finanzielle Standbein des Alphabet-Konzerns, zu welchem Google gehört. Ungefähr 90 Prozent der 74,5 Milliarden Dollar Google-Umsätze im letzten Jahr kamen aus dem Geschäft mit Onlinewerbung. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass Google seine marktdominierende Stellung missbraucht, um bei der Onlinewerbung. Kunden müssen laut EU-Kommission Google ein Minimum von Suchmaschinenanzeigen abkaufen und dafür auf ihren Seiten die am besten sichtbaren Plätze freihalten. Des Weiteren dürfe konkurrierende Suchmaschinenwerbung weder neben noch über Googles Anzeigen platziert werden.
Verfahren der EU-Kommission gegen Google
Die EU-Kommission geht bereits seit 2010 in verschiedenen Verfahren gegen Google vor. Falls es zu einem Abschluss der Verfahren kommt und Google Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden können, so droht dem Internetgiganten im Extremfall eine Strafzahlung in Höhe von 10 % seines Jahresumsatzes.
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